Betreff
Mehrjahressanierungskonzept
Vorlage
V-VERK/10/007
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Der Landkreis Cloppenburg verfügt über ein Kreisstraßennetz mit ca. 365 km Kreisstraßen, dass in Teilen stark sanierungsbedürftig ist. Nahezu die Hälfte der Kreisstraßen hat eine Fahrbahnbreite von weniger als 6,00 m. Anzustreben wäre aber im Wege der Deckenerneuerung/Sanierung entsprechend den Vorgaben des so genannten „Unterhaltungsmanagements“ aus verkehrstechnischen Gründen eine Fahrbahnbreite von mind. 6,00 m Zug um Zug herzustellen. Dieses ist aber aufgrund der Haushaltslage nicht finanzierbar.

 

Im Rahmen des Deckenerneuerungsprogramms werden seit einigen Jahren jedes Jahr ca. 10-12 km Kreisstraßendecken in vorhandener Breite erneuert. Eine solche Vorgehensweise ist aber nur auf schmalen Kreisstraßen mit weniger als 6,00 m Fahrbahnbreite angezeigt, wenn sie wenig befahren bzw. wenig mit LKW befahren werden und somit aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung trotz geringer Fahrbahnbreite noch ausreichend bemessen sind.

 

Für stark mit LKW und landwirtschaftlichen Fahrzeugen befahrene Kreisstraßen mit zu geringer Fahrbahnbreite sollte mit der Deckenerneuerung eine Fahrbahnverbreiterung durchgeführt werden, um zukünftigen Erhaltungssaufwand zu minimieren und die Erschließungsqualität der Kreisstraßen zu verbessern. Der Geschäftsbereich Lingen hat deshalb für den Landkreis ein Sanierungskonzept mit Verbreiterung für Kreisstraßen entwickelt.

 

Unter Berücksichtigung der Kriterien Verkehrsmenge, Schwerlastverkehr und Fahrbahnbreite wurden für einen Zeithorizont von ca. 10 Jahren die Maßnahmen identifiziert, die aus verkehrs- und wirtschaftlichen Gründen neben der Sanierung (Deckenerneuerung) für eine Fahrbahnverbreiterung vorgesehen werden sollten. Es handelt sich um die in Anlage 1 dargestellten Maßnahmen, die auf einen Zeitraum von 10 Jahren ein Haushaltsvolumen von ca. 12 Mio. € erfordern.

 

Aufgrund fehlender Haushaltsmittel ist zu überlegen, ob für den dringend erforderlichen Ausbau der Kreisstraßen private Mittel in Anspruch genommen werden sollen. Im Rahmen eines Pilotprojekts könnte z.B. der Ausbau und die anschließende bauliche Unterhaltung zweier nahe beieinander liegender Kreisstraßen (vorgeschlagen werden die K 318 und die K 296) mit einer Länge von zusammen ca. 25 km auf die Dauer von 20 oder 30 Jahren im Zuge eines so genannten PPP-Modells ausgeschrieben werden.

 

Dabei ist der Ausbau der K 318 zurzeit bereits für eine Realisierung im Rahmen der GVfG-Förderung vorgesehen. Ein Teil der K 296 (von L 832 bis zur Kreisgrenze Ammerland) wurde bereits im letzten Jahr für eine Fahrbahnverbreiterung beschlossen.

 

Im Vorfeld einer solchen Ausschreibung ist die Wirtschaftlichkeit eines solchen PPP-Projektes zu untersuchen. Es sind u.a. die unterschiedlichen Beschaffungsvarianten in ihren wirtschaftlichen Auswirkungen zu untersuchen und zu vergleichen.

 

Die dafür erforderlichen Beratungsleistungen, deren Kosten die N-Bank mit ca. 40.000,00 € angibt, ist sie bereit, im Rahmen einer „Festbetragsfinanzierung“ mit 20.000,00 € zu bezuschussen. Es ist zu entscheiden, ob ein solches PPP-Pilotprojekt untersucht werden soll und ob die dafür erforderlichen Haushaltsmittel bereitgestellt werden sollen.


Anlagenverzeichnis:

 

Mehrjahressanierungskonzept