Betreff
Förderschulen im Landkreis Cloppenburg – Einrichtung von Ganztagsschulen
Vorlage
V-SCHUL/25/269
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird die folgende Beschlussfassung empfohlen:

Die Verwaltung wird beauftragt für die Elisabethschule Friesoythe – Förderschwerpunkt Sprache sowie die Albert-Schweitzer-Schule Cloppenburg – Förderschwerpunkt Sprache Anträge auf Einrichtung einer Ganztagsschule beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung ab dem Schuljahr 2026/2027 zu stellen.

Die Verträge mit dem Verein Colegio e.V. sind zu kündigen. Zur Vermeidung einer Schlechterstellung zum bisherigen Betreuungsangebot übernimmt der Landkreis Cloppenburg für das erste Schulhalbjahr des Schuljahres 2026/2027 die Differenz zwischen dem den Schule zur Verfügung stehenden Budgets für pädagogische Mitarbeiter und der derzeitigen personellen Ausstattung durch Colegio e.V..


Sachverhalt:

Durch das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) des Bundes vom 02.10.2021 hat ein Kind, das im Schuljahr 2026/2027 oder in den folgenden Schuljahren die erste Klasse besucht, ab dem Schuleintritt bis zum Beginn der fünften Klassenstufe einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. In den darauffolgenden Jahren wird der Rechtsanspruch jahrgangsweise aufsteigend für die Klassenstufen zwei bis vier erweitert. Ab dem Schuljahr 2029/2030 soll dann allen Schülerinnen und Schülern im Grundschulalter eine Ganztagsbetreuung zustehen.

Der Anspruch aus § 24 Absatz 4 SGB VIII besteht an Werktagen im Umfang von acht Stunden täglich. Der Anspruch des Kindes auf Förderung in Tageseinrichtungen gilt im zeitlichen Umfang des Unterrichts sowie der Angebote der Ganztagsgrundschulen, einschließlich der offenen Ganztagsgrundschulen, als erfüllt.

Der Rechtsanspruch richtet sich gegen die öffentlichen Träger der Jugendhilfe, da er im SGB VIII verankert ist. Das Land Niedersachsen hat sich mit den Kommunalen Spitzenverbänden darauf verständigt, dass während der Schulöffnungszeiten der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter in den Ganztagsgrundschulen umgesetzt werden kann. Der Landkreis Cloppenburg als Jugendhilfeträger hat sich mit den Städten und Gemeinden darauf geeinigt, dass der Ganztagsanspruch im Rahmen der Ganztagsgrundschulen erfüllt werden soll. Dies gilt auch für die Förderschulen, die in die Schulträgerschaft des Landkreises fallen.

Der Landkreis Cloppenburg ist Träger folgender Förderschulen:

Soeste Schule Barßel (SSB) – Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung

Elisabethschule Friesoythe (ESF) – Förderschwerpunkt Sprache und Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung

Albert-Schweitzer-Schule Cloppenburg (ASS) – Förderschwerpunkt Sprache und Förderschwerpunkt Lernen

Maximilian-Kolbe-Schule Löningen (MKS) – Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung

Da der Förderschwerpunkt Lernen an der ASS ausläuft und dort keine Schülerinnen und Schüler der Klassen 1-4 beschult werden, gilt der Ganztagsanspruch für diesen Förderschwerpunkt nicht.

Die MKS und die ESF im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung sind Schulen mit ganztägigem Unterricht. Nach Rücksprache mit dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) kann gem. § 23 Abs. 1 Satz 2 NSchG für diesen Förderschwerpunkt kein Antrag auf Ganztagsschule gestellt werden. Gem. § 23 Abs. 1 Satz 2 NSchG sind Förderschulen, an denen wegen des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung ihrer Schülerinnen und Schüler ganztägiger Unterricht erteilt wird, keine Ganztagsschulen. Dies trifft z.B. aufgrund ihrer Stundentafel und aufgrund des umfassenden Unterstützungsbedarfs ihrer Schülerschaft auf die Förderschulen im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung zu. An der MKS und der ESF wird derzeit an 3 Tagen pro Woche ganztägig (7 Stunden) unterrichtet.

Der Anspruch der Schülerinnen und Schüler auch an den Förderschulen für Geistige Entwicklung ist dem RLSB bekannt. Eine Regelung, wie der Anspruch in dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung erfolgen kann, liegt bisher nicht vor.

Die ASS und die ESF mit den Förderschwerpunkten Sprache haben ein Konzept zur Einführung der Ganztagsschule mit bis zu 40 Stunden Betreuungsumfang entwickelt. Die beiden Konzepte sind als Anlagen 1 und 2 beigefügt. Die Schulvorstände haben den Konzepten zugestimmt und das Einvernehmen mit dem Träger der Schülerbeförderung wurde hergestellt. Auch dem Träger der Jugendhilfe wurden die Konzepte im Vorfeld übermittelt.

Die Anträge für die beiden Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Sprache sind ebenfalls als Anlagen 3 und 4 beigefügt. Der Landkreis Cloppenburg als Schulträger muss die Anträge bis zum 01.12.2025 beim RLSB eingereicht haben. Die Entscheidung des Kreistags wird anschließend nachgereicht.

Die SSB ist bereits offene Ganztagsschule in geringerem Stundenumfang und muss nach Rücksprache mit dem RLSB keinen neuen Antrag stellen. Das Konzept ist seitens der SSB angepasst worden und als Anlage 5 beigefügt.

Die beiden Anträge mit den Konzepten sowie das geänderte Ganztagskonzept für den Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung soll dem RLSB mit dem Hinweis übersandt werden, dass eine Umsetzung des vollständigen 40-stündigen Betreuungsanspruches nur erfolgen kann, sofern die personelle Ausstattung durch das Land die Umsetzung zulässt. Sollten die personellen Bedarfe durch das Land nicht vollständig gedeckt werden, würden die Betreuungszeiten entsprechend verringert. Hiermit möchte der Landkreis Cloppenburg das Land explizit auf seine Verantwortung zur auskömmlichen personellen Ausstattung hinweisen. Aus den bisherigen Verhandlungen zwischen den Spitzenverbänden und dem Land ist ersichtlich, dass bei den bisherigen Regelungen u.a. zur personellen Ausstattung das Land Niedersachsen die besonderen Bedarfe der Förderschulen nicht berücksichtigt hat.

Bisher wird durch das zum 01.02.2000 beim Landkreis Cloppenburg eingeführte Projekt „Betreuter Mittagstisch und Hausaufgabenbetreuung an den Schulen für Lernhilfe im Landkreis Cloppenburg“ die Betreuung durch den Landkreis Cloppenburg finanziert. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Landkreises Cloppenburg.

Mit Beschluss des Kreistags vom 13.03.2003 wurde das Projekt verstetigt. Der Umfang des Personaleinsatzes wurde in den zurückliegenden 22 Jahren regelmäßig angepasst und erweitert.

Das Land trägt gem. § 112 NSchG u.a. die Kosten für Lehrkräfte und pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ganztagsschulen erhalten einen Zuschlag für einen Zusatzbedarf an Lehrerstunden zur Ausgestaltung der Ganztagsschule. Berechnungsgrundlage ist die Zahl der am Ganztag teilnehmenden Schülerinnen und Schüler. Von dem Zuschlag zum Ganztagsbetrieb können anteilig Lehrerstunden kapitalisiert werden. Dieser Anteil fließt in das Budget der Schule ein. Aufwendungen für Lehrpersonal, pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Betreuungskräfte hat im Ganztagsschulbetrieb somit grds. das Land Niedersachsen zu stellen bzw. zu finanzieren.

Es ist beabsichtigt, den bestehenden Vertrag mit Colegio e.V. durch den Landkreis Cloppenburg zu kündigen und das bisherige Projekt Betreuter Mittagstisch und Hausaufgabenbetreuung aufgrund der Einführung der Ganztagsschulen zu beenden. Die Schulen sollen ab dem Schuljahr 2026/2027 die Verträge selbstständig schließen und finanzieren.

Seitens der Schulen besteht hier jedoch eine große Planungsunsicherheit, da sie voraussichtlich erst in bzw. nach den Sommerferien 2026 erfahren, wie viele Lehrerstunden Ihnen zustehen und wie viel sie kapitalisieren können. Es besteht die Befürchtung, dass bei einem Vertragsschluss erst im Sommer 2026 das Personal bei Colegio e.V. nicht mehr vorhanden ist und die Schulen die Betreuung daher nicht sicherstellen könnten.

Damit sowohl den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Colegio e.V., die bereits seit Jahren die Nachmittagsbetreuung in den Schulen unterstützen als auch den betroffenen Förderschulen ein nahtloser Übergang ermöglicht werden kann, wird vorgeschlagen, dass der Landkreis Cloppenburg für eine Übergangsfrist von einem Schulhalbjahr, die Differenz zwischen dem den Schule zur Verfügung stehenden Budgets für pädagogische Mitarbeiter und der derzeitigen personellen Ausstattung durch Colegio e.V. übernimmt, um allen Beteiligten Planungssicherheit zu geben.


Finanzierung:

Im Haushalt 2026 sind Mittel für das bisherige Projekt Betreuter Mittagstisch und Hausaufgabenbetreuung eingeplant.

PSP-Element (Produkt): P1.221000.010 und P1.221000.060 (SSB); P1.221000.020 (ASS); P1.221000.030 (ESF); P1.221000.040 (MKS)

Sachkonto: 427170


Anlagenverzeichnis:

Konzept Elisabethschule Friesoythe (Anlage 1)

Konzept Albert-Schweitzer-Schule Cloppenburg (Anlage 2)

Antrag Elisabethschule Friesoythe (Anlage 3)

Antrag Albert-Schweitzer-Schule Cloppenburg (Anlage 4)

Konzept Soeste Schule Barßel (Anlage 5)