Betreff
Übernahme einer freiwilligen Aufgabe: Entwicklungszusammenarbeit
Vorlage
V-KA/14/203
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:


Sachverhalt:

 

a)      Entwicklungszusammenarbeit mit der Stadt Malanville/Benin

 

Der Landkreis Cloppenburg pflegt seit einigen Jahren intensive Kontakte mit der Stadt Malanville im Norden der westafrikanischen Republik Benin. Es haben in der Vergangenheit bereits mehrere Besuche von Vertretern aus der Stadt Malanville beim Landkreis Cloppenburg stattgefunden. Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Verwaltung des Landkreises Cloppenburg haben Malanville über den Jahreswechsel 2012/2013 besucht. Es ist zudem beabsichtigt, Mitarbeitern der Stadtverwaltung Malanville eine mehrwöchige Hospitation in der hiesigen Kreisverwaltung zu ermöglichen, um auf diese Weise Hilfestellung beim Aufbau und der Entwicklung der dortigen Kommunalverwaltung zu geben.

 

Die Delegation aus dem Landkreis Cloppenburg hat bei ihrem Besuch in Malanville festgestellt, dass das dortige Krankenhaus über eine sehr schlechte Einrichtung verfügt. Nun hat sich im Zusammenhang mit der Aufgabe des ehemaligen Krankenhauses in Emstek ergeben, dass ca. 70 Krankenhausbetten einschl. Matratzen und Nachttischen sozusagen über sind und für „soziale Zwecke“ zur Verfügung stehen. Diese sollen dem Krankenhaus in Malanville zur Verfügung gestellt werden. Die Anlieferung soll dabei bis zum Seehafen Cotonou im Süden des Landes erfolgen.

 

Die Kosten für einen Transport der Betten von Emstek bis zum Seehafen Cotonou belaufen sich nach einem Angebot der Fa. Roland Umschlag, Bremen, aus Februar 2014 auf 7.875,00 Euro. Dabei wird davon ausgegangen, dass zwei gebrauchte Container zum Einsatz kommen, die vor Ort bleiben können. Nicht enthalten im Angebotspreis sind die Kosten für die Aufbereitung der gebrauchten Container sowie deren Beladung. Inwieweit noch weitere Nebenkosten entstehen, steht noch nicht fest.

 

Es handelt sich hier nicht um eine typische Aufgabe einer Kreisverwaltung. Vielmehr fallen die Überlassung und der Transport von Krankenhausbetten aus Deutschland für ein afrikanisches Krankenhaus unter den Oberbegriff „Entwicklungshilfe und -zusammenarbeit“.

 

In dem Beschluss der Ministerpräsidenten (MPK-Beschluss) zur Entwicklungszusammenarbeit (EZ) der Länder vom Oktober 2008 sprechen sich die Länder dafür aus, die partnerschaftlichen Aktivitäten der Kommunen mit Entwicklungsländern verstärkt zu fördern. Der Beschluss führt aus: „Dem Beitrag der Kommunen für die Partnerschaft mit Entwicklungsländern messen die Länder eine große Bedeutung zu. Dies gilt insbesondere für Kultur- und Bildungsarbeit, für die Kooperation mit Migranten aus Entwicklungsländern, für gute Regierungsführung und Dezentralisierung sowie für „capacity building“ im Bereich kommunaler Aufgaben.“  Dabei umfasst die Kommunaler Entwicklungspolitik neben den Maßnahmen im Inland, wie die Informations- und Bildungsarbeit, auch die Entwicklungszusammenarbeit, d. h. die Verbesserung der Lebensbedingungen der Partnerkommune im Ausland durch den Austausch von Erfahrungen und Wissen auf der jeweils korrespondierenden Ebene sowie das zur Verfügung stellen von Ressourcen. Unter Letztgenanntem können Krankenhausbetten und Zubehör für ein kommunales Krankenhaus in Malanville subsumiert werden.

 

Weiter heißt es in dem Beschluss, dass das entwicklungspolitische Engagement der Kommunen eine freiwillige Aufgabe ist, welche die Kommunen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung und im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit in eigener Verantwortung übernehmen können.

 

Wenn der Landkreis die Verbesserung der Ausstattung des Krankenhauses in Malanville unterstützen und die Kosten für den Transport der Betten unter dem Oberbegriff „Entwicklungszusammenarbeit“ übernehmen möchte, handelt es sich um die Übernahme einer zusätzlichen freiwilligen Aufgabe verbunden mit einer Kostenübernahme für eine  zusätzliche freiwillige Leistung. Für die Entscheidung hierüber ist nach § 58 Abs. 1 Nr. 19 NKomVG der Kreistag zuständig.

 

Im Vorfeld ist bereits Kontakt mit der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) aufgenommen worden, um noch offene Fragen im Zusammenhang mit dem Transport und der Sicherung zu klären. Die abschließenden Antworten der GIZ stehen jedoch noch aus.

 

Haushaltsmittel stehen für die Kostenübernahme im Haushaltsjahr 2014 nicht zur Verfügung. Bei entsprechender politischer Beschlussfassung zur Übernahme der Aufgabe und damit der Finanzierung der Kosten muss der Betrag außerplanmäßig gezahlt werden. Als Obergrenze sollte ein Betrag von 10.000 Euro angesetzt werden.

 

 

b)      Annahme von Leistungen/Zuwendungen

 

Lt. Angebot der Firma Roland-Umschlag sind die gebraucht gekauften Container vor der Nutzung noch zu reparieren. Dies würde die Firma Roland-Umschlag gegen Erstellung einer Spendenbescheinigung übernehmen. Ebenfalls gegen eine Spendenbescheinigung würde die Firma Roland Umschlag das Bepacken der Container in Emstek durchführen.

 

Die angebotenen Leistungen fallen grundsätzlich unter den weiten Oberbegriff Sponsoring.

 

Kommunen dürfen nach § 111 Absatz 7 NKomVG zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen, und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen. Für die Annahme entsprechender Zuwendungen sind die Sponsoringregelungen des Landkreises anzuwenden. Bei Beträgen von über 100 € bis zu höchstens 2.000 € ist der Kreisausschuss zuständig, darüber hinaus der Kreistag. Leistet ein Geber in einem Haushaltsjahr mehrere Zuwendungen, entscheidet zum Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das dann zuständige Gremium.

 

Wie bereits oben dargelegt, dienen die von der Firma Roland-Umschlag angebotenen Leistungen, die gegen Spendenbescheinigung erbracht werden sollen, grundsätzlich nicht der Erfüllung von Aufgaben des Landkreises. Dies kann allenfalls durch einen Beschluss, die Entwicklungszusammenarbeit als freiwillige Aufgabe anzunehmen, relativiert werden.

 

Vorausgesetzt, der Kreistag beschließt, die Entwicklungszusammenarbeit mit der Stadt Malanville/Benin als freiwillige Aufgabe des Landkreises zu übernehmen, ist es des weiteren von der geldwerten Höhe der Leistung abhängig, welches Gremium für die Entscheidung über die Annahme zuständig ist. Liegt der Gesamtbetrag der von der Firma Roland-Umschlag erbrachten Leistungen bei höchstens 2.000 €, ist die Zuständigkeit des Kreisausschusses gegeben, bei einem höheren Betrag die des Kreistages. Konkrete Beträge sind bisher jedoch nicht bekannt.

 

Parallel wird auch zu diesem Punkt auf die Kontaktaufnahme mit der GIZ verwiesen, in der unter anderem auch die Frage, wer eine entsprechende Spendenbescheinigung ausstellen darf/kann, geklärt werden soll. Falls eine entsprechende Bescheinigung nicht vom Landkreis, sondern beispielsweise von der GIZ erstellt wird, sind hierzu getroffene Beschlussfassungen hinfällig.