Betreff
Anträge der Diakonie, des Vereins donum vitae und des Sozialdienstes katholischer Frauen e.V. auf Zuschüsse für die Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung im Landkreis Cloppenburg für die Haushaltsjahre 2026 - 2028
Vorlage
V-SOZ/25/200
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Sozialausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:

In den Haushaltsjahren 2026 bis 2028 gewährt der Landkreis die folgenden jährlichen Zuschüsse als Defizitausgleich für die Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatung:

a)     der Diakonie, Diakoniebüro Cloppenburg für

                2026: von bis zu 25.500,00 EUR

                2027: von bis zu 26.000,00 EUR

                2028: von bis zu 26.500,00 EUR

b)     dem Verein donum vitae für

                2026 von bis zu 43.000,00 EUR

                2027 von bis zu 47.000,00 EUR

                2028 von bis zu 51.000,00 EUR

c)     dem Sozialdienst kath. Frauen für

2026 von bis zu 12.253,50 EUR

2027 von bis zu 12.621,10 EUR

2028 von bis zu 12.999,74 EUR


Sachverhalt:

Die Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung nach §§ 2, 5 und 6 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG) ist eine Aufgabe der Länder. Die Länder haben gemäß § 4 Abs. 1 SchKG sicherzustellen, dass für je 40.000 Einwohner mindestens eine Beraterin oder ein Berater vollzeitbeschäftigt oder eine entsprechende Zahl von Teilzeitbeschäftigten zur Verfügung steht. Das Beratungsangebot soll gem. § 3 SchKG wohnortnah sein und die Ratsuchenden sollen zwischen Beratungsstellen unterschiedlicher weltanschaulicher Ausrichtung auswählen können.

Bei den Schwangeren - und Schwangerschafts­konfliktberatungsstellen des Diakonischen Werkes, des Vereins donum vitae und des Sozialdienstes katholischer Frauen handelt es sich um vom Land Niedersachsen anerkannte Beratungsstellen. Diese Beratungsstellen leisten nicht nur einen wichtigen Beitrag in schwierigen Lebenssituationen von ratsuchenden Frauen, Männern und Familien, sondern bieten eine nach § 2 SchKG und § 5 SchKG bundesgesetzlich verankerte Pflichtleistung. Aus diesem Grund müssen die Beratungsstellen bedarfsgerecht vorhanden, angemessen ausgestattet und niedrigschwellig erreichbar sein.

Die Beratungsstellen in gemeinnütziger oder kirchlicher Trägerschaft erhalten gemäß § 7 Nds. AG SchKG vom Land Niedersachsen für jede zu berücksichtigende Beratungskraft eine Förderung in Höhe von 80% des Betrages für Personalkosten zuzüglich Arbeitsplatzkosten für Beschäftigte der Entgeltgruppe S 15 nach Anlage G zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).

Der niedersächsische Teil des Bistums Münster erhält für seine Beratungsstelle des SkF nach § 9 Nds. AG SchKG eine gesonderte Förderung der Personal- und Sachkosten in Höhe von ebenfalls 80% für 0,5 vollzeitbeschäftigte Beratungskräfte.

Diese Förderung des Landes hat in der Vergangenheit nicht dazu ausgereicht, alle in den Beratungsstellen anfallenden Kosten zu decken. Daher werden die o.g. Schwangerschaftsberatungsstellen vom Landkreis Cloppenburg bereits seit vielen Jahren mit einem jährlichen Zuschuss als Defizitausgleich unterstützt.

Nunmehr beantragen das Diakonische Werk, der Verein donum vitae und der Sozialdienst katholischer Frauen erneut einen Zuschuss für die kommenden drei Jahre, um für diesen Zeitraum die Erledigung der Aufgaben finanziell abzusichern und mittelfristige Planungssicherheit zu erhalten.

 

 

Zu den Anträgen der Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen:

a)       Mit Schreiben vom 18.08.2025 beantragt das Diakonie Service-Zentrum Oldenburg für die Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle in Cloppenburg zukünftig die folgenden Zuschüsse als Defizitausgleich:

-    2026: von bis zu 25.500,00 EUR

-    2027: von bis zu 26.000,00 EUR

-    2028: von bis zu 26.500,00 EUR

Zur Begründung des Zuschussbedarfs sind dem Antrag Haushaltspläne beigefügt, in denen die zu erwartenden Ausgaben und Einnahmen für die Jahre 2026 bis 2028 dargestellt sind. Den größten Teil der Ausgaben stellen hier die Personalkosten mit jährlich ca. 120.000 – 125.000 EUR dar, die Miete beläuft sich hier lediglich auf 2.400 EUR pro Jahr.

Das Diakonische Werk unterhält in Cloppenburg eine Beratungsstelle. Die Beratungsstelle ist personell mit zwei teilzeitbeschäftigten Diplom-Sozialpädagoginnen (zusammen 1,46 Stellen) besetzt. Vom Land Niedersachsen werden diese 1,46 Stellen anerkannt und teilweise gefördert. Sachkosten werden durch diese Förderung jedoch nicht gedeckt.

Rückblick: Dem Diakonischen Werk wurde für die Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatung in der Vergangenheit jeweils ergänzend zum Landeszuschuss ein Zuschuss als Defizitausgleich im Jahr

-    2023 von bis zu 17.700,00 EUR

-    2024 von bis zu 18.000,00 EUR

-    2025 von bis zu 18.300,00 EUR

bewilligt (Kreistagsbeschluss vom 13.10.2022).

Die Steigerung der Ausgaben ist im Wesentlichen auf die gestiegenen Personalkosten zurückzuführen. So haben die erhöhten Stellenanteile (von 1,28 VK auf 1,46 VK) im Zuge der Behebung des Angebotsdefizits ab dem Jahr 2024 zu erhöhten Personalausgaben geführt, die bei der Planung für die Jahre 2023 bis 2025 noch nicht absehbar waren.

b)      Mit Schreiben vom 22.08.2025 beantragt der Verein donum vitae für die Beratungsstellen in Cloppenburg und in Barßel für die Jahre 2026 - 2028 die Gewährung eines Zuschusses als Defizitausgleich für die Haushaltsjahre

-   2026 von bis zu 43.000,00 EUR

-   2027 von bis zu 47.000,00 EUR

-   2028 von bis zu 51.000,00 EUR

Zur näheren Begründung des Zuschussbedarfs legt der Verein den Haushaltsplan der Beratungsstellen für 2026 vor. Zudem ist dem Antrag des Vereins ein Schreiben an den Niedersächsischen Minister für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, Herrn Dr. Andreas Philippi, samt dessen Antwortschreiben beigefügt. In diesem Schreiben hat der Verein u.a. die finanziellen Sorgen und die Herausforderungen im Beratungsalltag beschrieben.

Der Verein donum vitae unterhält eine Beratungsstelle in Cloppenburg und eine Beratungsstelle in Barßel-Harkebrügge. Die Beratungsstellen sind mit einer teilzeitbeschäftigten (0,5 Stellen) in Cloppenburg und mit einer vollzeitbeschäftigten Sozialarbeiterin in Barßel besetzt. Zusätzlich wird jeweils eine Bürokraft auf geringfügiger Basis (20 Std. monatlich) beschäftigt. Insgesamt werden durch das Land 1,5 Stellen anerkannt und bezuschusst.

Laut Haushaltsplan für das Jahr 2026 wird für die beiden Beratungsstellen in Cloppenburg und Barßel mit Ausgaben i. H. v. ca. 154.000 EUR gerechnet. Den größten Teil der Kosten bilden hier auch die Personalkosten (124.500,00 EUR). Die Miete für beide Beratungsstellen beläuft sich im Jahr 2026 auf 13.200,00 EUR. Diesen Ausgaben stehen - neben dem beantragten Zuschuss des Landkreises Cloppenburg - der Zuschuss des Landes Niedersachsen i. H. v. 110.400 EUR sowie erwartete Spenden i. H. v. 600 EUR gegenüber.

Rückblick: In der Vergangenheit wurde dem Verein donum vitae für die Beratungsstellen in Cloppenburg und in Barßel für die Jahre

2023: bis zu 29.000 EUR,

2024: bis zu 42.000 EUR,

2025: bis zu 39.500 EUR (vorbehaltlich der Zustimmung des ebenfalls zur Sozialausschusssitzung vom 06.11.2025 vorgelegten Antrags)

als Zuschuss (Defizitausgleich) bewilligt.

Der verminderte Betrag für das Jahr 2025 resultiert daraus, dass das Land einen erhöhten Zuschuss in Höhe von 110.445,60 EUR gewährt hat.

c)       Mit Schreiben vom 27.08.2025 beantragt der Sozialdienst Katholischer Frauen e.V. für die Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung im Landkreis Cloppenburg einen jährlichen Zuschuss als Defizitausgleich für die Jahre

 

-       2026 von bis zu 12.253,50 EUR,

-       2027 von bis zu 12.621,10 EUR,

-       2028 von bis zu 12.999,74 EUR.

Der im Vergleich zu den anderen Beratungsstellen eher geringe Betrag resultiert u.a. daraus, dass der Landescaritasverband die Beratungsstelle des SkF im Jahr 2026 mit einem Betrag von mehr als 300.000 EUR unterstützen wird. Auch diesem Antrag liegen zur näheren Begründung des Zuschussbedarfs Haushalts- bzw. Finanzierungspläne für 2026 bis 2028 bei.

Der Verein Sozialdienst katholischer Frauen bietet außer in der Beratungsstelle in Cloppenburg auch in Friesoythe, Barßel und Löningen persönliche Schwangerschaftsberatung an. Insgesamt ist die Beratungsstelle mit 2,5 Sozialarbeiterinnen besetzt, wobei durch das Land Niedersachsen 0,5 Stellen bezuschusst werden. Die vorgelegten Finanzierungspläne für die Jahre 2026 - 2028 beziehen sich deshalb auch hinsichtlich der Sachkosten nur auf die anerkannten 0,5 Stellen.

Rückblick: In der Vergangenheit wurde dem Sozialdienst katholischer Frauen für die Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatung im Landkreis Cloppenburg in den Haushaltsjahren 2023 bis 2025 ein Zuschuss von jährlich bis zu 10.908,00 EUR als Defizitausgleich bewilligt (Kreistagsbeschluss vom 13.10.2022).

Es ist jeweils bezogen auf die einzelnen Anträge zu beraten, ob

               ein Zuschuss in der jeweils beantragten Höhe als Defizitausgleich und

               der jeweilige Zuschuss für die Haushaltsjahre 2026 bis 2028 gewährt werden soll.


Finanzierung:

Produkt:              P1.142000 Gesundheitseinrichtungen

Für die Haushaltsplanung 2026-2028 werden die von den Beratungsstellen beantragten Zuschüsse vorsorglich bereits berücksichtigt.


Anlagenverzeichnis:

Anträge der Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen einschließlich der Haushaltspläne.