Betreff
Änderung der Satzung des Verbundes Oldenburger Münsterland e.V.
Vorlage
V-KA/13/178
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

 

Im Rahmen des vom Planungsbüro BTE erstellten neuen touristischen Leitbildes für das Oldenburger Münsterland haben sich die Erholungsgebiete Barßel-Saterland, Thülsfelder Talsperre, Hasetal und Dammer Berge sowie die Ausflugsregion Nordkreis Vechta  und der Verbund Oldenburger Münsterland auf eine verstärkte Form der Zusammenarbeit verständigt.

Auf der Grundlage, dass zukünftig mit dem Oldenburger Münsterland nur noch eine touristische Marke beworben werden soll, wurde eine Aufgabenverteilung zwischen den Erholungsgebieten und dem Verbund abgestimmt und eine satzungsmäßige Verankerung des Mitspracherechts der Erholungsgebiete bei dem regionalen Tourismusmarketing vereinbart.

Dementsprechend ist künftig in der Satzung des Verbundes vorgesehen, dass die fünf Erholungsgebiete/Ausflugsregion und der Heimatbund für das Oldenburger Münsterland Mitglieder des Vereins werden und die Hauptverwaltungsbeamten / Vorsitzenden der Erholungsgebiete bzw. der Ausflugsregion als auch der Geschäftsführer des Heimatbundes stimmberechtigte Mitglieder des Vorstandes und der Mitgliederversammlung werden.

Daneben soll der Satzungstext der geänderten Rechtschreibung angepasst werden.

Der Vorstand und die Mitgliederversammlung des Verbundes haben die Satzungsänderungen zwischenzeitlich beschlossen.

Gemäß § 11 Abs. 3 der Satzung des Verbundes bedürfen Satzungsänderungen auch der Zustimmung der Landkreise Cloppenburg und Vechta. Über die Änderungen haben die Kreistage zu entscheiden. 

Die Satzung mit den kenntlich gemachten Änderungsvorschlägen liegt an.