Betreff
Festsetzung des Überschwemmungsgebietes für den Böseler Kanal
Vorlage
V-PLA/13/076
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Nach den zahlreichen verheerenden Überschwemmungen in den vergangenen Jahren hat der Bundesgesetzgeber über § 76 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) die Länder verpflichtet, Überschwemmungsgebiete festzusetzen und Vorschriften zum Schutz vor Hochwasser zu erlassen. Das Land Niedersachsen hat im Rahmen einer Novellierung des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) die Umsetzung des WHG gesetzlich geregelt. Gemäß § 115 NWG sollen für alle Gewässer, bei denen durch Hochwasser nicht nur geringfügige Schäden entstanden oder zu erwarten sind, Überschwemmungsgebiete festgesetzt werden. Für diese Festsetzung sind nach Auflösung der Bezirksregierungen die unteren Wasserbehörden bei den Landkreisen und selbständigen Städten zuständig. Das Land bestimmt dabei im Rahmen einer Verordnung die Gewässer, für die Überschwemmungsgebiete festgesetzt werden müssen. Im Auftrage des Landes ermittelt danach der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft-, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) die tatsächliche Größe des jeweiligen Überschwemmungsgebietes. Die untere Wasserbehörde prüft die Berechnungen und die örtlichen Verhältnisse und stellt das Benehmen mit dem NLWKN her. In förmlichen Verwaltungsverfahren werden dann von den unteren Wasserbehörden die

Überschwemmungsgebiete durch Verordnung festgesetzt. Nach § 58 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ist diese Verordnung vom Kreistag zu beschließen und öffentlich bekannt zu machen.

 

Am 06.12.2010 wurden die entsprechenden Unterlagen für das Überschwemmungsgebiet für den Böseler Kanal vom NLWKN vorgelegt.

 

Die Unterlagen haben vom 06.06. – 05.07.2013 in der betroffenen Kommune Bösel sowie im Landkreis Cloppenburg ausgelegen. Darüber hinaus wurden die Träger öffentlicher Belange im Verfahren beteiligt. Es wurden weder von Privaten noch von den Trägern öffentlicher Belange Einwendungen vorgebracht. Daher wurde gemäß § 67 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. Nr. 3 VwVfG auf den Erörterungstermin verzichtet.

Der Entwurf des Verordnungstextes für die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes für den Böseler Kanal ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

 

Aufgrund der Größe der Karten wurde auf die Versendung als Anhang verzichtet.

Die Karten (Übersichtskarten und Lagekarten) sind auf der Internetseite des Landkreises im Downloadbereich unter:

Service – Alle Formulare/ Downloadangebote – Wasser, Abwasser – Überschwemmungsgebiete im Festsetzungsverfahren einsehbar.

 

PSP-Element (Produkt)

Das Festsetzungsverfahren hat keine finanziellen Auswirkungen. Es werden keine Investitionen getätigt.