Betreff
KMU - Programm für den Landkreis Cloppenburg
Vorlage
V-PLA/14/090
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

1.             Hintergrund:

Für den Förderzeitraum 2007 – 2013  wurden allen Landkreisen und kreisfreien Städten in Niedersachsen EU -Mittel für kreiseigene Investitionsförderprogramme (KMU-Programm) zur Verfügung gestellt. Der Landkreis Cloppenburg erhielt 2.156.000 € und hat in gleichem Umfange kreiseigene Mittel für das Zuschussprogramm zur Verfügung gestellt.

Mit dem Budget von 4,3 Mio. € wurden 289 ausschließlich kleine Unternehmen und Existenzgründer/innen gefördert.

Der Zuschuss zu einem Vorhaben  betrug 15% der förderfähigen Investitionskosten, max. 7.500 € pro geschaffenen Dauerarbeitsplatz. Ausbildungsplätze und Frauenarbeitsplätze zählten doppelt.

Förderfähig waren die Errichtung, Einrichtung und Erweiterung von Betriebsstätten.

Das Programm hat eine große Nachfrage ausgelöst und eine hohe regionalwirtschaftliche Bedeutung gehabt. Der gesamten Förderung lag ein Investitionsvolumen von 36,1 Mio. € zugrunde und es wurden 566 neue Dauerarbeits- und Ausbildungsplätze geschaffen.

Das Förderprogramm war zeitlich bis zum 31.12.2013 befristet. Die erneute Einwerbung von EU-Mitteln für den Förderzeitraum 2014-2020 ist nicht möglich.

 

Gleichzeitig endet die seit über 40 Jahren bestehende Investitionsförderung für kleine und mittlere Unternehmen des produzierenden Gewerbes nach der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW), weil der Landkreis nicht mehr als strukturschwach im Sinne der Förderrichtlinien gilt.

 

Im Ergebnis stehen zur Zeit keinerlei Investitionsförderprogramme für Unternehmen und Gründungswillige im Landkreis Cloppenburg zur Verfügung. Gleichzeitig muss ein Fördergefälle zu den Nachbarkreisen befürchtet werden, die weiterhin GRW-Gebiet sind (Landkreise Oldenburg, alle ostfriesischen Landkreise) und/oder eigene KMU-Programme aufstellen (Landkreise Ammerland, Emsland; weitere Landkreise stellen aktuell Überlegungen an).

 

 

2.             Bedarf

Ein kreisweites KMU-Investitionsförderprogramm wird für notwendig gehalten, um insbesondere die Eigenkapitalbasis von Gründer/innen, kleinen Unternehmen und Nachfolgeunternehmen zu stärken. Die große Nachfrage in den vergangenen Jahren ist ein Beleg für den Bedarf an Unterstützung.

 

Mit dem anliegenden Richtlinienentwurf sind die Erfahrungen und Bedarfe für ein kreisweites Förderprogramm aus den vergangenen Jahren aufgegriffen worden. Ein besonderer Förderbedarf  wird für folgende Vorhaben erkannt:

·               Förderung von Gründer/innen (materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter)

·               Erstmalige bauliche Errichtung einer Betriebsstätte durch ein bestehendes Unternehmen im Landkreis (z.B. wenn zuvor in gemieteten Räumen)

·               Ansiedlung eines auswärtigen KMU im Landkreis Cloppenburg

·               Kauf einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte

·               Übernahme (Kauf) eines Betriebes im Rahmen des Generationenwechsels (Nachfolge)

Nicht gefördert werden generelle Erweiterungsvorhaben von bestehenden Unternehmen (mit Blick auf Vorförderungen); Betriebsverlagerungen innerhalb des Landkreises; Großvorhaben, bei denen der Zuschuss nicht mind. 5% der Gesamtinvestition ausmacht; „künstliche“ Gründungen durch Untergliederung von bestehenden Unternehmen sowie die Wiedereröffnung von Unternehmen, die innerhalb der vergangenen 12 Monate geschlossen wurden, wenn sie durch denselben Unternehmer vorgenommen werden.

 

 

3.             Zuwendungsempfänger

Mit Blick auf die von der EU durch Gruppenfreistellungsverordnung lediglich für KMU geregelte Investitionsförderung  kommen folgende Zuwendungsempfänger in Betracht:

·               kleine (bis 50 Beschäftigte) und mittlere (51-250 Beschäftigte) gewerbliche Unternehmen aus Industrie, Handwerk, Handel, Bau-, Verkehrs-, Dienstleistungs- und Beherbergungsgewerbe mit Sitz im Landkreis Cloppenburg, Existenzgründer/innen aus diesen Bereichen und ansiedlungswillige KMU von außerhalb des Landkreises

·               Frei beruflich Tätige (mit Blick auf Stärkung des Dienstleistungssektors, Frauenarbeitsplätze; Erhöhung der Branchenvielfalt)

Nicht förderfähig sind alle Organisationen und Unternehmen, die keine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben sowie alle nach EU-Vorgaben eingestufte förderrechtlich sensible Bereiche

 

 

4.             Förderhöhe

Wegen der guten Erfahrungen mit dem Fördersatz in den Jahren 2007-2013 wird eine unveränderte Förderhöhe vorgeschlagen d.h.:

·               bei Gründer/innen und kleinen Unternehmen bis 15% der förderfähigen Investitionskosten max. 7.500 € je geschaffenen Dauerarbeitsplatz. Höchstfördersumme: 37.500 €

·               bei mittleren Unternehmen bis 7,5% der förderfähigen Investitionskosten max. 7.500 € je geschaffenen Dauerarbeitplatz. Höchstfördersumme: 37.500 €

Bewährt hat sich die doppelte Anrechnung von Ausbildungsplätzen und Frauenarbeitsplätzen. Auf Wunsch der kreisangehörigen Kommunen sollten auch Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen doppelt gewertet werden.

 

 

5.       Kosten

Für das vorgeschlagene Programm sind auf der Basis der Förderfälle aus den vergangenen Jahren jährliche Kosten von rd. 625.000 € ermittelt worden (s. Anlage)

 

 

6.          Finanzierung

Die kreisangehörigen Kommunen haben signalisiert (und zum Teil bereits beschlossen), sich mit  50% an der Finanzierung des Programms zu beteiligen, so dass auf den Landkreis jährliche Aufwendungen in Höhe von rd. 313.000 € zukämen.

Die jeweiligen kommunalen Anteile richten sich nach der Anzahl der Förderfälle und den tatsächlichen Förderbeträgen.

 

 

7.      Verfahren:

Das Programm soll über die Städte und Gemeinden sowie den Landkreis vermarktet werden. Die Beratung, Antragsannahme und Bearbeitung kann wie bisher durch den Landkreis erfolgen; die Bewilligungen sollen in Absprache mit den jeweiligen kreisangehörigen Kommunen und unter Hinweis auf deren Kofinanzierung ausgesprochen werden. Dabei soll auch angeboten werden:

·                    das Wappen/Logo der Gemeinde in den Bescheid aufzunehmen und

·                    die Aushändigung des Bescheides der betreffenden Stadt/Gemeinde zu überlassen.

Die Prüfung des Verwendungsnachweises; die Auszahlung der Mittel, Vor-Ort-Kontrollen, Zweckbindungskontrollen und evtl. Rückforderungen werden über den Landkreis Cloppenburg abgewickelt.

Die förderfallbezogene Endabrechnung mit den Städten und Gemeinden soll jährlich zum Jahresende vorgenommen werden.

 

 

8.      Evaluierung

Nach dem ersten Praxisjahr ist eine Evaluierung der Umsetzung vorgesehen.

 

 

Über das auf 7 Jahre ausgerichtete Programm hat der Kreistag gem. § 58 Nds. Kommunalverfassungsgesetz zu entscheiden.