Betreff
Umstufungskonzept im Rahmen des vierstreifigen Ausbaus der E 233 im Bereich der Gemeinden Molbergen, Lastrup, Cloppenburg, Cappeln und Emstek
Vorlage
V-VERK/13/054
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Die Planungen für den vierstreifigen Ausbau der E 233 machen Umstufungszusagen der jeweiligen Straßenbaulastträger im nachgeordneten Straßennetz notwendig, um im Rahmen der Vorentwurfsplanungen gegenüber dem Bund/Land ein sinnvolles überörtliches Verkehrsnetz nachzuweisen. Mit den betroffenen Gemeinden wurden vorbehaltlich der Zustimmung des jeweiligen politischen Gremiums im Vorfeld vorläufige Regelungen und Abstimmungen getroffen. Für den Bereich der Stadt Löningen wurde das Umstufungskonzept bereits in den zuständigen Gremien der Stadt Löningen beschlossen und im Verkehrsausschuss des Landkreises am 11.10.2012 vorgestellt und ebenfalls beschlossen. Erforderlich ist, die noch verbleibenden zukünftigen Umstufungen festzulegen und mit den jeweiligen Straßenbaulastträgern dem Grunde nach abzustimmen.

 

 

Für den Bereich der Gemeinde Lastrup wurde folgendes vereinbart:

 

·        Der nach dem Ausbau der E 233 verbleibende Streckenabschnitt der alten B 213 zwischen Steinrieden und Oldendorf (Baukelweg) wird nur noch eine Verkehrsbelastung von ca. 100 Kfz/24 h aufweisen; infolgedessen ist eine Abstufung zur Gemeindestraße angemessen.

·        Im Bereich Kneheim/Nieholte wird der verbleibende Streckenabschnitt der alten B 213 in östlicher Richtung bis zur Stadtgrenze Cloppenburg hin zur Gemeindestraße abgestuft.

·        Die Gemeindestraße „Am Brutberg“ wird vom Anschluss an die E 233 bis zur Gemeindegrenze der Gemeinde Molbergen zur Landesstraße aufgestuft.

 

 

Für den Bereich der Gemeinde Molbergen wurde folgendes vereinbart:

·        Die Gemeindestraße „Kneheimer Weg“ wird von der Gemeindegrenze der Gemeinde Lastrup in nördlicher Richtung bis zur Kreuzung mit der Gemeindestraße „Zum Gewerbegebiet“ und die Gemeindestraße „Zum Gewerbegebiet“ von der Kreuzung mit dem „Kneheimer Weg“ in östlicher Richtung bis zur L 836 (Cloppenburger Straße) zur Landesstraße aufgestuft.

·        Die L 836 (Cloppenburger Straße) wird von der Einmündung der Gemeindestraße „Zum Gewerbegebiet“ in Richtung Cloppenburg bis zur Anschlussstelle „Molberger Straße“/B 213 (OU Cloppenburg) zur Kreisstraße abgestuft.

 

 

Für den Bereich der Stadt Cloppenburg wurde folgendes vereinbart:

 

·        Der verbleibende Bereich der alten B 213 wird von der Gemeindegrenze Lastrup bis zur Anbindung an das Gewerbegebiet Cloppenburg-West II zur Gemeindestraße abgestuft.

 

 

Für den Bereich der Gemeinden Cappeln und Emstek wurde folgendes vereinbart:

 

·        Die Gemeindestraßen „Eichenallee“ sowie „Im Siehenfelde“ werden vom Anschluss an die E 233 (AS ecopark) bis zur L 842 (Tenstedter Straße) zur Landesstraße aufgestuft.

·        Die L 842 (Tenstedter Straße) wird vom Kreisverkehr in der OD Cappeln in südöstlicher Richtung bis zur Einmündung der Gemeindestraße „Im Siehenfelde“ zur Gemeindestraße abgestuft.

·        Die L 842 (Große Straße/Cappelner Straße) wird vom Kreisverkehr in der OD Cappeln in nördlicher Richtung bis zur Einmündung der L 836 (Alte Bundesstraße) zur Kreisstraße abgestuft.

·        Die L 836 (Alte Bundesstraße) wird von der Einmündung der L 842 (Cappelner Straße) in östlicher Richtung bis zur Anschlussstelle „Emstek-West“ zur Kreisstraße abgestuft.

 

 

Für den Landkreis ist nunmehr zu entscheiden, ob nach Fertigstellung des Ausbaus der E 233

 

a)      die L 836 (Cloppenburger Straße) von der Einmündung der Straße „Zum Gewerbegebiet“ bis zur Anschlussstelle „Molberger Straße“/B 213 (OU Cloppenburg),

b)      die L 842 (Große Straße/Cappelner Straße) vom Kreisverkehr in der OD Cappeln in nördlicher Richtung bis zur Einmündung der L 836 (Alte Bundesstraße) und

c)      die L 836 (Alte Bundesstraße) von der Einmündung der L 842 (Cappelner Straße) bis zur Anschlussstelle „Emstek-West“

 

zu Kreisstraßen abgestuft werden sollen.

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Übersichtskarten