Betreff
Antrag auf Weitergewährung des Zuschusses zu den Kosten der Berufsbildenden Schulen der Schwestern ULF in Vechta
Vorlage
V-SCHUL/10/015
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Auf die Darstellung der Sach- und Rechtslage in der Vorlage SCHUL-99-03 wird Bezug genommen. Die Kongregation hat die Weitergewährung des Zuschusses in der bisher gewährten Form beantragt (siehe Anlagen zu diesem TOP).

 

Nach dem vorgelegten Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2008 betrug das Defizit für die Kongregation 75.187,78 €. Unter Beibehaltung des bisherigen Berechnungsverfahrens ergäbe sich daraus für das Haushaltsjahr 2010 ein Zuschuss des Landkreises Cloppenburg in Höhe von 24.200,00 €.

 

Der Landkreis Vechta gewährt der Kongregation ab dem Haushaltsjahr 2005 bis auf weiteres einen jährlichen pauschalen Zuschuss in Höhe von 75.000,00 € (vorher: 51.129,19 €).

 

Im Haushaltsplan 2010 des Landkreises Cloppenburg ist ein Betrag in Höhe von 24.200,00 € enthalten.

 

 

Produkt:  P1. 231000.009       „Zuschüsse an übrige Bereiche“