Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag
wird die folgende Beschlussfassung empfohlen:
Die Verwaltung
wird beauftragt für die Elisabethschule Friesoythe – Förderschwerpunkt Sprache
sowie die Albert-Schweitzer-Schule Cloppenburg – Förderschwerpunkt Sprache
Anträge auf Einrichtung einer Ganztagsschule beim Regionalen Landesamt für
Schule und Bildung ab dem Schuljahr 2026/2027 zu stellen.
Die Verträge mit
dem Verein Colegio e.V. sind zu kündigen. Zur Vermeidung einer
Schlechterstellung zum bisherigen Betreuungsangebot übernimmt der Landkreis
Cloppenburg für das erste Schulhalbjahr des Schuljahres 2026/2027 die Differenz
zwischen dem den Schule zur Verfügung stehenden Budgets für pädagogische
Mitarbeiter und der derzeitigen personellen Ausstattung durch Colegio e.V..
Sachverhalt:
Durch das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im
Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) des Bundes vom 02.10.2021
hat ein Kind, das im Schuljahr 2026/2027 oder in den folgenden Schuljahren die
erste Klasse besucht, ab dem Schuleintritt bis zum Beginn der fünften
Klassenstufe einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. In den darauffolgenden
Jahren wird der Rechtsanspruch jahrgangsweise aufsteigend für die Klassenstufen
zwei bis vier erweitert. Ab dem Schuljahr 2029/2030 soll dann allen
Schülerinnen und Schülern im Grundschulalter eine Ganztagsbetreuung zustehen.
Der Anspruch aus § 24 Absatz 4 SGB VIII besteht an Werktagen im Umfang
von acht Stunden täglich. Der Anspruch des Kindes auf Förderung in
Tageseinrichtungen gilt im zeitlichen Umfang des Unterrichts sowie der Angebote
der Ganztagsgrundschulen, einschließlich der offenen Ganztagsgrundschulen, als
erfüllt.
Der Rechtsanspruch richtet sich gegen die öffentlichen Träger
der Jugendhilfe, da er im SGB VIII verankert ist. Das Land Niedersachsen hat
sich mit den Kommunalen Spitzenverbänden darauf verständigt, dass während der
Schulöffnungszeiten der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im
Grundschulalter in den Ganztagsgrundschulen umgesetzt werden kann. Der
Landkreis Cloppenburg als Jugendhilfeträger hat sich mit den Städten und
Gemeinden darauf geeinigt, dass der Ganztagsanspruch im Rahmen der Ganztagsgrundschulen
erfüllt werden soll. Dies gilt auch für die Förderschulen, die in die
Schulträgerschaft des Landkreises fallen.
Der Landkreis Cloppenburg ist Träger folgender Förderschulen:
Soeste Schule Barßel (SSB) – Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale
Entwicklung
Elisabethschule Friesoythe (ESF) – Förderschwerpunkt Sprache und
Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung
Albert-Schweitzer-Schule Cloppenburg (ASS) – Förderschwerpunkt Sprache
und Förderschwerpunkt Lernen
Maximilian-Kolbe-Schule Löningen (MKS) – Förderschwerpunkt Geistige
Entwicklung
Da der Förderschwerpunkt Lernen an der ASS ausläuft und dort keine
Schülerinnen und Schüler der Klassen 1-4 beschult werden, gilt der
Ganztagsanspruch für diesen Förderschwerpunkt nicht.
Die MKS und die ESF im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung sind
Schulen mit ganztägigem Unterricht. Nach Rücksprache mit dem Regionalen
Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) kann gem. § 23 Abs. 1 Satz 2 NSchG für
diesen Förderschwerpunkt kein Antrag auf Ganztagsschule gestellt werden. Gem. §
23 Abs. 1 Satz 2 NSchG sind Förderschulen, an denen wegen des Bedarfs an
sonderpädagogischer Unterstützung ihrer Schülerinnen und Schüler ganztägiger
Unterricht erteilt wird, keine Ganztagsschulen. Dies trifft z. B. aufgrund ihrer Stundentafel und aufgrund des umfassenden
Unterstützungsbedarfs ihrer Schülerschaft auf die Förderschulen im
Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung zu. An der MKS und der ESF wird derzeit
an 3 Tagen pro Woche ganztägig (7 Stunden) unterrichtet.
Der Anspruch der Schülerinnen und Schüler auch an den Förderschulen für
Geistige Entwicklung ist dem RLSB bekannt. Eine Regelung, wie der Anspruch in
dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung erfolgen kann, liegt bisher nicht
vor.
Die ASS und die ESF mit den Förderschwerpunkten Sprache haben ein
Konzept zur Einführung der Ganztagsschule mit bis zu 40 Stunden
Betreuungsumfang entwickelt. Die beiden Konzepte sind als Anlagen 1 und 2
beigefügt. Die Schulvorstände haben den Konzepten zugestimmt und das
Einvernehmen mit dem Träger der Schülerbeförderung wurde hergestellt. Auch dem
Träger der Jugendhilfe wurden die Konzepte im Vorfeld übermittelt.
Die Anträge für die beiden Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt
Sprache sind ebenfalls als Anlagen 3 und 4 beigefügt. Der Landkreis
Cloppenburg als Schulträger muss die Anträge bis zum 01.12.2025 beim RLSB
eingereicht haben. Die Entscheidung des Kreistags wird anschließend
nachgereicht.
Die SSB ist bereits offene Ganztagsschule in geringerem Stundenumfang
und muss nach Rücksprache mit dem RLSB keinen neuen Antrag stellen. Das Konzept
ist seitens der SSB angepasst worden und als Anlage 5 beigefügt.
Die beiden Anträge mit den Konzepten sowie das geänderte
Ganztagskonzept für den Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung
soll dem RLSB mit dem Hinweis übersandt werden, dass eine Umsetzung des
vollständigen 40-stündigen Betreuungsanspruches nur erfolgen kann, sofern
die personelle Ausstattung durch das Land die Umsetzung zulässt. Sollten
die personellen Bedarfe durch das Land nicht vollständig gedeckt werden, würden
die Betreuungszeiten entsprechend verringert. Hiermit möchte der Landkreis Cloppenburg
das Land explizit auf seine Verantwortung zur auskömmlichen personellen
Ausstattung hinweisen. Aus den bisherigen Verhandlungen zwischen den
Spitzenverbänden und dem Land ist ersichtlich, dass bei den bisherigen
Regelungen u.a. zur personellen Ausstattung das Land Niedersachsen die
besonderen Bedarfe der Förderschulen nicht berücksichtigt hat.
Bisher wird durch das zum 01.02.2000 beim Landkreis Cloppenburg
eingeführte Projekt „Betreuter Mittagstisch und Hausaufgabenbetreuung an den
Schulen für Lernhilfe im Landkreis Cloppenburg“ die Betreuung durch den
Landkreis Cloppenburg finanziert. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige
Leistung des Landkreises Cloppenburg.
Mit Beschluss des Kreistags vom 13.03.2003 wurde das Projekt
verstetigt. Der Umfang des Personaleinsatzes wurde in den zurückliegenden 22
Jahren regelmäßig angepasst und erweitert.
Das Land trägt gem. § 112 NSchG u.a. die Kosten für Lehrkräfte und
pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ganztagsschulen erhalten einen
Zuschlag für einen Zusatzbedarf an Lehrerstunden zur Ausgestaltung der
Ganztagsschule. Berechnungsgrundlage ist die Zahl der am Ganztag teilnehmenden
Schülerinnen und Schüler. Von dem Zuschlag zum Ganztagsbetrieb können anteilig
Lehrerstunden kapitalisiert werden. Dieser Anteil fließt in das Budget der
Schule ein. Aufwendungen für Lehrpersonal, pädagogische Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter und Betreuungskräfte hat im Ganztagsschulbetrieb somit grds. das
Land Niedersachsen zu stellen bzw. zu finanzieren.
Es ist beabsichtigt, den bestehenden Vertrag mit Colegio e.V. durch den
Landkreis Cloppenburg zu kündigen und das bisherige Projekt Betreuter
Mittagstisch und Hausaufgabenbetreuung aufgrund der Einführung der
Ganztagsschulen zu beenden. Die Schulen sollen ab dem Schuljahr 2026/2027 die
Verträge selbstständig schließen und finanzieren.
Seitens der Schulen besteht hier jedoch eine große
Planungsunsicherheit, da sie voraussichtlich erst in bzw. nach den Sommerferien
2026 erfahren, wie viele Lehrerstunden Ihnen zustehen und wie viel sie
kapitalisieren können. Es besteht die Befürchtung, dass bei einem
Vertragsschluss erst im Sommer 2026 das Personal bei Colegio e.V. nicht mehr
vorhanden ist und die Schulen die Betreuung daher nicht sicherstellen könnten.
Damit sowohl den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Colegio e.V., die
bereits seit Jahren die Nachmittagsbetreuung in den Schulen unterstützen als
auch den betroffenen Förderschulen ein nahtloser Übergang ermöglicht werden
kann, wird vorgeschlagen, dass der Landkreis Cloppenburg für eine
Übergangsfrist von einem Schulhalbjahr, die Differenz zwischen dem den Schule
zur Verfügung stehenden Budgets für pädagogische Mitarbeiter und der
derzeitigen personellen Ausstattung durch Colegio e.V. übernimmt, um allen
Beteiligten Planungssicherheit zu geben.
Finanzierung:
Im Haushalt 2026 sind Mittel für das bisherige Projekt Betreuter
Mittagstisch und Hausaufgabenbetreuung eingeplant.
PSP-Element (Produkt): P1.221000.010 und P1.221000.060 (SSB);
P1.221000.020 (ASS); P1.221000.030 (ESF); P1.221000.040 (MKS)
Sachkonto: 427170
Anlagenverzeichnis:
Konzept Elisabethschule Friesoythe (Anlage 1)
Konzept Albert-Schweitzer-Schule Cloppenburg (Anlage 2)
Antrag Elisabethschule Friesoythe (Anlage 3)
Antrag Albert-Schweitzer-Schule Cloppenburg (Anlage 4)
Konzept Soeste Schule Barßel (Anlage 5)
