Betreff
Entscheidung über den Antrag der Gemeinde Bösel auf Bezuschussung des Krippenbaus beim St. Anna Kindergarten
Vorlage
V-JHA/14/060
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag, der Gemeinde Bösel einen Zuschuss für den Krippenbau beim St. Anna Kindergarten in Bösel in Höhe von maximal 200.875,00 Euro zu bewilligen.

 


Sachverhalt:

 

In den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses am 07.06.2012 und 18.04.2013 wurden im Rahmen der Entscheidungen über Einzelanträge der kreisangehörigen Städte/Gemeinden auf Landkreis-Bezuschussung für Krippenbauten die vereinbarten Modalitäten der Bezuschussung durch den Landkreis Cloppenburg sowie die aktuelle Bundes/-Landesförderung dargelegt.

Unter dieser Prämisse ist über folgenden Antrag bezüglich der Landkreisförderung zu entscheiden:

 

Gemeinde Bösel, St. Anna Kindergarten

Die Gemeinde Bösel hat beim Landkreis Cloppenburg am 23.05.2014 den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für investive Maßnahmen für die Schaffung von zwei Krippengruppen mit 30 Krippenplätzen beim vorhandenen kath. Kindergarten „St. Anna“ in Bösel gestellt. Die erforderlichen Unterlagen (Baupläne und Kostenberechnung nach DIN 276) wurden am 09.10.2014 nachgereicht. Die Krippengruppen werden durch die Erweiterung des o.g. Kindergartens geschaffen.

 

Die Nds. Landesschulbehörde hat der Gemeinde Bösel Fördermittel in Höhe von

231.000,00 Euro (30 Plätze á 7.700,00 Euro) nach RAT II bewilligt.

 

Die Gemeinde Bösel hat beim Landkreis eine Zuschussförderung in Höhe von aufgerundet 201.000,00 Euro beantragt.

 

Die Baukosten und die Kosten für die Ausstattung sind lt. Berechnung der zuwendungsfähigen Kosten nach DIN 276 wie folgt angegeben:

Baukosten                                                                                            597.750,00 Euro

Ausstattungskosten                                                                                35.000,00 Euro

Zusammen                                                                                            632.750,00 Euro

 

Die vom Landkreis Cloppenburg festgelegten Höchstsätze unter Berücksichtigung des Baukostenindexes werden nicht überschritten, so dass die Ausgaben in voller Höhe berücksichtigt werden können.

 

Damit ergibt sich folgende Berechnung bezüglich der Höhe der Landkreisförderung:

 

Baukosten + Einrichtungskosten                                                        632.750,00 Euro

Abzüglich Landesförderung                                                                      231.000,00 Euro

Verbleiben                                                                                            401.750,00 Euro

Anteil LK CLP (50%)                                                                          200.875,00 Euro

 

Der Zuschussbetrag des Landkreises Cloppenburg würde sich unter Einbeziehung der obigen Berechnungen und der bisher bewilligten/ ausgezahlten Zuschüsse auf insgesamt 2.801.790,28 Euro belaufen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass es sich hierbei nicht um die endgültigen Abrechnungen handelt und somit mit Abweichungen von den geschätzten Kosten zu rechnen ist.

 


Finanzierung:

 

Teilhaushalt Jugendamt (Amt 51)

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen:

I1.300007.525  Zuweisung an Gemeinden für Kinderkrippen            840.500,00 Euro