Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende
Beschlussfassung:
Für das Haushaltsjahr 2025 gewährt der Landkreis dem Verein „donum vitae – Regionalverein Cloppenburg“ einen
Zuschuss von bis zu 39.500 € als Defizitausgleich für die
Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatung.
Sachverhalt:
Für das Jahr 2024 sollte der Zuschuss von
32.000 € auf 43.000 € erhöht werden. Diesem Antrag ist mit Kreistagsbeschluss
vom 01.10.2024 bereits entsprochen worden.
Für das Jahr 2025 beantragte der Verein
ebenfalls eine Erhöhung von bereits gewährten 34.500 € auf 42.000 €. Dieser
Antrag auf Seite 2 des Schreibens vom 15.08.2024 ist jedoch von der Verwaltung
versehentlich nicht als solcher gewertet und folglich auch nicht zur Beratung
durch den Sozialausschuss gegeben worden.
Mit Schreiben vom 26.05.2025 hat die
Verwaltung den Verein darüber informiert, dass für das Jahr 2025 ein Zuschuss
i. H. v. 34.500,00 € (anstelle der beantragten 42.000 €) ausgezahlt werden
wird. Da auf dieses Schreiben keine Antwort bzw. kein Widerspruch erfolgte, ist
es bei dieser Summe geblieben.
Aus diesem Grund beantragt der Verein donum
vitae mit Schreiben vom 22.08.2025 auf Seite 2 erneut eine Erhöhung des
Zuschusses für das Jahr 2025, diesmal aber lediglich auf 5.000 € von 34.500 €
auf 39.500 €. Der Verein verweist in diesem Schreiben auf den ursprünglichen
Antrag vom 15.08.2024.
Ohne eine Zustimmung wird es dem Verein nicht möglich sein, die
Lohnzahlungen für den Monat Dezember 2025 zu erbringen.
Produkt: P1.142000 Gesundheitseinrichtungen
Für die
Haushaltsplanung 2025 wurde diese Erhöhung des beantragten Zuschusses bisher
nicht berücksichtigt.
Anlagenverzeichnis:
-
Antrag des Vereins „donum vitae –
Regionalverein Cloppenburg“ vom 15.08.2024
-
Antrag des Vereins „donum vitae –
Regionalverein Cloppenburg“ vom 22.08.2025
