Betreff
Verpflichtung von nicht dem Kreistag angehörenden Ausschussmitgliedern
Vorlage
V-SCHUL/10/014
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Nach § 110 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) setzt sich der Schulausschuss aus Kreistagsmitgliedern sowie den stimmberechtigten Vertretern der Schulen (Lehrer, Eltern, Schüler) und in Angelegenheiten der Berufsbildenden Schulen den Vertretern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände zusammen. Nach der Verordnung über das Berufungsverfahren für die kommunalen Schulausschüsse werden die Schülervertreter/innen für die Dauer der halben Wahlperiode berufen.

 

I.                   Vertreter/innen der Eltern

 

Nach dem Ausscheiden des Vertreters der Eltern der Berufsbildenden Schulen, Herrn Georg Bahl, Friesoythe, hat der Kreistag in seiner Sitzung am 11.02.2010 folgende Vertreter/innen der Eltern der Berufsbildenden Schulen in den Schulausschuss berufen:

 

Mitglied: Frau Hildegard Rolfes, Droste-Hülshoff-Straße 5 b, 49661 Cloppenburg

 

Vertreter: Herr Hans-Jürgen Stindt, Copernicusstraße 4, 49624 Löningen



II.                Vertreter/innen der Schüler

 

Die Amtszeit der Schülervertreter/innen der Allgemein- sowie der Berufsbildenden Schulen ist abgelaufen. Der Kreistag hat daher in seiner Sitzung am 11.02.2010 folgende neue Vertreter/innen in den Schulausschuss berufen:

 

Vertreter der Schüler/innen der Allgemeinbildenden Schulen
 
Mitglied: Jonas Langer, Ulmenweg 16, 26169 Friesoythe
 
Vertreterin: Judith Fortmann, Hasedeich 14, 49624 Löningen
 
 
Vertreter der Schüler/innen der Berufsbildenden Schulen

 

Mitglied: Christin Block, Wasserstraße 25, 26169 Friesoythe

 

Vertreterin: Rabea Dembowski, Schleusenstraße 74, 26676 Barßel

 

 

Die Berufung der neuen Eltern- und Schülervertreter/innen erfolgte bis zum Ablauf der derzeitigen Wahlperiode (31.10.2011). Die neuen Vertreter sind vom Vorsitzenden auf die ihnen obliegenden Pflichten der Amtsverschwiegenheit, des Mitwirkungsverbotes und des Vertretungsverbotes zu verpflichten.