Betreff
Pflichtenbelehrung und Verpflichtung des neuen Kreistagsabgeordneten Alfons Brinker
Vorlage
V-KT/13/018
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Der Kreistag hat mit Beschluss vom 14.11.2013 festgestellt, dass die Mitgliedschaft des Kreistagsabgeordneten Herrn Christoph Rohe durch Verzicht mit Beschlussfassung erloschen ist.

 

Gemäß § 44 des Nieders. Wahlgesetzes (NKWG) geht der Sitz nach Maßgabe des § 38 Abs. 2 oder 3 NKWG – hier: § 38 Abs. 2, da Personenwahl – auf die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlages über, aus dem der Ausgeschiedene gewählt worden ist.

 

Nach der Niederschrift über die Sitzung des Kreiswahlausschusses zur Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Kommunalwahl vom 16.09.2011 ist nächste Ersatzperson für den Wahlvorschlag der CDU im Wahlbereich Nr. 6 mit 1.914 Stimmen

 

Herr Alfons Brinker

Landwirt

Hemmelte

Bahnhofstraße 55

49688 Lastrup

 

Die Feststellung, dass der Sitz im Kreistag auf Herrn Brinker übergeht, hat gemäß § 44 NKWG der Kreiswahlleiter ohne Wahlausschuss getroffen, da Zweifel über die zu treffende Entscheidung nicht bestanden haben.

 

Nach § 44 Abs. 6 NKWG in Verbindung mit § 77 Abs. 1 der Nieders. Wahlordnung (NKWO) ist Herr Brinker als Ersatzperson mit Schreiben vom 31.10.2013 entsprechend informiert worden. Die Wahl gilt als angenommen, wenn der Gewählte bis zum Ablauf der gesetzten Frist keine anders lautende Erklärung abgibt. Unter der Voraussetzung, dass Herr Brinker das Mandat als Kreistagsabgeordneter annimmt, erfolgt die entsprechende öffentliche Bekanntmachung am kommenden Wochenende.

 

Die Pflichtenbelehrung und Verpflichtung des neuen Kreistagabgeordneten Herrn Brinker wird vom Landrat vorgenommen. Die Belehrung ist aktenkundig zu machen.