Sachverhalt:
Der Kreistag hat in seiner konstituierenden Sitzung am 03.11.2011 unter TOP 11 die Fach- und sondergesetzlichen Ausschüsse gebildet und ihre Besetzung gemäß § 71 Abs. 5 NKomVG festgestellt. Von der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen ist bei der Besetzung der Sitze bzw. Grundmandate in den Fachausschüssen jeweils nur eine Stellvertretung benannt worden.
Nach § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung in Verbindung mit § 75 Abs. 1 Satz 5 NKomVG kann eine Fraktion, die nur ein Mitglied in einem Fachausschuss hat, zwei Stellvertretungen benennen.
Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hat mitgeteilt, dass die Vertretungsregelungen in den Fachausschüssen entsprechend dieser Regelung auf zwei Stellvertretungen erweitert werden sollen (Die zusätzlich benannten Vertretungen sind in Fett gedruckt):
Schulausschuss
Mitglied: Frau Dr. Irmtraud Kannen
Stellvertretungen: Herr Josef Dobelmann / Frau Gudrun Lüdders
Sozialausschuss
Mitglied: Frau Dr. Irmtraud Kannen
Stellvertretungen: Frau Gudrun Lüdders / Herr Josef
Dobelmann
Jugendhilfeausschuss
Mitglied: Frau Gudrun Lüdders
Stellvertretungen: Frau Dr. Irmtraud Kannen / Herr Josef Dobelmann
Ausschuss für Kultur und Freizeit
Mitglied: Frau Dr. Irmtraud Kannen
Stellvertretungen: Herr Josef Dobelmann / Frau Gudrun
Lüdders
Ausschuss für Planung und Umwelt
Mitglied: Herr Josef Dobelmann
Stellvertretungen: Frau Dr. Irmtraud Kannen / Frau Gudrun Lüdders
Verkehrsausschuss
Mitglied: Herr Josef Dobelmann
Stellvertretungen: Frau Dr. Irmtraud Kannen / Frau Gudrun Lüdders
Der Kreistag stellt gemäß § 71 Abs. 5 NKomVG die geänderten Ausschussbesetzungen fest.