Betreff
Benennung zusätzlicher Stellvertretungen für die Fachausschüsse durch die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
Vorlage
V-KT/14/024
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Der Kreistag hat in seiner konstituierenden Sitzung am 03.11.2011 unter TOP 11 die Fach- und sondergesetzlichen Ausschüsse gebildet und ihre Besetzung gemäß § 71 Abs. 5 NKomVG festgestellt. Von der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen ist bei der Besetzung der Sitze bzw. Grundmandate in den Fachausschüssen jeweils nur eine Stellvertretung benannt worden.

 

Nach § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung in Verbindung mit § 75 Abs. 1 Satz 5 NKomVG kann eine Fraktion, die nur ein Mitglied in einem Fachausschuss hat, zwei Stellvertretungen benennen.

 

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hat mitgeteilt, dass die Vertretungsregelungen in den Fachausschüssen entsprechend dieser Regelung auf zwei Stellvertretungen erweitert werden sollen (Die zusätzlich benannten Vertretungen sind in Fett gedruckt):

 

Schulausschuss

Mitglied: Frau Dr. Irmtraud Kannen

Stellvertretungen: Herr Josef Dobelmann / Frau Gudrun Lüdders

 

Sozialausschuss

Mitglied: Frau Dr. Irmtraud Kannen

Stellvertretungen: Frau Gudrun Lüdders / Herr Josef Dobelmann

 

Jugendhilfeausschuss

Mitglied: Frau Gudrun Lüdders

Stellvertretungen: Frau Dr. Irmtraud Kannen / Herr Josef Dobelmann

 

Ausschuss für Kultur und Freizeit

Mitglied: Frau Dr. Irmtraud Kannen

Stellvertretungen: Herr Josef Dobelmann / Frau Gudrun Lüdders

 

Ausschuss für Planung und Umwelt

Mitglied: Herr Josef Dobelmann

Stellvertretungen: Frau Dr. Irmtraud Kannen / Frau Gudrun Lüdders

 

Verkehrsausschuss

Mitglied: Herr Josef Dobelmann

Stellvertretungen: Frau Dr. Irmtraud Kannen / Frau Gudrun Lüdders

 

 

Der Kreistag stellt gemäß § 71 Abs. 5 NKomVG die geänderten Ausschussbesetzungen fest.