Sachverhalt:
Nach § 7 Abs. 1 der Stiftungssatzung besteht der Vorstand des Moor- und Fehnmuseums Elisabethfehn aus sechs Mitgliedern. Dem Vorstand gehört u.a. auch eine Vertreterin/ein Vertreter des Landkreises Cloppenburg an.
Ferner besteht nach § 10 Abs. 1 der Stiftungssatzung das Kuratorium aus bis zu neun Mitgliedern. In das Kuratorium entsendet u.a. auch der Landkreis Cloppenburg ein Mitglied.
In seiner Sitzung am 23.09.2009 hat der Kreistag unter TOP 8 folgende Personen vorgeschlagen bzw. entsandt:
Vorstand: Landrat Hans Eveslage
Kuratorium: Leonhard Rosenbaum, Ramsloh
Die Amtszeit dieser Vertreter beträgt fünf Jahre und endet am 31.12.2014. Für die kommende Amtszeit, die bis 2019 dauert, ist eine neuerliche Benennung von Vertreterinnen/Vertretern erforderlich. Eine Wiederwahl ist zulässig.