Betreff
Neubau einer Lichtzeichenanlage mit Halbschranken am Bahnübergang im Zuge der K 296 (Raiffeisendamm) in Scharrel und am Bahnübergang im Zuge der K 145 (Oldenburger Straße) in Elisabethfehn
Vorlage
V-VERK/13/063
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Die Eisenbahnstrecke der Emsländischen Eisenbahn GmbH (EEB), die von Sedelsberg nach Ocholt führt, kreuzt die Kreisstraße 296 (Raiffeisendamm) in Scharrel. Der Bahnübergang ist zur Zeit unbeschrankt. Bei der K 296 (Raiffeisendamm) handelt es sich um eine Straße, die auch stark von Schülerverkehr frequentiert wird. Um Konfliktpunkte in diesem Bereich zu minimieren und um die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs maßgeblich zu erhöhen, wird die Sicherung des Bahnüberganges für erforderlich gehalten. Dies auch vor dem Hintergrund der in jüngster Zeit geschehenen Unfälle an ungesicherten Bahnübergängen.

 

Daher hat die Emsländische Eisenbahn GmbH (EEB) den Neubau einer Lichtzeichenanlage mit Halbschranken beantragt. Die Kosten dieser Maßnahme betragen voraussichtlich

230.000,-€. Nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz werden diese Kosten von der EEB, dem Landkreis Cloppenburg und dem Land Niedersachsen zu je einem Drittel getragen. Auf den Landkreis Cloppenburg entfällt somit ein Kostenanteil von rd. 76.700,- € netto.

 

Weiterhin werden auch die K 145 (Oldenburger Straße) und die Gemeindestraße „Schleusenstraße“ in Elisabethfehn durch die Eisenbahnstrecke der EEB von Sedelsberg nach Ocholt gekreuzt. Bei der K 145 (Oldenburger Straße) handelt es sich um eine vielbefahrene Kreisstraße. Nach den Verkehrszählungen in 2010 liegt hier eine Verkehrsbelastung (DTV) von 3.296 Kfz/24 h vor. Der Bahnübergang ist ebenfalls unbeschrankt. Nach der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) sind Bahnübergänge ab einer Verkehrsstärke (DTV) von mehr als 2.500 Kfz/24 h technisch zu sichern.

 

Für den Bahnübergang im Zuge der Gemeindestraße „Schleusenstraße“ wurde aufgrund der räumlichen Enge mit dem Bahnübergang im Zuge der K 145 und aus Verkehrssicherheitsgründen ebenfalls das Erfordernis einer technischen Sicherung gesehen.

 

Deshalb wurde von der EEB ein Antrag auf Neubau einer Lichtzeichenanlage mit Halbschranken für den Bahnübergang im Zuge der K 145 sowie einer Lichtzeichenanlage für den Bahnübergang im Zuge der „Schleusenstraße“ gestellt.

 

Die Kosten für die beantragte Sicherung dieser Bahnübergänge belaufen sich auf voraussichtlich 250.000,- €. Nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz sind die Kosten von der EEB und dem Land Niedersachsen zu je einem Drittel zu tragen. Das letzte Drittel haben der Landkreis Cloppenburg und die Gemeinde Barßel als Straßenbaulastträger zu erbringen. Für den Landkreis Cloppenburg ergibt sich für die K 145 ein errechneter Kostenanteil von rd. 55.800,- € netto.

 

Es wird nachrichtlich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kostenanteile der EEB aufgrund vertraglicher Vereinbarungen mit dem Landkreis Cloppenburg vom 20.02.2001 im Rahmen der Wirtschaftsförderung ebenfalls übernommen werden.