Beschlussvorschlag:
Dem Kreisausschuss
wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
Der SV Bösel e.V. erhält nach der Sportförderrichtlinie des Landkreises Cloppenburg für die Errichtung eines Soccerplatzes unter der Voraussetzung einer entsprechenden Bezuschussung durch die Gemeinde Bösel einen Zuschuss in Höhe von bis zu 42.149,93 EUR.
Sachverhalt:
Der SV Bösel e.V. beantragt mit Schreiben vom 29.08.2025 einen Zuschuss für die Errichtung eines Soccerplatzes auf dem Sportgelände des Vereins, Auf dem Rahe 2 in Bösel. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.
Die Gesamtkosten betragen laut der spezifizierten Kostenzusammenstellung des Vereins insgesamt 210.749,67 EUR.
Die förderfähigen Kosten belaufen sich ebenfalls auf 210.749,67 EUR.
Der SV Bösel e.V. hat parallel einen Förderantrag bei der Gemeinde Bösel gestellt. Eine Entscheidung der Gemeinde Bösel liegt noch nicht vor. Der Verein hat ebenfalls Zuschussanträge beim Landessportbund sowie bei LEADER gestellt. Entscheidungen hierzu stehen noch aus.
Der Kreissportbund wurde beteiligt und bestätigt die Notwendigkeit der Maßnahme.
Nach der Sportförderrichtlinie des Landkreises Cloppenburg kann eine Zuwendung in Höhe von 20 % der förderfähigen Kosten, also in Höhe von bis zu 42.149,93 EUR gewährt werden.
Nach Beendigung der Baumaßnahme hat der Verein einen Verwendungsnachweis, in dem die zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel darzustellen ist, sowie den Zuwendungsbescheid der jeweiligen Sitzgemeinde vorzulegen.
Finanzierung:
Im Haushalt 2025 sowie 2026 sind Mittel für Sportfördermaßnahmen veranschlagt.
PSP-Element (Produkt) I1.400131.525.025
Sachkonto: 781800
Anlagenverzeichnis:
Antrag des SV Bösel e.V. vom 29.08.2025 (Anlage 1)
