Betreff
Sponsoring: Annahme von Zuwendungen
Vorlage
V-KA/12/125
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen, der Annahme der Zuwendungen der Öffentlichen Versicherung in ihrer Funktion als Landesbrandkasse zu den Neuanschaffungen des Löschunterstützungsfahrzeuges (LUF) in Höhe von 2.500 € und des Löschfahrzeuges 10/6 in Höhe von 8.000 € zuzustimmen.


Sachverhalt:

 

Der Landkreis Cloppenburg hat 2011 für die Neuanschaffung des Löschunterstützungsfahrzeuges (LUF) und das Löschfahrzeug 10/6 für die Ausbildung Zuschüsse bei der Öffentlichen Versicherung in ihrer Funktion als Landesbrandkasse beantragt.

 

In dieser Funktion schüttet die Öffentliche Versicherung jährlich für Beschaffungen im Brandschutzbereich einen gewissen Betrag in Form von Zuschüssen aus. Die Kommunen beantragen allgemein Zuschüsse für Fahrzeugbeschaffungen der Feuerwehren. Die Versicherung entscheidet, für welche Maßnahmen und in welcher Höhe jeweils Zuschüsse gewährt werden. Die Gewährung der Zuschüsse ist als Sponsoring im Sinne der Sponsoringregelungen zu werten.

 

Dem Landkreis Cloppenburg wurden von der Versicherung für die beantragten Maßnahmen folgende Zuschüsse in 2012 bereits gewährt:

LUF                             2.500 €

LF 10/6                        8.000 €

 

Entsprechend der Sponsoringregelung des Landkreises ist eine entsprechende Genehmigung zur Annahme oder Vermittlung von Zuwendungen grundsätzlich im Vorfeld einzuholen. Bis zu einem Betrag von 2.000 € ist der Kreisausschuss zuständig, bei darüber hinausgehenden Beträgen der Kreistag.

 

Die Einholung der Genehmigung zur Annahme der Zuwendung ist in den beiden vorliegenden Fällen im Vorfeld versäumt worden und muss unverzüglich nachgeholt werden. Zuständig ist für beide Fälle der Kreistag. Die nächste Sitzung des Kreistages findet Anfang 2013 statt. Die Zuschüsse sind bereits im Haushaltsjahr 2012 vereinnahmt worden.