Betreff
Förderung von Haltestellen des straßengebundenen Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
Vorlage
V-VERK/25/297
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreisausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

Dem Antrag der Gemeinde Molbergen auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 12.921,00 EUR für den Ausbau der Haltestelle „Molbergen, Am Schützenplatz“ des straßengebundenen Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) wird zugestimmt.

Dem Antrag der Gemeinde Barßel auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 14.387,21EUR für den Ausbau der Haltestelle „Harkebrügge, Friedhof“ des straßengebundenen Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) wird zugestimmt.


Sachverhalt:

Seit dem Jahr 2005 werden den kommunalen Aufgabenträgern, die für den ÖPNV zuständig sind, jährlich pauschale Mittel (Regionalisierungsmittel) nach § 7 (5) des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) zugewiesen.

Die Mittel werden zweckgebunden für die in § 7 (7) NNVG abschließend genannten ÖPNV-Maßnahmen zur Verfügung gestellt (Investitionen in die Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs, einschließlich des Neu- und Ausbaus von Bushaltestellen; Förderung der Zusammenarbeit der Aufgabenträger; Förderung von Tarif- und Verkehrsgemeinschaften sowie Verkehrsverbünden, einschließlich des Ausgleichs verbundbedingter Mehrkosten; Abdeckung von Betriebskostendefiziten im öffentlichen Personennahverkehr, soweit der Aufgabenträger ergänzende Betriebsleistungen vertraglich vereinbart oder auferlegt hat; Förderung der Vermarktung und Verbesserung der Fahrgastinformation und Durchführung von Verkehrserhebungen).

Mittel, die nicht in Anspruch genommen werden, müssen jeweils nach 3 Jahren an das Land zurückgezahlt werden.

Die aktuell gültige Richtlinie des Landkreises Cloppenburg für die Förderung von Haltestellen des ÖPNV wurde vom Kreistag am 13.03.2025 mit Vorlage V-VERK/25/278 zum 14.03.2025 beschlossen.

Grundsätzlich beträgt die Höhe des Zuschusses nach Ziffer 3.1 dieser Richtlinie 12,5 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für größere Investitionsmaßnahmen von 100.000 EUR und mehr, sofern die Maßnahme durch das Land Niedersachsen mit 75 % entsprechend den Bestimmungen für Zuwendungen für Vorhaben des straßengebundenen ÖPNV bezuschusst wird.

Gegenstand der Förderung ist nach Ziffer 3.2 der Richtlinie die durch das Land Niedersachsen festgesetzte förderfähige Zuwendungssumme.

In der heutigen Sitzung steht die Beratung und Entscheidung von Anträgen nach Ziffer 3.1 an.

 

Gemeinde Molbergen

Die Gemeinde Molbergen beantragt mit Schreiben vom 08.08.2025 die Gewährung eines Zuschusses aus den Regionalisierungsmitteln des Landkreises Cloppenburg für den Neubau der Haltestelle „Molbergen, Am Schützenplatz“. Die Haltestelle soll beidseitig an die Cloppenburger Straße verlegt werden. Im Zuge der Maßnahme ist die barrierefreie Gestaltung der Warteflächen vorgesehen. Geplant sind der Einbau eines erhöhten Bordsteins zur Nutzung durch Niederflurbusse sowie die Verlegung eines taktilen Blindenleitsystems.

Darüber hinaus ist die Errichtung eines Fahrgastunterstands geplant. Zusätzlich sollen acht Fahrradabstellbügel aufgestellt werden. Die Maßnahme umfasst außerdem die Anpassung des direkten Umfelds an die baulichen Veränderungen.
 

Die bezuschussungsfähigen Kosten belaufen sich nach dem Antrag auf 103.368,00 EUR.

Die Gemeinde Molbergen erbittet hierzu die Gewährung eines anteiligen Zuschusses in Höhe von bis zu 12.921,00 EUR (12,5 %).

Gemeinde Barßel

Die Gemeinde Barßel beantragt mit Schreiben vom 07.04.2025 die Gewährung eines Zuschusses aus den Regionalisierungsmitteln des Landkreises Cloppenburg für den Neubau der Haltestelle „Harkebrügge, Friedhof“.

Im Zuge der Maßnahme ist die barrierefreie Anpassung der Warteflächen vorgesehen. Geplant sind der Einbau eines erhöhten Bordsteins zur Nutzung durch Niederflurbusse sowie die Verlegung eines taktilen Blindenleitsystems.

In beiden Fahrtrichtungen sollen Fahrgastunterstände errichtet werden. Zusätzlich ist die Aufstellung von Informationsvitrinen vorgesehen. Die Maßnahme umfasst außerdem die Anpassung des direkten Umfelds an die baulichen Veränderungen.

Die bezuschussungsfähigen Kosten belaufen sich nach dem Antrag auf 115.097,70 EUR.

Die Gemeinde Barßel erbittet hierzu die Gewährung eines anteiligen Zuschusses in Höhe von bis zu 14.387,21 EUR (12,5 %).

Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt nach Vorlage und Prüfung der Verwendungsnachweise.


Finanzierung:

Sachkonto: 781200

PSP-Elemente:

I1.500084.525.024

I1.500084.525.025

I1.500084.525.026