Betreff
Entscheidung über die Teilnahme am Förderprogramm „Jugend stärken im Quartier“
Vorlage
V-JHA/14/061
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag eine Beteiligung an dem Förderprogramm „Jugend stärken im Quartier“ ab dem 01.03.2015 bis zum Ende der Förderperiode (31.12.2018) mit gleichzeitiger Beauftragung des Caritas-Sozialwerkes St. Elisabeth mit der Durchführung des Projektes. Die Koordinierungsaufgaben übernimmt das Kreisjugendamt. Der Landkreis Cloppenburg beantragt für 2015 Fördermittel in Höhe von max. 145.833 Euro und für die Folgejahre max. 175.000 Euro jährlich und stellt die 50%ige Kofinanzierung aus Kreismitteln sicher.

 


Sachverhalt:

 

Wie bereits in der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses mitgeteilt, hat der Landkreis Cloppenburg eine Interessenbekundung für das o.g. bundesweite ESF-Modelprojekt abgegeben. Hierbei soll die Förderung benachteiligter junger Menschen  bei ihrem Übergang von der Schule in den Beruf gestärkt werden. Es sollen junge Menschen i.S.d. § 13 Abs. 1 SGB VIII im Alter von 12 bis einschl. 26 Jahren unterstützt werden, die aufgrund individueller Beeinträchtigungen und/oder sozialer Benachteiligungen in erhöhtem Maße auf sozialpädagogische Unterstützung im Rahmen der Jugendhilfe angewiesen sind. Hierzu gehören u.a. auch schulverweigernde junge Menschen, Schulabbrecher sowie Ausbildungs- und Maßnahmeabbrecher. Der Landkreis Cloppenburg hat sein Interesse landkreisweit für diesen Personenkreis bekundet, d.h. quasi als Nachfolgeprojekt für das Projekt „Schulverweigerer – die 2. Chance“ und hat gleichzeitig das Caritas-Sozialwerk St. Elisabeth als vorgesehenen Durchführungsträger benannt.

Beantragt wurde zunächst die Höchstfördersumme einschl. Mikroprojekt (= Angebot für Personengruppen) in Höhe von 150.000 Euro + 50.000 Euro (Mikroprojekt) = 200.000 Euro jährlich als 50%ige Förderung Bund/ESF. Damit verbunden ist die Sicherstellung der

50 %igen Kofinanzierung durch den Landkreis Cloppenburg für die Laufzeit von 4 Jahren (2015 bis 2018).

 

Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) hat am 28.10.2014 mitgeteilt, dass die Interessenbekundung des Landkreises Cloppenburg formal und inhaltlich förderfähig ist und der Landkreis somit am Förderprogramm teilnehmen kann.

 

Nach Teilnahme an einer Informationsveranstaltung zur Antragstellung und hausinterner Abstimmung sollte eine Antragstellung unter folgenden Modalitäten – vorbehaltlich der politischen Beschlussfassung – erfolgen: 

Ø      Beantragt werden soll die jährliche Fördersumme von 175.000 Euro (150.000 Euro +
25.000 Euro für das Mikroprojekt), dementsprechend hat der Landkreis Cloppenburg die gleiche Summe als Kofinanzierung bereitzustellen.

Ø      Beginn zum 01.03.2015 (Entscheidung Kreistag in seiner Sitzung am 19.02.2015); dann wäre für das Jahr 2015 eine Fördersumme von 145.833 Euro (10/12 von 175.000 Euro) zu beantragen und auch vom Landkreis Cloppenburg als Kofinanzierer bereitzustellen.

Ø      Durchführungsträger wird das Caritas-Sozialwerk St. Elisabeth.

Ø      Die Koordinierung des Projektes übernimmt das Jugendamt (zukünftiger  Sachbearbeiter für den Bereich Fördermittelbearbeitung) und beantragt hierfür im Rahmen des o.g. Projektes die anteilige Bezuschussung der Personalkosten (förderfähig ist ein Stellenanteil von bis zu 0,5 Stelle).


Finanzierung:

 

Vorsorglich wurden 400.000 Euro als Ausgaben und 200.000 Euro als Einnahmen für das o.g. Projekt für das Haushaltsjahr 2015 eingeplant.