Sachverhalt:
Mit Wirkung vom 01.02.2013 ist die Satzung über die Bildung und Tätigkeit des Beirates für Menschen mit Behinderungen im Landkreis Cloppenburg in Kraft getreten.
Gem. § 3 Nr. 2 der Satzung wird dieser Beirat vom Kreistag gebildet, Grundlage sind Vorschläge der Selbsthilfeorganisationen, Verbände und Träger der freien Wohlfahrtspflege.
Diese Institutionen wurden diesbezüglich angesprochen, darüber hinaus erfolgte am 16.03.2013 eine öffentliche Bekanntmachung in den örtlichen Tageszeitungen hierzu.
Alle Interessierten waren aufgerufen, sich bis zum 15.04.2013 für die Mitarbeit zu bewerben.
Folgende Personen, die im Behindertenbeirat mitarbeiten möchten, haben sich bis zum 15.04.2013 gemeldet:
Nr. |
Bewerber/in |
Gruppe der Behinderten |
1 |
Guentel, Boris, Cloppenburg |
Menschen mit körperlichen Behinderungen |
2 |
Fisser, Paul, Cloppenburg |
Menschen mit körperlichen Behinderungen |
3 |
Hupens, Stefanie, Barßel |
AWO, Mutter eines behinderten Kindes |
4 |
Wingbermühle-Rißmann, Renate, Cloppenburg |
Caritas-Werkstatt, Mutter eines behinderten Kindes |
5 |
Grüß, Marlies, Cloppenburg |
hörgeschädigte Menschen |
6 |
Hömmen, Diana, Löningen/Benstrup |
„Menschen zwischen den Welten“ |
7 |
Kowalski, Martina, Lastrup |
sehbehinderte Menschen |
8 |
Lübbe, Bernhard, Cloppenburg |
Angehöriger eines Behinderten (Bruder) |
9 |
Koddenberg, Franz, Garrel |
Menschen mit Muskelerkrankungen |
Am 16.04.2013 gingen die Bewerbungen folgender Interessenten ein:
10 |
Scheper, Margret, Garrel |
Interessengemeinschaft Behinderter Garrel |
11 |
Möller, Sigrid, Emstek |
Landes-Caritasverband für Oldenburg |
Gem. § 3 Nr. 1 der Satzung besteht der Behindertenbeirat aus bis zu 10 ordentlichen Mitglieder, wobei insbesondere die folgenden Behinderungsarten jeweils durch ein Mitglied vertreten sein sollen:
Menschen mit geistiger Behinderung
Menschen mit körperlicher Behinderung
Menschen mit seelischer Behinderung
Sehbehinderte Menschen/Blinde
Hörgeschädigte Menschen
Menschen mit einer chronischen Erkrankung
Eltern von Kindern mit Behinderung.
In der Vorschlagsliste sind 2 Bewerber, Herr Guentel und Herr Fisser, Interessenvertreter für Menschen mit körperlichen Behinderungen.
Daneben sind 2 Bewerberinnen (Frau Hupens und Frau Wingbermühle-Rißmann) Mütter von behinderten Kindern, einer (Herr Lübbe) ist Angehöriger eines Behinderten.
Für die Gruppe der sehbehinderten und hörgeschädigten Menschen stehen Frau Kowalski und Frau Grüß zur Verfügung, Herr Koddenberg vertritt Menschen mit Muskelerkrankungen, Frau Scheper alle Behinderungsarten im Raum Garrel, Frau Möller arbeitet in der Beratungsstelle für Menschen mit Behinderungen des Landes-Caritasverbandes.
Frau Hömmen ist keiner speziellen Behinderungsart zuzuordnen.
Für die Gruppe der Menschen mit seelischer oder geistiger Behinderung hat sich kein Interessenvertreter beworben.
Dem Wesen der Satzung, möglichst alle Behinderungsarten in die Arbeit des Beirates mit einzubinden, kann daher aufgrund der Bewerberlage nicht Rechnung getragen werden.
Die Höchstzahl der Mitglieder des Beirates ist gem. § 3 Nr. 1 auf 10 festgelegt, es liegen elf Bewerbung vor, sodass nicht alle Bewerber/inne Berücksichtigung finden können und eine Auswahl vorzunehmen ist.
Neben der Auswahl aufgrund der maximal möglichen Mitgliederzahl ist aber auch eine Auswahl der Bewerber/innen dahingehend möglich, sich auf jeweils eine/n Interessenvertreter/in je Behinderungsart zu begrenzen. Der Beirat besteht laut Satzung aus bis zu 10 Mitgliedern, auch weniger sind demnach möglich.
Der Kreistag bildet nach Vorbereitung durch den Kreisausschuss den Beirat und entscheidet abschließend, welche der genannten Bewerber/innen zu Mitgliedern berufen werden.