Sachverhalt:
Der Kreistag des Landkreises Cloppenburg beschloss zuletzt in seiner Sitzung am 07.10.2025 (V-KUL/25/355) der Musikschule des Landkreises Cloppenburg e.V. einen Festbetragszuschuss in Höhe von 1.518.000,00 EUR für das Haushaltsjahr 2026 zu gewähren. Der Zuwendungsbescheid wurde noch nicht erstellt.
Die Musikschule des Landkreises Cloppenburg e.V. beantragt mit Schreiben vom 17.10.2025 die Änderung des Festbetragszuschusses für das Haushaltsjahr 2026, da sich der Zuschussbedarf aufgrund eines Rechenfehlers bei der Erstellung des Haushaltsplanes und einer unvorhergesehenen Kostenentwicklung zum 31.12.2025 für das Haushaltsjahr 2026 verringert hat (siehe Anlage 1). Durch die vorgenommene Korrektur ergibt sich eine Reduzierung des Zuschussbetrages um 272.550,00 EUR auf insgesamt 1.245.450,00 EUR.
Laut den Antragsunterlagen hängt dies unter anderem damit zusammen, dass bei der Überprüfung des Haushaltsplanes 2026 festgestellt wurde, dass die Rücklagen für die Steuerberatungskosten in Höhe von 138.489,00 EUR nicht in den Einnahmen berücksichtigt wurden. Zudem hat eine grobe Schätzung der aktuellen Kostenentwicklung ergeben, dass zum 31.12.2025 ein Überschuss von mindestens 210.000,00 EUR erwartet wird. Dieser Überschuss resultiert vor allem aus Minderausgaben bei den Personalkosten. Detaillierte Gründe hierfür können dem beigefügten Antrag entnommen werden.
Außerdem kommt hinzu, dass aufgrund der aktuellen Kostenentwicklung im Personalbereich die Personalkosten um 40.000,00 EUR und die Reisekosten um 10.000,00 EUR gesenkt werden können. Im Haushaltsplan 2026 vom 15.08.2025 (Anlage 2) wurden Personalkosten in Höhe von 2.897.000,00 EUR zuzüglich Reisekosten in Höhe von 65.000,00 EUR vorgesehen. Die Personalkosten reduzieren sich demnach auf 2.857.000,00 EUR und die Reisekosten auf 55.000,00 EUR.
Eine zusammenfassende Übersicht ist der Anlage 1 zu entnehmen. Zudem wird der Direktor der Musikschule des Landkreises Cloppenburg e.V. Herr Schmidt in der Sitzung zur Entwicklung des Festbetragszuschusses weiter vortragen.
Die Städte und Gemeinden tragen 31 % der Gesamtzuschüsse, der Landkreis 69 %. Aufgrund der oben aufgeführten Korrekturen reduziert sich der Zuschuss des Landkreises Cloppenburg um 272.550,00 EUR auf insgesamt 1.245.450,00 EUR (1.518.000,00 EUR - 272.550,00 EUR = 1.245.450,00 EUR). Der Zuschuss für Städte und Gemeinde beläuft sich auf 559.550,00 EUR was einer Reduzierung um 69.750,00 EUR zum Vorjahr entspricht.
Es ist beabsichtigt den aktualisierten Betrag in Höhe von 1.245.450,00 EUR als Festbetragszuschuss zu bescheiden. Sollte die Musikschule des Landkreises Cloppenburg e.V. darüber hinaus noch Mittel benötigen, könnten nach Vorlage eines Verwendungsnachweises weitere Mittel bis zur Höhe des im Kreistagsbeschluss vom 07.10.2025 festgelegten Festbetragszuschusses in Höhe von 1.518.000,00 EUR ausgezahlt werden.
Anlagenverzeichnis:
Änderungsantrag der Musikschule des Landkreises Cloppenburg e.V. vom 17.10.2025 (Anlage 1)
Haushaltsplan 2026 – veraltete Version vom 15.08.2025 (Anlage 2)
Haushaltsplan 2026 – korrigierte Version (Anlage 3)
