Betreff
Über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen 2013
Vorlage
V-KA/14/211
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 117 NKomVG sind über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen nur zulässig, wenn sie zeitlich und sachlich unabweisbar sind; ihre Deckung muss gewährleistet sein. In Fällen von unerheblicher Bedeutung entscheidet der Landrat; in Eilfällen von nicht unerheblicher Bedeutung der Landrat im Einvernehmen mit einem stellvertretenden Landrat. Der Kreistag ist spätestens mit der Vorlage des Jahresabschlusses zu unterrichten.

 

Gemäß § 6 der Haushaltssatzung des Landkreises Cloppenburg für das Haushaltsjahr 2013 sind Aufwendungen und Auszahlungen unerheblich, wenn sie im Einzelfall den Betrag von 30.000,00 EUR nicht übersteigen.

 

Im Haushaltsjahr 2013 sind die in der anliegenden Aufstellung aufgeführten über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen in Höhe von 3.007.132,57 EUR entstanden. Die Aufwendungen und Auszahlungen waren zeitlich und sachlich unabweisbar. Die Deckung war gewährleistet.

 

 

PSP-Element

siehe Anlage