Betreff
Berufung des neu gewählten Landrats als Vertreter des Landkreises in verschiedene Gremien
Vorlage
V-KT/14/032
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

A.

Der Kreistag beschließt, dass auch Landrat Wimberg den unter Punkt I. und II. der Vorlage genannten Gremien angehört und hier den Landkreis Cloppenburg weiterhin vertritt.

 

B.

Gemäß Punkt V. der Vorlage sowie den Vorschlägen der CDU - und der SPD – Fraktion beschließt der Kreistag, dass folgende Vertreterinnen/Vertreter in die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes entsandt werden:

 

1. Vertreter:               Landrat Wimberg
Ersatzperson:             Erster Kreisrat Frische

 

2. Vertreter:              
Ersatzperson:

 

3. Vertreter:              
Ersatzperson:

 

4. Vertreter:              

Ersatzperson:

 

C.

Gemäß Punkt VII. der Vorlage sowie dem Vorschlag der CDU – Fraktion beschließt der Kreistag, dass neben Landrat Wimberg folgende Vertreterinnen/Vertreter in die Verbandsversammlung des Ems-Weser-Elbe Versorgungs- und Entsorgungsverbandes entsandt werden:

 

1. Vertreter:               Landrat Wimberg
Ersatzperson:            Erster Kreisrat Frische

 

2. Vertreter:              
Ersatzperson:

 

3. Vertreter:              
Ersatzperson:

 

D.

Weiterhin beschließt der Kreistag, der Verbandsversammlung des Ems-Weser-Elbe Versorgungs- und Entsorgungsverbandes vorzuschlagen, Landrat Wimberg in den Verbandsausschuss zu berufen.

 

E.

Zu Punkt III. ist derzeit keine Beschlussfassung erforderlich.


Sachverhalt:

 

Der Kreistag hat in seiner konstituierenden Sitzung am 03.11.2011 Vertreterinnen und Vertreter des Landkreises Cloppenburg in verschiedene Gremien berufen. Auf TOP 14 der Niederschrift – Vorlage V-KT/11/007 – wird insoweit verwiesen. Ergänzt wurde dieser Beschluss u.a. in der Sitzung am 13.12.2011 – TOP 4.

 

Diese Vorlage ist zur besseren Übersicht wie folgt gegliedert:

 

I.          Berufung direkt durch das Amt als Landrat

II.       Berufung des Landrates in verschiedene Gremien
Besondere Konstellationen sind unter III. bis VII. aufgeführt.

III.     Zweckverbände Erholungsgebiet Thülsfelder Talsperre und ecopark

IV.    Verbandsversammlung Bezirksverband Oldenburg

V.       Verbandsversammlung Sparkassenzweckverband

VI.    Verwaltungsrat der Landessparkasse zu Oldenburg

VII.  Verbandsversammlung und Verbandsausschuss des Ems-Weser-Elbe Versorgungs- und Entsorgungsverbandes

 

 

I.     Berufung direkt durch das Amt als Landrat

 

Mit der Übernahme des Amtes als Landrat ist auch die Vertretung in folgenden weiteren Gremien verbunden:

 

·      Mitgliederversammlung des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Niedersachsen e.V.

·      Mitgliederversammlung des Kommunalen Schadensausgleich (KSA)

·      Vorsitzender der Paul-Dierkes-Stiftung

·      Präsidium des Städtering Zwolle-Emsland

·      Gemeinschaft Das Oldenburger Land (DOL)

·      Arbeitsgemeinschaft der Landkreise und kreisfreien Städte aus Weser-Ems

·      Mitgliederversammlung der Versorgungskasse Oldenburg

·      Vorstand der Wachstumsregion Hansalinie

·      Verbandsversammlung und Verbandsausschuss des Zweckverbandes Kommunale Datenverarbeitung Oldenburg (KDO)

·      Mitgliederversammlung des Niedersächsischen Studieninstitutes für kommunale Verwaltung Oldenburg e.V.

·      Kreisvorsitzender Volksbund Deutsche Kriegsopferfürsorge e.V.

 

 

II. Berufung des Landrates in verschiedene Gremien

 

Landrat Eveslage gehörte in seiner Amtszeit folgenden Gremien an und vertrat hier die Interessen des Landkreises Cloppenburg:

 

·      Verbandsausschuss des Zweckverbandes ecopark

·      Verbandsversammlung und Verbandsausschuss des Zweckverbandes Interkommunaler Industriepark Küstenkanal (ZW IIK)

·      Aufsichtsrat der c-port Hafenbesitz GmbH

·      Mitgliederversammlung und Vorstand des Verbund Oldenburger Münsterland

·      Gesellschafterversammlung der Gesellschaft zur Förderung der Gewinnung von Energie aus Biomasse der Agrar- und Ernährungswirtschaft mbH (GEA)

·      Vorstand der Stiftung Museumsdorf Cloppenburg

·      Ersatzperson in der Verbandsversammlung des Bezirksverbandes Oldenburg (TOP 4 Niederschrift Kreistag vom 13.12.2011)

·      Verbandsversammlung des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes

·      Verbandsversammlung des Oldenburgisch-Ostfriesischen Zweckverbandes für die Beseitigung von Tierkörpern, Tierkörperteilen und tierischen Erzeugnissen

·      Metropolversammlung der Metropolregion Bremen-Oldenburg

·      Landkreisversammlung des Niedersächsischen Landkreistages

·      EDR-Rat des Zweckverbandes Ems-Dollart-Region

 

 

III.       Zweckverbände Erholungsgebiet Thülsfelder Talsperre und ecopark

 

Die Verbandsordnungen der Zweckverbände Erholungsgebiet Thülsfelder Talsperre und ecopark sehen vor, dass die Geschäftsführung von demjenigen Hauptverwaltungsbeamten wahrgenommen wird, dessen Verwaltung den Zweckverband bei der Erfüllen seiner Aufgaben unterstützt. Dies ist bei diesen beiden Zweckverbänden der Landkreis Cloppenburg. Landrat Eveslage war daher in beiden Zweckverbänden zum ehrenamtlichen Verbandsgeschäftsführer bestellt worden. Es ist davon auszugehen, dass auch Landrat Wimberg jeweils zum Verbandsgeschäftsführer berufen wird. Sollte dies nicht der Fall, müssten die Besetzung folgender Gremien in einer nachfolgenden Kreistagssitzung angepasst werden:

 

·      Verbandsversammlung des Zweckverbandes Erholungsgebiet Thülsfelder Talsperre

·      Verbandsversammlung des Zweckverbandes ecopark

 

 

IV.       Bezirksverband

 

Der Landkreis kann nach der Verbandsordnung zwei Vertreterinnen und Vertreter in die Verbandsversammlung des Bezirksverbandes Oldenburg entsenden. Nach der Satzung ist ein Mitglied die/der jeweilige Landrätin/Landrat. Die Vertretung erfolgte regelmäßig durch die Allgemeine Vertretung.

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 29.11.2011 beschlossen, Ersten Kreisrat Frische als Mitglied und Landrat Eveslage als Ersatzperson zu berufen.

 

Herr Wimberg hat bereits im Vorfeld erklärt, dass die bisherige Regelung bestehen bleiben soll.

 

Damit ist Herr Wimberg als Ersatzperson für die Verbandsversammlung zu benennen. Die Benennung ist im Beschluss zu Punkt II. enthalten.

 

 

V.        Verbandsversammlung Sparkassenzweckverband

 

Nach der Verbandsordnung hat der Landkreis Cloppenburg Vertreterinnen und Vertreter in die Verbandsversammlung zu entsenden. Eine Vertreterin/ein Vertreter ist hierbei die Landrätin/der Landrat.

 

Entsprechend seines maßgeblichen Beteiligungsverhältnisses konnte der Landkreis Cloppenburg in der laufenden Wahlperiode insgesamt (einschließlich Landrat) 4 Vertreterinnen/Vertreter und eine entsprechende Anzahl Stellvertretungen berufen.

 

Landrat Eveslage wurde zum ehrenamtlichen Geschäftsführer des Zweckverbandes gewählt. Damit gehörte er der Verbandsversammlung nicht mehr als stimmberechtigtes Mitglied an, nahm aber an den Sitzungen teil. Daher konnte der Kreistag ein weiteres Mitglied in die Verbandsversammlung entsenden. Nach dem Proportionalverfahren Hare-Niemeyer benannte die CDU-Fraktion die/den 1., 2. und 4. Vertreterin/Vertreter sowie die jeweilige Stellvertretung, die SPD-Fraktion schlug die/den 3. Vertreterin/Vertreter sowie deren/dessen Stellvertretung des Landkreises vor.

 

Mit dem Ablauf seiner Amtszeit scheidet Landrat Eveslage aus der Verbandsgeschäftsführung und der Verbandsversammlung aus. Seine Aufgaben in der Verbandsversammlung übernimmt der neu gewählte Landrat Wimberg. Somit können von den insgesamt 4 Vertreterinnen/ Vertretern noch 3 Vertreterinnen/Vertreter von den Fraktionen benannt werden. Nach dem Proportionalverfahren Hare-Niemeyer kann die CDU – Fraktion die/den 1 und 2. Vertreterin/Vertreter sowie die jeweiligen Stellvertretungen und die SPD – Fraktion die/den 3. Vertreterin/Vertreter sowie deren/dessen Stellvertretung benennen.

Namentlich sind aktuell folgende Vertreterinnen/Vertreter und Ersatzpersonen benannt:

 

Vertreter:            Reinhard Lanfer, Bösel

Ersatzperson:            Wilhelm Kreutzmann, Peheim

Vertreter:            Hermann Schröer, Cloppenburg
Ersatzperson:            Julia Wienken, Schmertheim

Vertreter:            Hans Meyer, Gehlenberg
Ersatzperson:            Stefan Riesenbeck, Cloppenburg

Vertreter:            Heiner Kreßmann, Essen
Ersatzperson:            Bernhard Möller, Friesoythe

 

Darüber hinaus ist eine Vertretung für den Landrat zu benennen.

 

 

VI.       Verwaltungsrat der Landessparkasse zu Oldenburg

 

Der Verwaltungsrat besteht gemäß § 7 der Satzung der Landessparkasse zu Oldenburg aus der oder dem Vorsitzenden und 11 gemäß Abs. 1 Nr. 2 des Nieders. Sparkassengesetzes (NSpG) vom  Sparkassenzweckverband Oldenburg entsandten Mitgliedern sowie 6 weiteren Mitgliedern als Vertretung der Bediensteten gemäß § 110 des Personalvertretungsgesetzes für das Land Niedersachsen. Die/Der Vorsitzende ist gemäß § 12 Abs. 1 NSpG die Hauptverwaltungsbeamtin/ der Hauptverwaltungsbeamte des Sparkassenzweckverbandes als Träger (Verbandsgeschäftsführer). Derzeit hat Landrat Eveslage als Verbandsgeschäftsführer des Sparkassenzweckverbandes diese Funktion inne. Diese Tätigkeit endet mit dem Ablauf seiner Wahlperiode. Die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes wählt dann eine neue Geschäftsführerin/einen neuen Geschäftsführer, die/der dann den Vorsitz im Verwaltungsrat übernimmt.

 

Im Verwaltungsrat hat der Landkreis Cloppenburg 2 Sitze. Diese werden von den Kreistagsabgeordneten Frerichs und Lamping wahrgenommen. Bei Ihnen ändert sich durch den Amtsantritt des neuen Landrats nichts. Die Landratswahl beeinflusst die Zusammensetzung des Verwaltungsrates somit nicht, denn dieser wird gemäß § 13 Abs. 7 NSpG für die Dauer der Wahlperiode berufen. Die Mitglieder sind gemäß § 10 Abs. 2 NSpG nicht an Weisungen gebunden. Gemäß § 13 Abs. 5 NSpG findet § 71 Abs. 9 NKomVG (Abberufung) keine Anwendung.

 

Somit ändert sich an der Zusammensetzung des Verwaltungsrates nur dann etwas, wenn ein Verwaltungsratsmitglied gemäß § 13 Abs. 6 NSpG vorzeitig ausscheidet. Dann könnte der Landkreis einen neuen Vertreter, also auch den neugewählten Landrat, vorschlagen.

 

 

VII.       Verbandsversammlung des Ems-Weser-Elbe Versorgungs- und

       Entsorgungsverbandes

 

Verbandsversammlung

Nach der Verbandsordnung des Ems-Weser-Elbe Versorgungs- und Entsorgungsverbandes gehört die Landrätin/der Landrat der Verbandsversammlung an. Sie/Er wird durch eine/einen Bediensteten vertreten, die/der von ihr/ihm vorgeschlagen wird. Landrat Eveslage hat seinen allgemeinen Vertreter, Ersten Kreisrat Frische, vorgeschlagen.

 

2 weitere Vertreterinnen/Vertreter der Verbandsversammlung sind vom Kreistag zu berufen. Nach dem Proportionalverfahren Hare-Niemeyer hat die CDU-Fraktion diese beiden Vertreterinnen und Vertreter benannt.

 

Landrat Eveslage ist in der laufenden Wahlperiode wiederum zum Verbandsgeschäftsführer berufen worden. Deshalb konnte der Kreistag eine weitere Vertreterin/einen weiteren Vertreter in die Verbandsversammlung entsenden. Nach dem Proportionalverfahren Hare-Niemeyer stand dieses Vorschlagsrecht der SPD-Fraktion zu.

 

Da der neu gewählte Landrat Wimberg nicht automatisch Verbandsgeschäftsführer ist, gehört er nach der Verbandsordnung der Verbandsversammlung an. Folglich können die Kreistagsfraktionen nur noch insgesamt 2 weitere Vertreterinnen und Vertreter für die Verbandsammlung benennen. Beide Vorschlagsrechte stehen nach dem Proportionalverfahren Hare-Niemeyer der CDU-Fraktion zu.

 

Bisherige Vertreter und Ersatzpersonen:

 

Vertreter:             Georg Meyer, Cloppenburg

Ersatzperson:            Torben Haak, Elisabethfehn

 

Vertreter:             Hermann Schröer, Cloppenburg

Ersatzperson:            Leonhard Rosenbaum, Ramsloh

 

Vertreter:             Hans Meyer, Gehlenberg

Ersatzperson:            Wilhelm Bohnstengel, Friesoythe

 

Verbandsausschuss

Nach der Verbandsordnung hat der Landkreis ein Benennungsrecht für eine Vertreterin/einen Vertreter im Verbandsausschuss. Diese Position war mit Landrat Eveslage durch seine Funktion als Verbandsgeschäftsführer besetzt. Mit dem Ausscheiden von Landrat Eveslage kann der Kreistag der Verbandsversammlung Landrat Wimberg als neuen Vertreter für die Berufung in den Verbandsausschuss vorschlagen.