Betreff
Vertrag mit der EWE NETZ GmbH über die Mitbenutzung kreiseigener Straßenflächen
Vorlage
V-PLA/13/085
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Zum 27.12.2012 endeten die sogenannten Dreiecks-Konzessionsverträge zwischen dem Landkreis, den kreisangehörigen Städten und Gemeinden sowie der EWE NETZ GmbH. Diese Verträge regelten die Nutzung der öffentlichen Wege, über welche sowohl der Landkreis als auch die Städte und Gemeinden jeweils verfügen. Zwischenzeitlich wurden bzw. werden bilaterale Wegenutzungsverträge zwischen den Städten und Gemeinden und der EWE NETZ GmbH abgeschlossen, die allerdings keine Regelungen zur Nutzung der kreiseigenen Straßen enthalten. Seitens der EWE NETZ GmbH wurde daher ein Rahmenvertrag mit Anlagen über Allgemeine Technische Bestimmungen, der Einräumung des Benutzungsrechtes sowie Erläuterungen angeboten (Anlage).

 

Der angebotene Rahmenvertrag lehnt sich eng an den mit den Straßenbehörden des Landes und des Bundes geschlossenen Vertrag über die Nutzung der in ihrem Zuständigkeitsbereich befindlichen Straßen an.