Betreff
Berufung von nicht dem Kreistag angehörenden Mitgliedern des Schulausschusses
Vorlage
V-KT/10/001
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

I. Vertreter/innen der Eltern

Nach § 110 des Niedersächsischen Schulgesetzes gehören dem Schulausschuss des Landkreises auch Vertreter/innen der Eltern an.

 

Der Kreistag des Landkreises Cloppenburg hat in seiner konstituierenden Sitzung am 02.11.2006 beschlossen, dass den Vertretern/Vertreterinnen der Eltern zwei Sitze im Schulausschuss des Landkreises zur Verfügung gestellt werden, und zwar einen Sitz für die Elternvertretung der Allgemeinbildenden Schulen und einen Sitz für die Elternvertretung der Berufsbildenden Schulen.

 

Die Elternvertreter/innen werden jeweils für die Dauer der Wahlperiode des Schulausschusses (bis 31.10.2011) berufen.

 

In den Schulausschuss wurden seinerzeit auf Vorschlag des Kreiselternrates berufen:

-         Frau Lehmann als Vertreterin der Allgemeinbildenden Schulen

-         Herr Bahl als Vertreter der Berufsbildenden Schulen

 

Da bei Frau Lehmann zwischenzeitlich ein Sitzverlust eingetreten war, hat der Kreistag des Landkreises Cloppenburg in seiner Sitzung am 18.12.2008 beschlossen, folgende Vertreter/innen der Eltern der Allgemeinbildenden Schulen bis zum Ende der Wahlperiode in den Schulausschuss zu berufen:

M: Renate Hilse, Löninger Straße 10, 49632 Essen

V: Gustav Bogumil, Von-Galen-Straße 14, 49685 Emstek

Bei Herrn Bahl ist mittlerweile auch ein Sitzverlust eingetreten, da seine Kinder nicht mehr die Berufsbildenden Schulen im Landkreis Cloppenburg besuchen.

 

Nach § 6 Absatz 4 der Verordnung über das Berufungsverfahren für die kommunalen Schulausschüsse findet bei einem Sitzverlust ein erneutes Berufungsverfahren nicht statt, wenn die Wahlperiode der Vertretungskörperschaft innerhalb der nächsten 6 Monate endet.

Da die Wahlperiode des Schulausschusses erst am 31.10.2011 – also nicht innerhalb der nächsten 6 Monate – endet, ist nach der o. g. Verordnung ein erneutes Berufungsverfahren für die Vertretung der Berufsbildenden Schulen durchzuführen.

Der Kreiselternrat hat dazu in seiner konstituierenden Sitzung am 18.11.2009 folgende Vertreter/innen benannt:

 

Vertreter der Eltern der Berufsbildenden Schulen
M: Hildegard Rolfes, Droste-Hülshoff-Str. 5b, 49661 Cloppenburg
V:  Hans-Jürgen Stindt, Copernicusstraße 4, 49624 Löningen

 

Die Elternvertreter/innen sind bis zum Ende der Wahlperiode zu berufen.

 

 

II. Vertreter/innen der Schüler

 

Nach der Verordnung über das Berufungsverfahren für die kommunalen Schulausschüsse werden die Schülervertreter/innen für die Dauer der halben Wahlperiode berufen.

 

Der Kreistag hatte in seiner konstituierenden Sitzung am 02.11.2006 als Vertreterin der Schüler/innen der Allgemeinbildenden Schulen Kristina Wehage, Cappeln, und als Vertreter der Schüler/innen der Berufsbildenden Schulen Michael Moormann, Cloppenburg, berufen.

 

Nach deren Ausscheiden ist nach § 6 der o.g. Verordnung ein erneutes Berufungsverfahren durchzuführen.

 

Der Kreisschülerrat hat dazu am 04.11.2009 folgende Vertreter/innen benannt:

 

Vertreter der Schüler/innen der Allgemeinbildenden Schulen
M: Jonas Langer, Ulmenweg 16, 26169 Friesoythe
V: Judith Fortmann, Hasedeich 14, 49624 Löningen

Vertreter der Schüler/innen der Berufsbildenden Schulen
M: Christin Block, Wasserstraße 25, 26169 Friesoythe
V: Rabea Dembowski, Schleusenstraße 74, 26676 Barßel

 

Die Schülervertreter/innen sind bis zum Ende der Wahlperiode zu berufen.