Sachverhalt:

 

Bezug: Beschluss des Kreistages vom 26.10.2010 zur Vorlagen-Nr.: V-SOZ/10/004

 

Die BISS Beratungs- und Interventionsstelle nach häuslicher Gewalt für die Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta, die 2006 in Trägerschaft des Frauentelefons und Frauennotrufs für den Landkreis Cloppenburg e. V. eingerichtet wurde, stellte mit Datum vom 13.05 2013 den Antrag auf Förderung der Beratung von männlichen Opfern häuslicher Gewalt in Höhe von 5.000 Euro jährlich, erstmalig für das Jahr 2013.

 

Die BISS-Beratungen erfolgen in der Regel nach einem Polizeieinsatz bei häuslicher Gewalt im Rahmen des am 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Gewaltschutzgesetzes. Die Polizei übermittelt der BISS Cloppenburg die aufgetretenen Fälle von häuslicher Gewalt im Einzugsbereich der Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta und die Opfer der häuslichen Gewalt, egal ob Frauen oder Männer, werden dann von den MitarbeiterInnen der BISS beraten. Dies kann auch in Form von aufsuchender Sozialarbeit durch Hausbesuche geschehen. Unbestritten sind die Opfer häuslicher Gewalt auch im Landkreis Cloppenburg überwiegend weiblich, aber es befinden sich auch in jedem Jahr eine Anzahl Männer darunter, mit steigender Tendenz. So waren es im Jahr 2010 13 Männer, 2011 21 Männer und 2012 24 Männer aus dem Landkreis Cloppenburg, die die Beratung der BISS nach häuslicher Gewalt in Anspruch nahmen.

 

Das Gewaltschutzgesetz ist geschlechtsneutral formuliert und somit sollte sich die Beratungstätigkeit der BISS-Stellen auch auf weibliche und männliche Opfer gleichermaßen beziehen. Jedoch stehen seit der Änderung der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen für Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind“ keine finanziellen Mittel der Landes mehr für die Fälle zur Verfügung, in denen männliche Opfer von häuslicher Gewalt beraten werden. Dies hat zur Folge, dass die BISS Cloppenburg männliche Opfer nicht mehr wie bisher beraten kann und den Männern auf Grund fehlender alternativer Beratungsstellen im Landkreis keine entsprechenden Anlaufstellen zur Verfügung stehen.

 

Die Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta hat im Schreiben vom 24.04.2013 ebenfalls die Auffassung vertreten, dass das Gewaltschutzgesetz geschlechtsneutral anzuwenden und auch Männern als Opfer häuslicher Gewalt entsprechende Hilfe anzubieten sei und die Zusammenarbeit mit der BISS Cloppenburg als „sehr harmonisch und vertrauensvoll“ beschrieben.

 

Um die Arbeit der Beratungs- und Interventionsstelle auch in Zukunft für von häuslicher Gewalt betroffene Männer anbieten zu können, beantragt der Frauennotruf für den Landkreis Cloppenburg e. V. erstmals für das Jahr 2013 einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 5000,- Euro. Diese Summe setzt sich aus Personalkosten für 5 Beratungsstunden wöchentlich (3.380 Euro) und Sachkosten für Telefon, Bürobedarf, Öffentlichkeitsarbeit u.s.w. (1.620 Euro) zusammen (siehe Kostenplan). Ein abgetrenntes Büro in den Räumlichkeiten des Frauennotrufes mit separatem Eingang wird zur Verfügung gestellt.

 

Aus Gründen der Planungssicherheit bittet der Frauennotruf darum, den Zuschuss für die nächsten 3 Jahre festzuschreiben.