Betreff
Anträge des Diakonischen Werkes, der donum vitae und des Sozialdienstes Katholischer Frauen e.V. auf Zuschüsse für die Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung im Landkreis Cloppenburg für die Haushaltsjahre 2014 - 2016
Vorlage
V-SOZ/13/036
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Die Schwangerschaftsberatungsstellen des Diakonischen Werkes in Cloppenburg, der donum vitae, Regionalverband Cloppenburg e.V. und des Sozialdienstes Katholischer Frauen e.V., Ortsverein Cloppenburg wurden vom Landkreis Cloppenburg in den Haushaltsjahren 2011 bis 2013 entsprechend dem Kreistagsbeschluss vom 26.10.2010 mit einem jährlichen Zuschuss als Defizitausgleich unterstützt.

 

Nunmehr beantragen das Diakonische Werk, der Verein donum vitae und der Sozialdienst Katholischer Frauen erneut einen Zuschuss für die kommenden 3 Jahre, um für diesen Zeitraum die Erledigung der Aufgaben finanziell abzusichern und mittelfristige Planungssicherheit zu erhalten.

 

Die Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung nach §§ 2, 5 und 6 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes ist eine Aufgabe der Länder. Die Länder haben sicherzustellen, dass für je 40.000 Einwohner mindestens eine Beraterin oder ein Berater zur Verfügung steht. Das Beratungsangebot soll wohnortnah sein und die Ratsuchenden sollen zwischen Beratungsstellen unterschiedlicher weltanschaulicher Ausrichtung auswählen können.

 

Zusätzlich ist in Niedersachsen aufgrund § 9 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Schwangerschaftskonfliktgesetz für Beratungsstellen in katholischer Trägerschaft eine gesonderte Förderung der Personal- und Sachkosten für insgesamt 13,5 vollzeitbeschäftigte Beratungskräfte vorgesehen.

 

Dementsprechend handelt es sich bei den Schwangeren – und Schwangerschafts-konfliktberatungstellen des Diakonischen Werkes, des Vereins donum vitae und des Sozialdienstes Katholischer Frauen um vom Land Niedersachsen anerkannte Beratungsstellen, wobei der SKF als Beratungsstelle in katholischer Trägerschaft seit 2001 keine Beratungsscheine mehr ausstellt.

 

Die Beratungsstellen erhalten vom Land Niedersachsen jeweils eine 80 %-ige Förderung der anerkannten Personalstellen sowie zusätzlich eine Sachkostenpauschale.

 

Für die Beratungsstellen ergeben sich für das Jahr 2012 folgende statistische Beratungszahlen:

 

 

                                                            SKF                 Diakonie                   donum vitae

Schwangerenberatung               804                     409                                329

Konfliktberatung                                    ---                     128                                107

Präventionsveranstaltungen                      88                       28                                  25

Personalstellen                          2,5                     1,15                                   1,1

 

Ein Vergleich mit den Jahren 2010 und 2011 zeigt bei den drei Beratungsstellen gleichbleibend hohe Beratungszahlen.

 

 

Zu den Anträgen der Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen:

 

 

a.) Mit Schreiben vom 03.07.2013 beantragt das Diakonische Werk Oldenburger Münsterland, Diakoniebüro Cloppenburg für die Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatung im Landkreis Cloppenburg zukünftig die folgenden Zuschüsse als Defizitausgleich:

·        2014:    15.950 €

·        2015:    16.430 €

·        2016:    16.920 €

Zur Begründung des Zuschussbedarfs sind dem Antrag Haushaltspläne beigefügt, in denen die zu erwartenden Ausgaben und Einnahmen für die Jahre 2014 bis 2016 dargestellt sind.

 

Das Diakonische Werk unterhält in Cloppenburg eine Beratungsstelle, die personell mit 2 teilzeitbeschäftigten Sozialarbeiterinnen (zusammen 1,15 Stelle) besetzt ist. Vom Land Niedersachsen wird 1,15 Stelle anerkannt und bezuschusst.

 

Laut Kreistagsbeschluss vom 26.10.2010 wurde dem Diakonischen Werk für die Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatung im Landkreis Cloppenburg in den Haushaltsjahren 2011 bis 2013 jeweils ergänzend zum Landeszuschuss ein Zuschuss von bis zu 15.120,00 € als Defizitausgleich bewilligt.

 

Die Erhöhung des erforderlichen Zuschusses für die Haushaltsjahre 2014 – 2016 begründet die Diakonie mit steigenden Personalkosten. Die Mitarbeiterinnen werden bezahlt nach dem Tarifsystem AVR-K. Die Gehälter wurden laut Tarifabschluss in 2013 um 3,5 % erhöht, in 2014 erfolgt demnach eine Erhöhung um 2 %. Für 2015 und 2016 hat die Diakonie jeweils Tariferhöhungen um 3 % eingeplant. Die Sachkosten bleiben gegenüber den Vorjahren konstant. Gleichzeitig geht die Diakonie von einer Erhöhung des Landeszuschusses um 1 % aus und berücksichtigt auch Eigenmittel.

 

Tatsächlich benötigte die Diakonie für die Schwangeren- und Schwangerschafts-konfliktberatung im Haushaltsjahr 2010 einen Zuschuss in Höhe von 15.120,00 €,

in den Haushaltsjahren 2011 und 2012 in Höhe von ca. 13.800,00 €. Der vorläufige Zuschuss für 2013 beträgt 15.120,00 €. Wie viel davon tatsächlich verbraucht wird, ergibt sich erst nach Vorlage der Abrechnung für 2013 in der ersten Jahreshälfte 2014.

 

 

b.) Mit Schreiben vom 12.07.2013 bzw. 23.08.2013 beantragt der Verein donum vitae für die Beratungsstellen in Cloppenburg und in Barßel für die Haushaltsjahre 2014 bis 2016 jeweils die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 19.300,00 €. Zur näheren Begründung des Zuschussbedarfs legt der Verein die Haushaltspläne der Beratungsstellen für 2014 vor.

 

Der Verein donum vitae unterhält eine Beratungsstelle in Cloppenburg und eine Beratungsstelle in Barßel. Die Beratungsstellen sind jeweils mit einer teilzeitbeschäftigten Sozialarbeiterin (0,6 Stelle in CLP und 0,5 Stelle in Barßel) besetzt. Zusätzlich wird jeweils eine Bürokraft auf geringfügiger Basis (20 Std. monatlich) beschäftigt. Insgesamt wird durch das Land 1,1 Stelle anerkannt und bezuschusst.

 

Laut Kreistagsbeschluss vom 26.10.2010 wurde dem Verein donum vitae in den Haushaltsjahren 2011 bis 2013 für die Beratungsstellen in Cloppenburg und in Barßel ein Zuschuss von bis zu 17.800 € als Defizitausgleich bewilligt.

 

Die Erhöhung des erforderlichen Zuschusses für die Haushaltsjahre 2014 – 2016 begründet der Verein donum vitae mit gestiegenen Personalkosten sowie mit gestiegenen Energiekosten aufgrund des in August 2010 erfolgten Umzugs von der Museumsstraße 8 -10 in die Emsteker Str. 13a. Das ehemalige Gebäude des Landkreises an der Museumsstraße 8 – 10 wurde vom Landkreis unterhalten, es fielen keine zusätzlichen Energiekosten für den Verein donum vitae an. Die Mitarbeiterinnen werden bezahlt nach dem Tarifsystem TVÖD. Die Gehälter wurden laut Tarifabschluss in 2013 im Januar und im August um jeweils 1,4 % erhöht. Tarifabschlüsse für 2014 liegen noch nicht vor.


Tatsächlich erhielt der Verein donum vitae für die Beratungsstellen in Cloppenburg und Barßel im Haushaltsjahr 2010 einen Zuschuss in Höhe von 14.700,00 €. In den Haushaltsjahren 2011 und 2012 erhielt der Verein jeweils den maximalen Zuschuss in Höhe von 17.800,00 €, trotzdem bestand entsprechend den Kassenberichten am Jahresende jeweils noch ein Minus (2011 in Höhe von 3.020,83 € und 2012 in Höhe von 1.136,21 €), was zu Beginn des nächsten Jahres wieder ausgeglichen werden musste. Der vorläufige Zuschuss für 2013 beträgt ebenfalls 17.800,00 €. Wie hoch der Bedarf in 2013 tatsächlich sein wird, ergibt sich erst nach Vorlage der Abrechnung für 2013 in der ersten Jahreshälfte 2014.

 

 

 

c.) Mit Schreiben vom 30.06.2013 beantragt der Sozialdienst Katholischer Frauen e.V. für die Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung im Landkreis Cloppenburg
einen jährlichen Zuschuss für die Jahre 2014 – 2016 in Höhe von jeweils bis zu 8.700 €. Auch dazu liegen zur näheren Begründung des Zuschussbedarfs Haushaltspläne für 2014 bis 2016 bei.

 

Laut Kreistagsbeschluss vom 26.10.2010 wurde dem Verein Sozialdienst Katholischer Frauen für die Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatung im Landkreis Cloppenburg in den Haushaltsjahren 2011 bis 2013 jeweils ein Zuschuss von bis zu 7.800,00 € als Defizitausgleich bewilligt.

Der Verein Sozialdienst Katholischer Frauen unterhält eine Beratungsstelle in Cloppenburg. Insgesamt ist die Beratungsstelle mit 2,5 Sozialarbeiterinnen besetzt, wobei durch das Land Niedersachsen 0,5 Stellen bezuschusst werden. Der vorgelegte Finanzierungsplan bezieht sich deshalb auch hinsichtlich der Sachkosten nur auf die anerkannten 0,5 Stellen. In dem Haushaltsplan 2014 sind jedoch sämtliche Personal- und Sachkosten der Schwangerschaftsberatungsstelle des SkF aufgeführt.

 

Die Erhöhung des erforderlichen Zuschusses für die Haushaltsjahre 2014 – 2016 begründet der SKF mit steigenden Personalkosten in den nächsten 3 Jahren. Die Mitarbeiterinnen werden bezahlt nach dem AVR der Caritas. Die Gehälter wurden laut Tarifabschluss in 2013 im Januar und im August um jeweils 1,4 % erhöht. Tarifabschlüsse für 2014 liegen noch nicht vor.

 

Tatsächlich erhielt der SkF im Haushaltsjahr 2010 einen Zuschuss in Höhe von ca. 5000,00 €, in den Haushaltsjahren 2011 und 2012 jeweils in Höhe des Höchstbetrages von 7.800,00 €. Der vorläufige Zuschuss für 2013 beträgt ebenfalls 7.800,00 €. Wie viel davon tatsächlich verbraucht wird, ergibt sich erst nach Vorlage der Abrechnung für 2013 in der ersten Jahreshälfte 2014.

 

 

 

 

Es ist jeweils bezogen auf die einzelnen Anträge zu beraten, ob

 

§         ein Zuschuss in der jeweils beantragten Höhe als Defizitausgleich und

§         der jeweilige Zuschuss nur für das Haushaltsjahr 2014 oder bereits für die Haushaltsjahre 2014 bis 2016

gewährt werden soll.

 


Finanzierung:

 

Produkt:  P1.412000 Gesundheitseinrichtungen

 

Für die Haushaltsplanung 2014 werden die von den Beratungsstellen beantragten Zuschüsse vorsorglich bereits berücksichtigt.

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anträge der Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen einschließlich der Haushaltspläne