Betreff
Wahl des Landrates in 2014
Vorlage
V-KA/13/168
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Die Amtszeit des Landrates des Landkreises Cloppenburg, Herrn Hans Eveslage, endet am 31.10.2014. Eine Wiederwahl ist nicht möglich.

 

Nach § 80 Abs. 2 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) findet die Wahl einer Nachfolgerin / eines Nachfolgers innerhalb von sechs Monaten vor dem Ablauf der Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers statt, d.h. grundsätzlich frühestens ab 1. Mai 2014.

 

Der Wahltag ist nach § 45 b Abs. 2 des Nieders. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) von der Vertretung, d. h. dem Kreistag, zu bestimmen. Spätestens am 120. Tag vor der Wahl ist dieser Termin von der Wahlleitung öffentlich bekannt zu geben (§ 45 Abs. 4 NKWG).

 

Die Bundesregierung hat den 25. Mai 2014 zum Wahltermin für die Europawahl 2014 in Deutschland bestimmt.

 

Wenn beabsichtigt ist, die Wahl zeitgleich mit der Europawahl stattfinden zu lassen, muss die entsprechende öffentliche Bekanntmachung spätestens am 25.01.2014 erfolgen, d.h. die Beschlussfassung des Kreistages muss vor diesem Zeitpunkt erfolgt sein. Spätester Termin laut Sitzungsplan wäre dann die Sitzung des Kreistages am 07.01.2014.

 

Ist die Festlegung eines späteren Wahltermins z.B. im Monat September vorgesehen, verschieben sich diese Termine entsprechend (Beispiel: Wahltermin 14.09.2014, Bekanntmachung spätestens 16.05.2014).