Betreff
Vereidigung des Landrats
Vorlage
V-KT/14/029
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 81 Abs. 1 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) ist der Landrat in der ersten Sitzung des Kreistages nach Begründung des Beamtenverhältnisses durch eine ehrenamtliche Stellvertreterin oder einen ehrenamtlichen Stellvertreter zu vereidigen.