Betreff
Anträge des Diakonischen Werkes, der Arbeiterwohlfahrt, des Landes-Caritasverbandes sowie des Deutschen Roten Kreuzes auf Zuschüsse zur Schuldnerberatung
für die Haushaltsjahre 2014 bis 2016
Vorlage
V-SOZ/13/038
Art
Sitzungsvorlage

Sach- und Rechtslage:

 

Das Diakonische Werk Oldenburger Münsterland, die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Cloppenburg e.V. und der Landes – Caritasverband für Oldenburg e.V. übernehmen für den Landkreis Cloppenburg die Schuldnerberatung. Dafür werden sie mit einem jährlichen pauschalen Zuschuss unterstützt. Die aktuelle Zuschussgewährung umfasst die Jahre 2011 bis einschließlich 2013. Den Beratungsstellen wurde jeweils ein jährlicher Betrag in Höhe von 28.500 € bewilligt.

 

Die Schuldnerberatungsstellen der drei vorgenannten Wohlfahrtsverbände beantragen nun erneut einen Zuschuss für die kommenden 3 Jahre, um für diesen Zeitraum die Erledigung der Aufgaben finanziell abzusichern und mittelfristige Planungssicherheit zu erhalten.

 

Erstmals hat das Deutsche Rote Kreuz für die kommenden 3 Jahre ebenfalls einen Zuschuss für die dort betriebene Schuldnerberatungsstelle beantragt.

 

Die gesetzliche Notwendigkeit, eine Schuldnerberatung sowohl für Leistungsempfänger von Sozialhilfe als auch von Arbeitslosengeld II vorzuhalten, ergibt sich aus § 11 Abs. 5 SGB XII und § 16 a Nr. 2 SGB II. Die Leistungsempfänger haben damit einen gesetzlichen Anspruch auf eine entsprechende Beratung.

 

Zuständig ist hier vor Ort der Landkreis Cloppenburg (kraft Gesetzes - SGB XII bzw. kraft Übertragung durch das Jobcenter – SGB II), der dieses Beratungsangebot zur Verfügung zu stellen hat. Grundsätzlich gilt, dass der Landkreis Cloppenburg die Schuldnerberatung entweder mit eigenem Personal sicherzustellen hat oder er diese Aufgabe von Dritten, z.B. den Wohlfahrtsverbänden, wahrnehmen lassen kann, was seit vielen Jahren in bewährter Form auch geschieht.  Damit ist gewährleistet, dass für Sozialhilfebezieher und  Arbeitslosengeld II – Empfänger die Schuldnerberatung einheitlich von den Wohlfahrtsverbänden durchgeführt wird. 

 

Die Entscheidung für die freien Wohlfahrtsverbände geschah im Bewusstsein, dass Schuldnerberatung nicht allein die formelle Abwicklung der Schuldenregulierung betrifft, sondern einen ganzheitlichen Ansatz umfasst, der den Schuldner im Kontext seiner persönlichen, familiären, sozialen und finanziellen Probleme betrachtet. Nur so kann z.B. das Ziel von Verhaltens- und Einstellungsänderung des Schuldners langfristig erreicht werden.

 

Weitere Bausteine der Schuldnerberatung sind Präventionsmaßnahmen, z.B. in Schulen oder anderen Organisationen, die Zusammenarbeit mit Betreuern, dem Jobcenter und sonstigen Beratungsstellen. Dabei gewinnt die Beratung an Umfang und oft an Intensität. Die Schuldnerberatungsstellen weisen z.B. darauf hin, dass das zum 1. Juli 2010 eingeführte Pfändungsschutzkonto (das sog. P-Konto) seit 2012 zunehmend zu einer erheblichen zusätzlichen Arbeitsbelastung führt. Seit 2012 sind auch Sozialleistungen (z.B. Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Kindergeld) nur noch auf einem P-Konto geschützt. Die Einrichtung eines solchen Kontos erfordert eine Bescheinigung des „pfändungsfreien Betrages“ durch eine geeignete Stelle im Sinne der Insolvenzordnung. Bei den Schuldnerberatungsstellen werden daher immer häufiger solche Bescheinungen angefordert.

 

In 2012 wurde die Zusammenarbeit der Schuldnerberatungsstellen der Diakonie, der Arbeiterwohlfahrt sowie der Caritas mit dem Jobcenter durch eine vom Landkreis gesteuerte Kooperationsvereinbarung geregelt.

Die Schuldnerberatungsstellen der Diakonie, der Arbeiterwohlfahrt sowie der Caritas haben in 2013 gemeinsame „Qualitätsstandards“ für Schuldner- und Insolvenzberatung im Landkreis Cloppenburg (s. Anlage 1) aufgestellt. Damit soll das hohe Niveau der Beratungen auch bei komplexen Vorgängen, die immer häufiger werden, gesichert und vereinheitlicht werden.

 

Auch wenn nicht alle Beratungen eine gesetzliche Pflichtleistung des Landkreises sind, weil z.B. die Klienten keine Sozialhilfe oder kein Arbeitslosengeld II beziehen, so ist davon auszugehen, dass die Hilfen der Schuldnerberatung in vielen Fällen den Einstieg in den Sozialleistungsbezug verhindern können. Deshalb ist auch die Prävention sowie die Beratung hinsichtlich der Privatinsolvenz  nach der Insolvenzordnung für den Landkreis Cloppenburg – aus dem Gedanken der Daseinsfürsorge heraus und aus finanzieller Sicht – von großer Bedeutung.

Der leichte Anstieg der Beratungsfälle sowie die Zunahme des Beratungsumfanges sind mit steigenden Kosten verbunden, insbesondere, wenn die Beratungsintensität und die Qualität des Angebots nicht eingeschränkt werden sollen.

 

Die Kosten der Schuldnerberatungsstellen trägt nicht allein der Landkreis. Aus den vorliegenden Wirtschaftsplänen ergibt sich, dass u.a. auch das Land und die jeweiligen Träger sich finanziell an den Schuldnerberatungsstellen beteiligen. 

 

Die Möglichkeit, Einnahmen von dritter Seite einzuwerben (Landesförderung, Sponsorengelder, Spenden, Sparkassen- und Giroverband usw.) wird weiterhin genutzt.

Die Diakonie und AWO planen auf der Einnahmeseite auch in den kommenden drei Jahren  erhebliche entsprechende Mittel ein. Dem Caritasverband ist es noch nicht gelungen, eine Förderung durch das Land bzw. seitens des Sparkassen- und Giroverbandes zu realisieren.

Die Wohlfahrtsverbände sind weiterhin bemüht, Einnahmen von dritter Seite einzuwerben.

 

 

 

Zu den Anträgen der Schuldnerberatungsstellen:

 

a)

Beantragt werden vom Diakonischen Werk Oldenburger Münsterland (für die Beratung im Landkreis Cloppenburg) 33.500 Euro jeweils für die Jahre 2014 bis 2016 (s. Anlage 2)

 

Seit 2011 wird ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 28.500 Euro gezahlt.

 

Die Diakonie geht davon aus, dass mit der Erhöhung um 5.000 € der zu erwartende Anstieg der Personalkosten in den kommenden drei Jahren aufgefangen werden kann.

Der Wirtschaftplan weist eine Steigerung der Personalkosten von rd. 75.000 € (in 2012) um 8.000 € auf rd. 83.000 € (in 2014) aus. Darin sind die Anhebung der Wochenstunden von 50 auf 60 Stunden sowie die tarifliche Lohnsteigerung enthalten.  Zur Finanzierung dieser Steigerung durch steigende Einnahmen vom Landkreis sowie vom Land für die  Inso-Beratung soll darüber hinaus bei den Sachkosten gespart werden. (Anzumerken ist, dass der Zuschuss für die Diakonie von 2008 bis 2010 bereits 30.000 € betrug und dann im Förderzeitraum von 2011 bis 2013 auf 28.500 € gesenkt wurde).

 

Die Anhebung des Kreiszuschusses erscheint daher angemessen.

 

Die Beratungsfälle haben sich in den vergangenen Jahren wie folgt entwickelt:

 

2010: 468 Fälle                     2011: 415 Fälle           2012: 475 Fälle

Beratungen finden in Cloppenburg und Löningen statt, und bei Bedarf werden auch Hausbesuche durchgeführt.

 

 

 

b)

Beantragt werden von der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Cloppenburg e.V. 33.500 Euro jeweils für die Jahre 2014 bis 2016 (s. Anlage 3).

 

Der bisherige Zuschuss betrug 28.500 Euro.

 

Die Beratungsfälle haben sich in den vergangenen Jahren wie folgt entwickelt:

 

2010: 198 Fälle                  2011:  202 Fälle             2012: 402 Fälle*

 

* Seit 2012 werden von der AWO die Fallzahlen jahresübergreifend angegeben, wie bei den anderen Beratungsstellen, daher nur eine vermeintliche Steigerung.

 

Die Beratungen finden seit dem Umzug der Geschäftsstelle der Arbeiterwohlfahrt im Jahre 2010 in Barßel statt. Bei Bedarf werden Hausbesuche angeboten.


Der Wirtschaftplan weist eine Steigerung der Personalkosten von rd. 57.000 € (in 2012) um 6.000 € auf rd. 63.000 € (in 2014) aus. Bei gleich bleibenden Einnahmen vom Sparkassen- und Giroverband und leicht rückläufigen Einnahmen aus der Insolvenzberatung, wäre die Kostensteigerung, z.B. wegen tariflicher Steigerungen und Anpassung der Arbeitszeiten der Schuldnerberaterin, durch einen höheren Kreiszuschuss aufzufangen.

 

Anzumerken ist, dass der Kreiszuschuss seit 2008 unverändert 28.500 € betrug und alle bisherigen Kostensteigerungen bzw. zwischenzeitliche Einnahmeverringerungen bei den Insolvenzgebühren anderweitig aufgefangen wurden. Die Anhebung des Kreiszuschusses erscheint daher angemessen.

 

 

 

c)

Vom Landes-Caritasverband für Oldenburg e.V. wird für die Jahre 2014 bis 2016 jeweils ein Zuschuss in Höhe von 33.500 Euro beantragt (s. Anlage 4).

 

Bislang wurde ein Zuschuss in Höhe von 28.500 Euro jährlich gewährt.

 

Die Beratungen finden an den Standorten Friesoythe, Garrel, Cloppenburg und Löningen statt.

 

Ergänzend zur sozialen Schuldnerberatung hat die Caritas in den vergangenen Jahren die InsO-Beratung („Verbraucherinsolvenz“) auf- und ausgebaut. Wie bei den Schuldnerberatungsstellen der AWO und der Diakonie tragen die Fallpauschalen des Landes für die InsO-Beratung erheblich zu den Einnahmen bei.

 

Die Beratungsfälle haben sich in den vergangenen Jahren wie folgt entwickelt:

 

2010: 348 Fälle             2012: 336 Fälle             2012: 461 Fälle

 

Die Caritas plant eine Ausweitung der Wochenstunden von knapp 40 auf etwas über 50 Wochenstunden. Insbesondere die Arbeitszeit der Verwaltungskraft musste angepasst werden. Insgesamt steigen die Personalkosten um rd. 20.000 € auf rd. 75.000 €. Die Finanzierung soll durch eine Steigerung der Einnahmen aus der Insolvenzberatung um rd. 15.000 € sowie durch die Anhebung des Kreiszuschusses erfolgen. Die Anhebung des Kreiszuschusses erscheint angemessen, zumal an vielen Standorten im Kreisgebiet das Beratungsangebot vorgehalten wird.

 

 

 

d)

Das Deutsche Rote Kreuz beantragt erstmals für die Jahre 2014 bis 2016 jeweils einen Zuschuss in Höhe von 27.000 Euro (s. Anlage 5).

 

Das DRK begründet seinen Antrag damit, dass es seit Jahren im Rahmen seiner allgemeinen Beratungstätigkeit auch in der sozialen Schuldnerberatung tätig sei. Dabei sei ein beachtlicher Anteil der Rat- und Hilfesuchenden Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe.

Seit April 2012 ist das DRK vom Land – wie die anderen Wohlfahrtsverbände – als geeignete Stelle für die Insolvenzberatung anerkannt.

Das DRK plant Personalkosten für eine Halbtagskraft sowie eine 450-€-Kraft ein. Den Planzahlen ist zu entnehmen, dass das DRK im Vergleich zu den anderen Wohlfahrtsverbänden die Schuldnerberatungsstelle mit erheblich geringerem Personaleinsatz betreiben will.

 

Die Beratung findet in den Räumen des DRK in Cloppenburg statt. Geplant ist, die Beratung auch in den Bereitschaftsräumen des DRK vor Ort anzubieten. Auf Wunsch werden Hausbesuche durchgeführt.

 

Da die Einnahmen des DRK vom Land  (aus der Insolvenzberatung) im Vergleich zu den anderen Beratungsstellen auf geringem Niveau geplant werden und andere Einnahmequellen nicht vorhanden sind, ergibt sich beim DRK ein verhältnismäßig hohes Defizit.

 

Zu beachten ist ferner, dass sich das DRK mit der Schuldnerberatung noch in der „Startphase“ befindet und die Zahlen der Beratungsfälle erheblich unter denen der anderen Beratungsstellen liegen.

 

2012:     Fälle :  193

           

Beim Vergleich der Anzahl der Beratungsfälle und der Inso-Gebühren fällt auf:

- Diakonie:             475 Beratungsfälle  ./.  Inso-Gebühren:             knapp über              40.000 €

- Caritas:             461 Beratungsfälle ./.   Inso-Gebühren:             knapp unter             40.000 €

- AWO:                       402 Beratungsfälle   /.  Inso-Gebühren                                    rd.              20.000 €

- DRK:                         193 Beratungsfälle ./.   Inso-Gebühren:                       rd.          7.000 €

 

Das DRK räumt dazu ein, dass die Vergütung vom Land noch recht gering sei, da sie zwar eine erhebliche Anzahl an Erstgesprächen und telefonischen Beratungen hatten, aber nur wenige abgeschlossene Beratungsfälle. Daraus folge, dass zwar die geringere Vergütung für Beratungen vom Land vereinnahmt wurde, allerdings nur in wenigen Fällen die höhere Vergütung für abgeschlossene Beratungsfälle. Bis zur vollständigen Etablierung der Schuldnerberatungsstelle mit "dauerhaften" Beratungsfällen und höheren Einnahmen vom Land, würden sicherlich noch einige Jahre vergehen, so das DRK.

 

Im Wirtschaftsplan des DRK spiegelt sich die Erwartung der geringen Einnahmen aus der Insolvenzberatung wider. Dem folgend wird ein hohes Defizit ausgewiesen.

 

Im Durchschnitt der vergangenen Jahre (2011 u. 2012) hat der Kreiszuschuss rd. 38 % der Gesamtkosten aller drei bisherigen Beratungsstellen abgedeckt. Die Wirtschaftspläne dieser Beratungsstellen für 2014 ergeben einen Anteil von rd. 39 % in Bezug auf das Verhältnis von Kreiszuschuss zu den gemeinsamen Gesamtkosten.

 

Beim DRK würde der Kreiszuschuss in 2014  - und voraussichtlich in den folgenden zwei Jahren  -  rd. 75 % ausmachen, damit würde ein Beratungsfall beim DRK den Landkreis in Relation fast das Doppelte als bei den anderen Wohlfahrtsverbänden kosten. 


Die Schuldnerberatung beim DRK wäre nach derzeitigem Stand somit erheblich teurer.

Um einen vergleichbaren Anteil von 39 % Kreiszuschuss an den Kosten einzuhalten, dürfte der Zuschuss für das DRK bei knapp 15.000 € liegen.

 

 

Bewertung der Kreisverwaltung:

 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass das bisherige System der Schuldnerberatung durch die Wohlfahrtsverbände, die eine Pflichtaufgabe des Landkreises übernehmen, und die Finanzierung durch einen pauschalen Zuschuss, sich aus Sicht der Kreisverwaltung überaus bewährt hat und eine Fortsetzung befürwortet wird.

 

Der von Diakonie, AWO sowie Caritas geltend gemachte Kostenanstieg ist nachvollziehbar.

 

Das DRK beantragt erstmals einen Zuschuss für die Schuldnerberatung.

Zu entscheiden ist, ob das DRK vom Landkreis zur Erfüllung einer Pflichtaufgabe in die Zuschussbewilligung einbezogen werden soll.

Die  öffentliche Wahrnehmung der Themen „Insolvenz“ und „Schuldnerberatung“ nimmt zu. Die Statistiken zu den Beratungszahlen aus den Bereichen ALG II und Sozialhilfe – insbesondere der Diakonie und der AWO – weisen eine leichte Zunahme auf. Die Caritas verzeichnet hier ein stärke Zunahme.

 

Die Wartezeiten bei den drei bisherigen Beratungsstellen betragen in der Regel wenige Wochen. Es sei zudem kein Problem, in Eilfällen kurzfristig eine Beratung anzubieten, so diese Beratungsstellen (s. auch Qualitätsstandards).


Die politischen Gremien haben u.a. zu entscheiden, ob und ggfs. in welcher Höhe den bisherigen Beratungsstellen und dem DRK ein Zuschuss bewilligt werden soll. Dabei ist neben dem Gedanken, ein plurales Beratungsangebot vorzuhalten, auch der Grundsatz des sparsamen Einsatzes öffentlicher Mittel zu beachten.

 

 

Bezogen auf die einzelnen Anträge ist zu entscheiden, ob

 

a)      die Schuldnerberatung weiterhin durch pauschale Zuschüsse an die Wohlfahrtsverbände finanziert werden soll,

b)      die Zuschüsse für AWO, Diakonie und LCV in der beantragten Höhe gewährt werden sollen (je 33.500 €/jährlich)

c)      das Deutsche Rote Kreuz in die Zuschussbewilligung einbezogen werden soll und ggf. in welcher Höhe

d)      die Zuschüsse für die Dauer von jeweils 3 Jahren gewährt werden sollen

e)      die vorliegenden Qualitätsstandards für alle Beratungsstellen verbindlich sein sollen.


Finanzierung:

Haushaltsmittel für die Schuldnerberatung sind für die bisherigen Beratungsstellen in der beantragten Höhe in den Haushaltsentwurf 2014 eingeplant worden. Bzgl. des DRK soll die Grundsatzentscheidung der Gremien abgewartet werden.


Anlagenverzeichnis:

1.      Qualitätsstandards

2.      Antrag Diakonie

3.      Antrag AWO

4.      Antrag Caritas

5.      Antrag DRK