Betreff
Ertüchtigung der Bahnstrecke Sedelsberg-Ocholt auf Streckenklasse D
Vorlage
V-PLA/09/006
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

 

Auf Betreiben der Torfindustrie, insbesondere der Fa. Klasmann-Deilmann schlägt die Emsländische Eisenbahn (EEB) vor, die Bahnstrecke Sedelsberg - Ocholt von Streckenklasse C auf die Streckenklasse D auszubauen. Bestimmende Faktoren für die Streckenklasse sind die Tragfähigkeit des Ober- und Unterbaus sowie die Belastbarkeit der Brücken.

Hintergrund des Ausbauinteresses sind erhebliche Kosteneinsparungen für die Torfindustrie und die Rückgewinnung von zwischenzeitlich auf die Straße verlagerte Transportmengen.

Die Güterverkehrsstrecke wird überwiegend von der torfverarbeitenden Industrie genutzt. Die Abrechnung der Torffrachten erfolgt nicht nach Tonnagen, sondern nach Behältnissen (Waggons). Bei der bisherigen Streckenklasse C ist eine Achslast von 20 t zulässig. Wegen der dadurch begrenzten Gesamtmasse je Waggon ist die Strecke zunehmend nicht mehr konkurrenzfähig gegenüber dem Straßentransport. Frachten für Italien wurden bereits auf die Straße verlagert. Die Erhöhung auf  Streckenklasse D erlaubt eine Achslast von 22,5 t. Dieses bedeutet bei vier Achsen eines Waggons, dass zusätzlich 10 t Torfprodukte zum gleichen Preis befördert werden können.  Mit der  besseren Auslastung der Güterwagen wird der Schienentransport gegenüber dem LKW wieder konkurrenzfähig; die Wettbewerbsfähigkeit der hiesigen Unternehmen wird verbessert und Frachten werden auf die Schiene zurückgebracht. Zudem könnten zusätzliche Transporte auf der Strecke generiert werden. Die Torfindustrie hat sich in Vorgesprächen einheitlich für eine Ertüchtigung der Strecke auf Ausbaustufe D ausgesprochen.

Die Ertüchtigung der Strecke setzt lt. EEB die Verstärkung der Unterbauten und die Ertüchtigung des Überbaus an 4 Eisenbahnbrücken voraus; Maßnahmen zur Gleiserneuerung und zur Sicherung von Bahnübergängen werden von der EEB zur Zeit für nicht erforderlich gehalten.  Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen 695.000 € (netto). Die EEB hat vorsorglich (zur Einhaltung bestimmter Antragsfristen) einen Antrag auf 50%-Förderung an die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG) gerichtet und den Landkreis gebeten, entsprechende Kofinanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die EEB selbst wird – wie bei früheren Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen -keine Kofinanzierungsmittel bereitstellen.

 

 

 

 

 

Die Emsländische Eisenbahn (EEB) hat die Güterverkehrsstrecke im Jahre 2001 von der Deutschen Bahn übernommen und ist Eigentümerin der Anlagen. Die Erhaltung der Güterverkehrsstrecke ist zwischen der EEB und dem Landkreis einvernehmlich geregelt. Lt. Vertrag gewährt der Landkreis der EEB aus strukturpolitischen Gründen Zuschüsse zur Sanierung und Unterhaltung der Schieneninfrastruktur.  Nach § 4 Abs. 2 des Vertrages  ist die EEB verpflichtet, die Strecke so zu sanieren, dass die Streckenklasse C 3 - mit einer Achslast von 20 t - nicht unterschritten wird. Eine Verpflichtung zur Ertüchtigung der Strecke auf Streckenklasse D -  mit einer Achslast von 22,5 t – besteht weder seitens der EEB noch seitens des Landkreises.

Bei den Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen in den Jahren 2001 bzw. 2006  hat der Landkreis einen Anteil in Höhe von 15 bzw. 25% getragen. Der Rest wurde von den Verladern sowie den Gemeinden Barßel und Saterland übernommen. In ersten Gesprächen mit den Unternehmen der Torfindustrie haben diese ein starkes Interesse an der Ertüchtigung der Strecke bekundet. Ein Unternehmen hat bereits eine konkrete Finanzierungszusage erteilt. In den übrigen Unternehmen  wird zur Zeit über eine finanzielle Beteiligung  beraten. Die Gemeinden Saterland, Barßel, Apen sowie die Stadt Westerstede und der Landkreis Ammerland sollen ebenfalls um finanzielle Unterstützung gebeten werden.

In Anbetracht der Tatsache, dass der Landkreis Cloppenburg bereits jährlich rd. 47.000 € an Unterhaltungskosten trägt, wird die Begrenzung des Kreiszuschusses auf 25% (= 175.000 €) für angemessen gehalten. Sollten weitere Drittbeteiligungen nicht eingeworben werden können, müsste die Realisierung des Vorhabens in Frage gestellt werden.

 

Es wird ergänzend darauf hingewiesen, dass bei Inanspruchnahme der Fördermittel des Landes und der damit verbundenen Zweckbindungsfrist, eine Verlängerung des Vertrages mit der EEB bis voraussichtlich 31.12.2020 eingefordert werden wird.

 

Investives PSP-Element: