Sachverhalt:
Die Stiftung Edith
Stein beantragt für die Jahre 2015, 2016 und 2017 jährlich einen gesteigerten
Kreiszuschuss in Höhe von 291.890,67
Euro. Entsprechend dem anliegenden Wirtschaftsplan handelt es sich dabei um
einen Mittelwert aus dem jeweils jährlich steigenden Bedarf.
Nach dem Niedersächsischen Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für
psychisch Kranke (NPsychKG) ist u.a. die Suchtkrankenhilfe eine Verpflichtung
für den Landkreis Cloppenburg, die er selbst übernehmen oder an Dritte
übertragen kann. Die Stiftung Edith Stein übernimmt seit 1980 für den Bereich
des Landkreises Cloppenburg diese Aufgaben. Neben der Beratungsstelle in
Cloppenburg unterhält sie je eine Außenstelle in Friesoythe, Löningen und
Barßel.
Mit Vertrag vom
15.08.2003 zwischen dem Landkreis Cloppenburg und der Stiftung Edith werden die
Aufgabenwahrnehmung und die Finanzierung der Beratungsstelle abgesichert. Für
die finanzielle Beteiligung des Landkreises ist eine Festbetragsregelung
vorgesehen. Die Stiftung selber hat jährlich eine angemessene Eigenleistung zu
erbringen. Dazu erhält sie einen jährlichen Zuschuss vom Landes-Caritasverband.
Die Finanzierung der Fachstelle für Sucht und Suchtprävention erfolgt daneben
über eine Landeszuwendung als institutionelle Förderung.
Der Zuschuss des
Landkreises wurde nach politischen Beschluss vom 14.01.2014 entsprechend dem
Antrag der Stiftung Edith Stein für 2014 in einer Höhe von 273.171 Euro
gegenüber einem Betrag für 2013 in Höhe von 271.210 Euro als
Festbetragsfinanzierung beschlossen. Eine Aufstellung über die Bezuschussung
der Stiftung Edith Stein seit 2003 für die Fachstelle Sucht und Suchtprävention
ist als Anlage beigefügt. Die Zuschusserhöhung für 2013 wurde unter der Auflage
bewilligt, dass die Stiftung Edith Stein und die Kreisverwaltung gemeinsam auf
eine angemessene Beteiligung der übrigen Kostenträger hinwirken sollten. Ich
verweise dazu auf meine noch folgenden Ausführungen zu den Einnahmen der
Fachstelle.
Inhaltliche Änderungen des Beratungsangebots liegen nicht vor.
Die Erhöhung des beantragten Zuschusses um 7 % (+ 18.719,67 € im
Vergleich zu 2014) begründet die Edith Stein Stiftung laut ihrem
Wirtschaftsplan und dem Schreiben vom 22.09.2014 wie folgt: Die Steigerung der
Personalkosten ergibt sich entsprechend der tariflichen Erhöhung des TVÖD für
die Zeit vom 01.01. bis 28.02.2015 um 3 % und für die Zeit vom 01.03.2015 bis
zum 29.02.2016 um 2,4 %. Für die Zeit vom 01.03.2016 bis 28.02.2017 und vom
01.03.2017 bis zum 31.12.2017 wurde eine tarifliche Erhöhung um 2,5%
einkalkuliert.
Zudem ist auch eine Erhöhung der Sachkosten um jährlich 2 % sowie eine
Mietkostenerhöhung um monatlich 200 € ab dem 01.06.2015 eingeplant. Weiterhin
wurden zusätzliche Miet- und Nebenkosten für die Außenstelle in Barßel
berücksichtigt, da die bisherige kostenfreie Unterbringung nicht mehr möglich
ist.
Eine detaillierte Kostenplanung ist aus dem beiliegenden Wirtschaftsplan
ersichtlich.
Auf der Einnahmeseite ist eine leichte Erhöhung der Landeszuwendung um
5,5% auf 90.276,00 Euro zu erkennen.
Die
Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen e.V.
(LAG –FW), deren Mitglied der Landes-Caritasverband ist, hatte bereits im
Dezember 2012 beim Nds. Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit
und Integration einen Antrag auf Erhöhung der Landesmittel für die
Suchtbekämpfung ab 2014 gestellt. Begründet wurde der Antrag mit den gestiegenen
Löhnen und Gehältern sowie Betriebskosten und den ausgeweiteten Aufgaben der
Suchthilfeeinrichtungen, verursacht z.B. durch die neuen synthetischen Drogen,
das Online-Spielen und den Gebrauch des Internets. Die Landeszuwendung wurde
daraufhin bereits in 2014 um fast 2 % auf 85.589 Euro erhöht. Für 2015 geht die
Fachstelle für Sucht und Suchtprävention nochmals von einer Erhöhung um 5,5 %
auf 90.276 Euro aus. Von weiteren zukünftigen Zuschusserhöhungen durch das Land
kann derzeit nicht ausgegangen werden.
Die Einnahmen durch
die Rentenversicherungen und Krankenkassen sind für die Jahre 2015, 2016 und
2017 um 12,5 % auf 90.000 € höher angesetzt worden. Dabei handelt es sich um
Einnahmen aus fallbezogenen Abrechnungen durch die Sozialversicherungsträger,
die abhängig von der Art und der Anzahl der durchgeführten ambulanten
Reha-Maßnahmen festgelegt werden und nicht durch die Fachstelle beeinflussbar
sind. Allerdings wird derzeit durch die Suchtberatungsstelle beobachtet, dass die
Fallzahlen der ambulanten Therapien und/oder die Therapiedauer ansteigend sind.
Der
Landes-Caritasverband hat seinen Zuschuss in 2013 um etwa 9,5 % auf einen
Betrag von 33.500 € und in 2014 nochmals um 9% auf 37.600 € erhöht. In den
Jahren 2015, 2016 und 2017 erfolgt keine weitere nennenswerte Steigerung der
Bezuschussung (siehe anliegenden Wirtschaftsplan), so dass eine weitere
Beteiligung der Caritas an den künftigen Kostensteigerungen nicht ersichtlich
ist.
Die Fachstelle für Sucht und Suchtprävention ist neben einem
Dipl.-Sozialpädagogen als Leiter der Einrichtung mit 4 weiteren
Dipl.-Sozialpädagogen bzw. staatlich anerkannten Sozialpädagogen (3,6
Stellenanteile) und einer Dipl.-Psychologin (0,6 Stellenanteil) besetzt.
Zusätzlich wird eine Ärztin auf Honorarbasis beschäftigt. Neben einer
vollzeitbeschäftigten Sekretärin ist außerdem eine Raumpflegerin mit 6 Stunden
wöchentlich angestellt.
Aus der geprüften Gewinn- und Verlustrechnung für 2013 ergibt sich ein
Jahresüberschuss von 2.846,13 €. Entsprechend dem für die Stiftung geltenden
Gemeinnützigkeitsrecht ist dieser Überschuss jedoch innerhalb von 2 Jahren für
zusätzliche Aufgaben entsprechend dem Zweck der Stiftung zu verwenden und kann
nicht zurückgelegt werden. Dies gilt, wenn ein Zuschussbetrag nur jährlich
gewährt wird. Erfolgt dagegen eine Bezuschussung über 3 Jahre, so können in dem
Zeitraum Überschüsse mit Fehlbeträgen verrechnet werden.
Eine Abfrage bezogen auf 2012 bei den niedersächsischen Flächenlandkreisen
hatte ergeben, dass der Landkreis Cloppenburg bereits 2012 mit den Zuwendungen
für die Suchtberatung und –prävention im oberen Bereich lag. Eine aktuelle
Kennzahl liegt dazu jedoch nicht vor. Außerdem sind diese Kennzahlen für sich
genommen nicht aussagekräftig genug. Sie geben keine Auskunft über die Qualität
des Angebotes an Suchtberatung. Die Suchtberatung wird im Landkreis Cloppenburg
sowohl in beraterischer als auch in therapeutischer und nicht zuletzt
präventiver Sicht, regional über den Landkreis verteilt und mit flankierenden
Angeboten bestens vernetzt, optimal auf verschiedene Zielgruppen zugeschnitten,
angeboten.
Es ist zu beraten,
§
ob der
Fachstelle für Sucht und Suchtprävention für das Haushaltsjahr 2015 - 2017 ein
Zuschuss in Höhe von 291.890,67 € gewährt werden soll
§
ob der Zuschuss
wieder in Form eines Festbetrages gewährt werden soll
Finanzierung:
In der Haushaltsplanung 2015 ist der von der Stiftung
Edith Stein beantragte Zuschuss vorsorglich bereits berücksichtigt worden.
P1.367500 Erziehungs-, Jugend- und
Familienberatungsstellen
Anlagenverzeichnis:
·
Antrag der
Stiftung Edith Stein vom 14.08.2014 einschließlich Wirtschaftsplan 2015-2017
·
Aufstellung
über die Bezuschussung der Stiftung Edith Stein seit 2003 für die Fachstelle
Sucht und Suchtprävention