Betreff
Abfallwirtschaft; Änderung der Abfallgebührensatzung
Vorlage
V-PLA/13/079
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im Landkreis Cloppenburg basiert auf der „Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im Landkreis Cloppenburg (Abfallgebührensatzung) in der Fassung vom 26.04.2005, zuletzt geändert durch die 3. Änderungssatzung vom 06.11.2012“.

 

In den vergangenen Jahren hat der Landkreis Cloppenburg die Abfallgebühren zweimal gesenkt.

·        Zum 01.01.2009 wurden die Gebühren für die Restabfallbehälter (Reduzierung um 12%) und für die Komposttonnen (Reduzierung um 14% bis zu 19% je nach Behälter) ermäßigt.

·        Zum 01.01.2013 wurden die Gebühren für alle Komposttonnen um 16,7% ermäßigt.

 

Die Gebühren für die Restabfallbehälter gelten seit dem 01.01.2009 in unveränderter Höhe. In den Jahresgebühren ist je Restabfallbehälter eine Grundgebühr in Höhe von 54,00 € enthalten:

 

            60-Liter Restabfallbehälter mit 4-wöchentlicher Abfuhr                              81,00 €

            60-Liter Restabfallbehälter mit 14-täglicher Abfuhr                                      108,00 €

80-Liter Restabfallbehälter mit 14-täglicher Abfuhr                                      126,00 €

120-Liter Restabfallbehälter mit 14-täglicher Abfuhr                                      162,00 €

240-Liter Restabfallbehälter mit 14-täglicher Abfuhr                                      270,00 €

 

Restmüllgroßbehälter mit 1.100 Liter Füllraum

a)      bei wöchentlich einmaliger Abfuhr                  1.924,00 €

b)      bei 14-täglicher Abfuhr                     989,00 €

c)      bei 3-wöchentlicher Abfuhr                     677,33 €

d)      einmalige zusätzliche Leerung eines vorhandenen Behälters     43,00 €

 

In den vergangenen Jahren konnte der Gebührenausgleichsrücklage aufgrund der günstigen Erlös- und Ausgabesituation (Altpapiererlöse usw.) ein Betrag von mehr als 2,4 Mill. Euro (einschließlich Zinsen) zugeführt werden, der in den kommenden Jahren sukzessive verbraucht werden sollte.

 

Nach dem Ergebnis der jetzt durchgeführten Gebührenbedarfsberechnung ist es möglich, eine Gebührensenkung in Höhe von ca. 0,5 Mill. Euro/jährlich vorzunehmen.

Statt der jetzigen Einnahmen in Höhe von rund 9 Mill. € würden dann nur noch rund

8,5 Mill. € über die Benutzungsgebühren der Abfallbehälter eingenommen werden.

 

Folgende Kosten müssen bei den einzelnen Kostenstellen über Gebühren finanziert werden:

 

Kostenstelle 1:

Restabfallbehälter bis 240 Liter Füllraum                                               6.390.000 €

Kostenstelle 2:

Restabfallgroßbehälter mit 1.100 Liter Füllraum                                                  425.000 €

Kostenstelle 3:

Komposttonnen bis 240 Liter Füllraum                                                           1.700.000 €

 

Bei der Kalkulation der zukünftig geltenden Gebühren wurden die bislang geltenden Vorgaben (Verhältnis Grundgebühr zur Leistungsgebühr usw.) auch hier angewandt.

 

-         Da über 80 % der Kosten in der Abfallentsorgung unabhängig von der tatsächlichen Abfallmenge anfallen (sog. fixe Kosten) werden Grundgebühren erhoben. Die festzusetzende Grundgebühr kann nur zur teilweisen Deckung der Vorhaltekosten dienen und ist in angemessener Höhe zu bestimmen. Die Gebührenbelastung aus der Grundgebühr darf nicht mehr als 50 % der gesamten Gebührenbelastung ausmachen, wobei diese Aussage für den Durchschnitts- bzw. Regelfall gilt und nicht bei allen denkbaren Gruppen von Gebührenpflichtigen zutreffen muss (gilt hier nicht bei dem 60 l-Restabfallbehälter mit 4-wöchentlicher Abfuhr). Die verbleibenden Kosten werden linear entsprechend der Größe des Restabfallbehälters verteilt.

-         Bei Kostenstelle 2 werden Grundgebühren in der gleichen Größe wie bei Kostenstelle 1 erhoben und die restlichen Kosten linear entsprechend dem Abfuhrrhythmus verteilt.

-         Es werden die Behälterzahlen von August 2013 zugrundegelegt.

 

 

Ab dem 01.01.2014 werden folgende Gebührensätze (Jahresgebühr/Behälter) vorgeschlagen. In den Jahresgebühren ist je Restabfallbehälter eine Grundgebühr in Höhe von 50,40 € (vorher 54,00 €) enthalten:

 

 

60-Liter Restabfallbehälter mit 4-wöchentlicher Abfuhr                              75,60 €

            60-Liter Restabfallbehälter mit 14-täglicher Abfuhr                                      100,80 €

80-Liter Restabfallbehälter mit 14-täglicher Abfuhr                                      117,60 €

120-Liter Restabfallbehälter mit 14-täglicher Abfuhr                                      151,20 €

240-Liter Restabfallbehälter mit 14-täglicher Abfuhr                                      252,00 €

 

Restmüllgroßbehälter mit 1.100 Liter Füllraum

a)      bei wöchentlich einmaliger Abfuhr                    1.810,40 €

b)      bei 14-täglicher Abfuhr                         930,40 €

c)      bei 3-wöchentlicher Abfuhr                       637,07 €

d)      einmalige zusätzliche Leerung eines
 vorhandenen Behälters                        41,00 €

 

 

Als Anlage sind folgende Darstellungen beigefügt:

 

-         Anlage 1 - Entwicklung der Erträge im Ergebnishaushalt – Produkt Abfallwirtschaft: Ansätze laut Haushaltsplan 2012, Haushaltsplan 2013 und Ansätze laut Entwurf Haushaltsplan 2014 (Stand 11.09.2013)

-         Anlage 2 - Entwicklung der Aufwendungen im Ergebnishaushalt – Produkt Abfallwirtschaft: Ansätze laut Haushaltsplan 2012, Haushaltsplan 2013 und Ansätze laut Entwurf Haushaltsplan 2014 (Stand 11.09.2013)

-         Anlage 3 - Ergebnis der Kalkulation einschließlich Gebührenvorschlag

-         Anlage 4 - Kalkulierte Gebühren ab 2014 in Kombination von Restabfallbehälter und Komposttonne im Vergleich mit den zur Zeit gültigen Gebühren

-         Anlage 5 - Entwurf der 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im Landkreis Cloppenburg (Abfallgebührensatzung)