Betreff
Beratung und Beschlussfassung über Anträge auf Gewährung von Zuschüssen nach den Sportförderrichtlinien
Vorlage
V-KUL/13/041
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Nach Ziffer 5.3 der Richtlinien des Landkreises Cloppenburg für die Förderung des Sport in der Fassung vom 01.01.2013 wird eine Zuwendung in Höhe von maximal 20 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch bis zu einem Betrag in Höhe von 100.000 Euro gewährt.

Weitere entscheidungsreife Anträge für 2013 sowie die Abwicklung der Sportfördermittel sind in den Anlagen dargestellt.