Betreff
Antrag des SV Peheim-Grönheim e.V. auf Gewährung eines Zuschusses nach den Sportförderrichtlinien des Landkreises Cloppenburg für die Umrüstung der bestehenden Flutlichtanlage auf LED
Vorlage
V-KUL/25/374
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreisausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

Der SV Peheim-Grönheim e.V. erhält nach der Sportförderrichtlinie des Landkreises Cloppenburg für die Umrüstung der bestehenden Flutlichtanlage auf LED unter der Voraussetzung einer entsprechenden Bezuschussung durch die Gemeinde Molbergen einen Zuschuss in Höhe von bis zu 12.518,20 EUR.


Sachverhalt:

Der SV Peheim-Grönheim e.V. beantragt mit Schreiben vom 10.10.2025 einen Zuschuss für die Umrüstung der bestehenden Flutlichtanlage auf LED. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.

Die Gesamtkosten betragen laut der spezifizierten Kostenzusammenstellung des Vereins insgesamt 64.127,00 EUR.

Die grundsätzlich förderfähigen Kosten belaufen sich nach Abzug der Vorsteuererstattung (1.536,00 EUR) auf 62.591,00 EUR.

Der SV Peheim-Grönheim e.V. hat parallel einen Förderantrag bei der Gemeinde Molbergen gestellt. Eine Entscheidung der Gemeinde Molbergen liegt noch nicht vor.

Der Verein hat ebenfalls einen Zuschussantrag beim Landessportbund gestellt. Eine Entscheidung hierzu steht ebenfalls noch aus.

Der Kreissportbund wurde beteiligt und bestätigt die Notwendigkeit der Maßnahme.

Nach der Sportförderrichtlinie des Landkreises Cloppenburg kann eine Zuwendung in Höhe von 20 % der förderfähigen Kosten, also in Höhe von bis zu 12.518,20 EUR gewährt werden.

Nach Beendigung der Baumaßnahme hat der Verein einen Verwendungsnachweis, in dem die zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel darzustellen ist, sowie den Zuwendungsbescheid der jeweiligen Sitzgemeinde vorzulegen.


Finanzierung:

Im Haushalt 2025 bzw. 2026 sind Mittel für Sportfördermaßnahmen veranschlagt.

PSP-Element (Produkt) I1.400131.525.025

Sachkonto: 781800


Anlagenverzeichnis:

Antrag des SV Peheim-Grönheim e.V. vom 10.10.2025 (Anlage 1)