Betreff
Neuwahl eines stellvertretenden Kreisbrandmeisters
Vorlage
V-KA/12/122
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 21 Abs. 3 des Nieders. Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) werden die Kreisbrandmeister sowie die stellvertretenden Kreisbrandmeister Freiwilliger Feuerwehren für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Über ihre Ernennung beschließt der Kreistag nach Anhörung des Regierungsbrandmeisters auf Vorschlag der Mehrheit der Gemeinde- und Ortsbrandmeister.

 

Der bisherige stellv. Kreisbrandmeister, Herr Heinrich Oltmanns, wurde mit Wirkung vom 01. Mai 2012 zum Kreisbrandmeister ernannt.

 

Die Gemeinde- und Ortsbrandmeister des Landkreises Cloppenburg haben auf ihrer Sitzung am 28. November 2012 in der Feuerwehrtechnischen Zentrale Herrn Arno Rauer, Freiwillige Feuerwehr Garrel, einstimmig zur Wahl zum stellvertretenden Kreisbrandmeister vorgeschlagen.

 

Die Zustimmung von Herrn Regierungsbrandmeister Gerd Junker zur Wahl von Herrn Rauer zum stellvertretenden Kreisbrandmeister ist angefordert worden und wird bis zur Sitzung am 20.12.2012 vorgelegt.

 

Gemäß der Satzung des Landkreises Cloppenburg über die Gewährung von Entschädigungen an im Bereich des Feuerschutzes tätige Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtliche Funktionsträger i.d.F. vom 28.02.2002 erhalten die Vertreter des Kreisbrandmeisters zur Zeit noch eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 150,00 €. Änderungen dieser Satzung liegen dem Kreisausschuss in dieser Sitzung vor.