Betreff
Einstellung einer Beamtin / eines Beamten des höheren bautechnischen Dienstes als Leitung des Amtes 61 - Planungsamt
Vorlage
V-PERS/13/035
Art
Personalvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss wird vom Kreistag ermächtigt, die namentliche Einstellung und Ernennung einer Beamtin/eines Beamten des höheren bautechnischen Dienstes für die Leitung des Amtes 61 – Planungsamt vorzunehmen.


Sachverhalt:

 

In der Sitzung am 24.09.2013 hat der Kreisausschuss eine Umstrukturierung der Ämter 70 und 67 beschlossen. Inhalt ist u. a., durch die Verlagerung und Zusammenführung von Aufgaben ein neues Amt 61 – Planungsamt zu bilden, das die Aufgabenbereiche Raumordnung, Städtebau, Denkmalschutz, Kreisstraßen und Geoinformation vereinigt.

Gleichzeitig wurde beschlossen, die Stelle der Leitung dieses neuen Amtes öffentlich auszuschreiben.

 

Am 12.10.2013 ist daher die Ausschreibung eines Beamtendienstpostens des höheren bautechnischen Dienstes erfolgt, die Bewerbungsfrist läuft bis zum 09.11.2013, im Anschluss daran erfolgt das Auswahlverfahren.

 

Grundsätzlich ist gem. § 107 Abs. 4 NKomVG der Kreistag im Einvernehmen mit dem Landrat für die Einstellung von Beamtinnen/Beamten des höheren Dienstes zuständig. Die nächste Kreistagssitzung findet bereits am 14.11.2013 statt. Bis dahin ist es nicht möglich, das Auswahlverfahren abzuschließen. Eine weitere Sitzung ist dann erst wieder in 2014 vorgesehen.

Da der Dienstposten möglichst zeitnah besetzt werden soll, kann es erforderlich werden, der Bewerberin/dem Bewerber noch in 2013 eine abschließende Einstellungsentscheidung mitzuteilen. Dies wäre möglich, wenn der Kreistag für diesen Einzelfall seine Zuständigkeit auf den Kreisausschuss delegiert. Der Kreisausschuss tagt laut Sitzungsplan am 19.12.2013.

 

Dem Kreistag würde dann in der nächsten Sitzung berichtet werden.