Betreff
Beratung und Beschlussfassung über Anträge auf Gewährung eines Zuschusses für die Förderung von Haltestellen des straßengebundenen Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)
Vorlage
V-VERK/14/073
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Sach- und Rechtslage:

Ab dem Jahr 2005 werden den kommunalen Aufgabenträgern, die für den ÖPNV zuständig sind, jährlich pauschale Mittel (Regionalisierungsmittel) nach § 7 (5) des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) zugewiesen.

 

Die Mittel werden zweckgebunden für die in § 7 (7) NNVG abschließend genannten ÖPNV-Maßnahmen (Investitionen in die Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs, einschließlich des Neu- und Ausbaus von Bushaltestellen; Förderung der Zusammenarbeit der Aufgabenträger; Förderung von Tarif- und Verkehrsgemeinschaften sowie Verkehrsverbünden, einschließlich des Ausgleichs verbundbedingter Mehrkosten; Abdeckung von Betriebskosten-defiziten im öffentlichen Personennahverkehr, soweit der Aufgabenträger ergänzende Betriebsleistungen vertraglich vereinbart oder auferlegt hat) zur Verfügung gestellt.

 

Mittel, die nicht in Anspruch genommen werden, müssen jeweils nach 3 Jahren an das Land zurückgezahlt werden.

 

Am 12.07.2005 wurde vom Kreistag die Richtlinie des Landkreises Cloppenburg für die Förderung von Haltestellen des ÖPNV beschlossen.

Grundsätzlich beträgt die Höhe des Zuschusses nach Ziffer 4.2 dieser Richtlinie:

 

a)      75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für so genannte kleine Investitionsmaßnahmen mit Gesamtkosten von bis zu 35.000,00 € pro Haltestelle oder sonstiger Investitionsmaßnahme.

b)      12,5 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für größere Investitionsmaßnahmen mit einem Volumen von über 35.000,00 €, sofern die Maßnahme nach dem Gemeinde-verkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) mit 75 % bezuschusst wird.

 

In der heutigen Sitzung steht die Beratung und Entscheidung von Anträgen nach der Ziffer 4.2 Buchstabe a) und b) der Richtlinie für die Förderung von Haltestellen des straßengebundenen ÖPNV an.

 

 

1)

Die Gemeinde Cappeln beantragt mit Schreiben vom 05.06.2014 die Gewährung eines Zuschusses aus den Regionalisierungsmitteln des Landkreises Cloppenburg für den Ausbau der Haltestellen „Schwichteler, Ort“, „Elsten, Lüscher Straße“, „Sevelten, Budde“, „Sevelten, Kirche“ und „Elsten, Grundschule“/für Linie 965.

 

Die Kosten für den Ausbau belaufen sich nach dem Antrag voraussichtlich auf ca. 23.423,88 €.

 

Die Gemeinde Cappeln erbittet hierzu die Gewährung eines anteiligen Zuschusses in Höhe von  17.567,91 € (75 %).

 

 

2)

Die Stadt Cloppenburg beantragt mit Schreiben vom 20.05.2014 die Gewährung eines Zuschusses aus den Regionalisierungsmitteln des Landkreises Cloppenburg für den Ausbau der Haltestellen „Cloppenburg, Marktplatz“ und „Bethen, Grundschule“.

 

Die Kosten für den Ausbau belaufen sich nach dem Antrag voraussichtlich auf ca. 69.021,29 €.

 

Die Stadt Cloppenburg erbittet hierzu die Gewährung eines anteiligen Zuschusses in Höhe von  51.765,96 € (75 %).

 

 

3)

Die Gemeinde Emstek beantragt mit Schreiben vom 12.06.2014 die Gewährung eines Zuschusses aus den Regionalisierungsmitteln des Landkreises Cloppenburg für den Ausbau der Haltestellen „Halen, Haske“, „Repke, Repker Esch“, „Garther Heide“, „Hoheging, Frederichs“.

 

Die Kosten für den Ausbau belaufen sich nach dem Antrag voraussichtlich auf ca. 49.160,00 €.

 

Die Gemeinde Emstek erbittet hierzu die Gewährung eines anteiligen Zuschusses in Höhe von 36.870,00 € (75 %).

 

 

4)

Die Gemeinde Garrel beantragt mit Schreiben vom 06.06.2014 die Gewährung eines Zuschusses aus den Regionalisierungsmitteln des Landkreises Cloppenburg für den Ausbau der Haltestellen „Kaifort, Wendeplatz“, „Nikolausdorf, Moordamm“, „Nikolausdorf, Pöhlendamm“ und „Varrelbusch, Grundschule / KiGa“.

 

Die Kosten für den Ausbau belaufen sich nach dem Antrag voraussichtlich auf ca. 67.113,79 €.

 

Die Gemeinde Garrel erbittet hierzu die Gewährung eines anteiligen Zuschusses in Höhe von 50.335,34 € (75 %).

 

 

5)

Die Gemeinde Lindern beantragt mit Schreiben vom 27.05.2014 die Gewährung eines Zuschusses aus den Regionalisierungsmitteln des Landkreises Cloppenburg für den Ausbau der Haltestelle „Großenging, Kaiser“.

 

Die Kosten für den Ausbau belaufen sich nach dem Antrag voraussichtlich auf ca. 47.866,08 €.

 

Die Gemeinde Lindern erbittet hierzu die Gewährung eines anteiligen Zuschusses in Höhe von 5.983,26 € (12,5 %).

 

 

Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt nach Vorlage und Prüfung der Verwendungsnachweise.

 

 

Die in den Haushaltsjahren 2005, 2006, 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014 veranschlagten und bisher bewilligten Mittel sind in der Anlage 1 dargestellt.

 

 


Finanzierung:

 

PSP-Element:

I1.500021.525.001

I1.500024.525.001

 

Sachkonto: 781200

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 / Mittelabfluß