Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss empfiehlt dem Kreistag zu
beschließen:
In den Haushaltsjahren 2026 bis 2028 gewährt der
Landkreis die folgenden jährlichen Zuschüsse als Defizitausgleich für die
Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatung:
a) der Diakonie, Diakoniebüro Cloppenburg für
2026: von bis zu 25.500,00 EUR
2027: von bis zu 26.000,00 EUR
2028: von bis zu 26.500,00 EUR
b) dem Verein donum vitae für
2026 von bis zu 43.000,00 EUR
2027 von bis zu 47.000,00 EUR
2028 von bis zu 51.000,00 EUR
c)
dem Sozialdienst kath. Frauen für
2026 von bis zu 12.253,50 EUR
2027 von bis zu
12.621,10 EUR
2028 von bis zu 12.999,74 EUR
Sachverhalt:
Die Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung
nach §§ 2, 5 und 6 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG) ist eine
Aufgabe der Länder. Die Länder haben gemäß § 4 Abs. 1 SchKG
sicherzustellen, dass für je 40.000 Einwohner mindestens eine Beraterin oder
ein Berater vollzeitbeschäftigt oder eine entsprechende Zahl von
Teilzeitbeschäftigten zur Verfügung steht. Das Beratungsangebot soll gem. §
3 SchKG wohnortnah sein und die Ratsuchenden sollen zwischen
Beratungsstellen unterschiedlicher weltanschaulicher Ausrichtung auswählen
können.
Bei den Schwangeren - und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen
des Diakonischen Werkes, des Vereins donum vitae und des Sozialdienstes katholischer Frauen handelt es sich um vom Land
Niedersachsen anerkannte Beratungsstellen. Diese Beratungsstellen leisten nicht
nur einen wichtigen Beitrag in schwierigen Lebenssituationen von ratsuchenden
Frauen, Männern und Familien, sondern bieten eine nach § 2 SchKG und
§ 5 SchKG bundesgesetzlich verankerte Pflichtleistung. Aus diesem
Grund müssen die Beratungsstellen bedarfsgerecht vorhanden, angemessen
ausgestattet und niedrigschwellig erreichbar sein.
Die Beratungsstellen in
gemeinnütziger oder kirchlicher Trägerschaft erhalten gemäß § 7 Nds.
AG SchKG vom Land Niedersachsen für jede zu berücksichtigende Beratungskraft
eine Förderung in Höhe von 80% des Betrages für Personalkosten zuzüglich Arbeitsplatzkosten
für Beschäftigte der Entgeltgruppe S 15 nach Anlage G zum Tarifvertrag für den
öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).
Der niedersächsische
Teil des Bistums Münster erhält für seine Beratungsstelle des
SkF nach § 9 Nds. AG SchKG eine gesonderte Förderung der Personal- und
Sachkosten in Höhe von ebenfalls 80% für 0,5 vollzeitbeschäftigte
Beratungskräfte.
Diese Förderung des Landes hat in der Vergangenheit nicht
dazu ausgereicht, alle in den Beratungsstellen anfallenden Kosten zu decken.
Daher werden die o.g. Schwangerschaftsberatungsstellen vom Landkreis
Cloppenburg bereits seit vielen Jahren mit einem jährlichen Zuschuss als
Defizitausgleich unterstützt.
Nunmehr beantragen das Diakonische Werk, der Verein donum vitae und der Sozialdienst katholischer Frauen erneut einen
Zuschuss für die kommenden drei Jahre, um für diesen Zeitraum die Erledigung
der Aufgaben finanziell abzusichern und mittelfristige Planungssicherheit zu
erhalten.
Zu
den Anträgen der Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen:
a)
Mit Schreiben vom 18.08.2025 beantragt das Diakonie Service-Zentrum Oldenburg
für die Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle in Cloppenburg
zukünftig die folgenden Zuschüsse als Defizitausgleich:
- 2026: von bis zu 25.500,00 EUR
- 2027: von bis zu 26.000,00 EUR
- 2028: von bis zu 26.500,00 EUR
Zur Begründung des Zuschussbedarfs sind dem Antrag
Haushaltspläne beigefügt, in denen die zu erwartenden Ausgaben und Einnahmen
für die Jahre 2026 bis 2028 dargestellt sind. Den größten Teil der Ausgaben
stellen hier die Personalkosten mit jährlich ca. 120.000 – 125.000 EUR dar, die
Miete beläuft sich hier lediglich auf 2.400 EUR pro Jahr.
Das Diakonische Werk unterhält in Cloppenburg eine
Beratungsstelle. Die Beratungsstelle ist personell mit zwei
teilzeitbeschäftigten Diplom-Sozialpädagoginnen (zusammen 1,46 Stellen)
besetzt. Vom Land Niedersachsen werden diese 1,46 Stellen anerkannt und
teilweise gefördert. Sachkosten werden durch diese Förderung jedoch nicht
gedeckt.
Rückblick: Dem Diakonischen Werk wurde für die
Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatung in der Vergangenheit jeweils
ergänzend zum Landeszuschuss ein Zuschuss als Defizitausgleich im Jahr
- 2023 von bis zu 17.700,00 EUR
- 2024 von bis zu 18.000,00 EUR
- 2025 von bis zu 18.300,00 EUR
bewilligt (Kreistagsbeschluss vom 13.10.2022).
Die Steigerung der Ausgaben ist im Wesentlichen auf die
gestiegenen Personalkosten zurückzuführen. So haben die erhöhten Stellenanteile
(von 1,28 VK auf 1,46 VK) im Zuge der Behebung des Angebotsdefizits ab dem Jahr
2024 zu erhöhten Personalausgaben geführt, die bei der Planung für die Jahre
2023 bis 2025 noch nicht absehbar waren.
b) Mit Schreiben vom 22.08.2025 beantragt der Verein donum vitae für die Beratungsstellen in Cloppenburg und in Barßel für die Jahre 2026 -
2028 die Gewährung eines Zuschusses als Defizitausgleich für die Haushaltsjahre
- 2026 von bis zu 43.000,00 EUR
- 2027 von bis zu 47.000,00 EUR
- 2028 von bis zu 51.000,00 EUR
Zur näheren Begründung des Zuschussbedarfs legt der
Verein den Haushaltsplan der Beratungsstellen für 2026 vor. Zudem ist dem
Antrag des Vereins ein Schreiben an den Niedersächsischen Minister für
Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, Herrn Dr. Andreas Philippi,
samt dessen Antwortschreiben beigefügt. In diesem Schreiben hat der Verein u.a.
die finanziellen Sorgen und die Herausforderungen im Beratungsalltag
beschrieben.
Der Verein donum vitae unterhält eine Beratungsstelle in Cloppenburg und eine Beratungsstelle in
Barßel-Harkebrügge. Die Beratungsstellen sind mit einer teilzeitbeschäftigten
(0,5 Stellen) in Cloppenburg und mit einer vollzeitbeschäftigten
Sozialarbeiterin in Barßel besetzt. Zusätzlich wird jeweils eine Bürokraft auf
geringfügiger Basis (20 Std. monatlich) beschäftigt. Insgesamt werden durch das
Land 1,5 Stellen anerkannt und bezuschusst.
Laut Haushaltsplan für das Jahr 2026 wird für die beiden
Beratungsstellen in Cloppenburg und Barßel mit Ausgaben i. H. v. ca. 154.000
EUR gerechnet. Den größten Teil der Kosten bilden hier auch die Personalkosten
(124.500,00 EUR). Die Miete für beide Beratungsstellen beläuft sich im Jahr
2026 auf 13.200,00 EUR. Diesen Ausgaben stehen - neben dem beantragten Zuschuss
des Landkreises Cloppenburg - der Zuschuss des Landes Niedersachsen i. H. v.
110.400 EUR sowie erwartete Spenden i. H. v. 600 EUR gegenüber.
Rückblick: In der Vergangenheit wurde dem Verein donum vitae für die Beratungsstellen in Cloppenburg und in Barßel für
die Jahre
2023: bis zu 29.000 EUR,
2024: bis zu 42.000 EUR,
2025: bis zu 39.500 EUR (vorbehaltlich der Zustimmung des ebenfalls zur Sozialausschusssitzung
vom 06.11.2025 vorgelegten Antrags)
als Zuschuss (Defizitausgleich) bewilligt.
Der verminderte Betrag für das Jahr 2025 resultiert
daraus, dass das Land einen erhöhten Zuschuss in Höhe von 110.445,60 EUR
gewährt hat.
c)
Mit Schreiben vom 27.08.2025 beantragt der Sozialdienst Katholischer Frauen e.V.
für die Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung im Landkreis
Cloppenburg einen jährlichen Zuschuss als Defizitausgleich für die Jahre
-
2026 von bis zu 12.253,50 EUR,
-
2027 von bis zu 12.621,10 EUR,
- 2028 von bis zu 12.999,74 EUR.
Der im Vergleich zu
den anderen Beratungsstellen eher geringe Betrag resultiert u.a. daraus, dass
der Landescaritasverband die Beratungsstelle des SkF im Jahr 2026 mit einem
Betrag von mehr als 300.000 EUR unterstützen wird. Auch diesem Antrag
liegen zur näheren Begründung des Zuschussbedarfs Haushalts- bzw.
Finanzierungspläne für 2026 bis 2028 bei.
Der Verein Sozialdienst katholischer Frauen bietet außer
in der Beratungsstelle in Cloppenburg auch in Friesoythe, Barßel und Löningen
persönliche Schwangerschaftsberatung an. Insgesamt ist die Beratungsstelle mit
2,5 Sozialarbeiterinnen besetzt, wobei durch das Land Niedersachsen 0,5 Stellen
bezuschusst werden. Die vorgelegten Finanzierungspläne für die Jahre 2026 -
2028 beziehen sich deshalb auch hinsichtlich der Sachkosten nur auf die
anerkannten 0,5 Stellen.
Rückblick: In der Vergangenheit wurde dem Sozialdienst
katholischer Frauen für die Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatung im
Landkreis Cloppenburg in den Haushaltsjahren 2023 bis 2025 ein Zuschuss von
jährlich bis zu 10.908,00 EUR als Defizitausgleich bewilligt
(Kreistagsbeschluss vom 13.10.2022).
Es ist jeweils bezogen auf die einzelnen Anträge zu
beraten, ob
•
ein Zuschuss in der jeweils beantragten Höhe als
Defizitausgleich und
•
der jeweilige Zuschuss für die Haushaltsjahre 2026 bis
2028 gewährt werden soll.
Produkt: P1.142000 Gesundheitseinrichtungen
Für die
Haushaltsplanung 2026-2028 werden die von den Beratungsstellen beantragten
Zuschüsse vorsorglich bereits berücksichtigt.
Anlagenverzeichnis:
Anträge der Schwangeren- und
Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen einschließlich der Haushaltspläne.
