Betreff
Satzung zur Festsetzung und zum Ausgleich von Höchsttarifen im Ausbildungsverkehr im Gebiet des Landkreises Cloppenburg
Vorlage
V-VERK/25/296
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

Der Kreistag überträgt dem Landrat die Entscheidung gem. Nr. 1.7 der Satzung zur Festsetzung und zum Ausgleich von Höchsttarifen im Ausbildungsverkehr im Gebiet des Landkreises Cloppenburg.

Die Höhe der auszukehrenden Mittel wird um den Anteil der auf gemeinwirtschaftliche Verkehre (insbesondere die Linienbündel) entfallenen Fahrplankilometer des Liniensteckbriefes gekürzt.

Ab dem 01.01.2031 werden keine Mittel mehr über die Satzung ausgekehrt.


Sachverhalt:

Der Landkreis Cloppenburg erhält gem. § 7a NNVG Mittel des Landes Niedersachsen zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung für Personen mit Zeitfahrausweisen des Ausbildungsverkehrs im straßengebundenen öffentlichen Nahverkehr. Die Mittel haben derzeit eine Höhe von 2.181.657,00 EUR gem. Anlage 1 des NNVG.

Diese Zahlungen werden aktuell an die Verkehrsunternehmen mittels Satzung zur Festsetzung und zum Ausgleich von Höchsttarifen im Ausbildungsverkehr im Gebiet des Landkreises Cloppenburg abgerechnet und weitergeleitet, sofern diese Verkehre eigenwirtschaftlich betrieben werden.

Durch den Nahverkehrsplan ist die Zusammenführung der Linien und deren Überführung in die Gemeinwirtschaftlichkeit beschlossen worden. Diese Linien werden ausschließlich im Rahmen der mit den Verkehrsunternehmen geschlossenen Verkehrsverträge (sog. öffentliche Dienstleistungsaufträge) finanziert. Eine Finanzierung über die Satzung ist somit nicht mehr möglich. Stattdessen soll eine zweckentsprechende Verwendung der Mittel zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung für Personen mit Zeitfahrausweisen des Ausbildungsverkehrs im straßengebundenen öffentlichen Nahverkehr durch eine Finanzierung des ÖPNV im Haushalt erfolgen.

Die voraussichtliche Überführung der eigenwirtschaftlichen Verkehre mittels Linienbündel in gemeinwirtschaftliche Verkehre wird zum Harmonisierungszeitpunkt am 30.06.2030 abgeschlossen sein. Mit Ablauf des 31.12.2030 können daher  keine 7a-Mittel mehr über die Satzung ausgekehrt werden.

Für die Jahre 2026 bis 2030 sind diese Mittel anteilsmäßig zu kürzen. Dies ist erforderlich, da die bisherigen eigenwirtschaftlichen Verkehre entsprechend dem Linienbündelungskonzept in gemeinwirtschaftliche Verkehre überführt werden. Zudem werden verschiedene eigenwirtschaftliche Linien bereits vor dem jeweiligen Linienbündelungszeitpunkt in gemeinwirtschaftliche Linie überführt bzw. wurden schon überführt.

Die Kürzung erfolgt gem. Nr. 1.7 der Satzung zur Festsetzung und zum Ausgleich von Höchsttarifen im Ausbildungsverkehr im Gebiet des Landkreises Cloppenburg durch Kreistagsbeschluss. Da die jährliche Ausgleichssumme aufgrund der dynamischen Entwicklung im Bereich der Konzessionen nur schwer für kommende Jahre kalkulierbar ist, soll die Entscheidung über die Absenkung auf den Landrat delegiert ermöglicht werden. Zur Einhaltung der rechtlichen Verpflichtungen wird der Landkreis Cloppenburg dabei durch eine Rechtsanwaltsgesellschaft begleitet. Ab dem 01.01.2031 werden keine Mittel mehr über die Satzung ausgekehrt.

Die Kürzungen entsprechenden den bisherigen Beschlussfassungen zur Umsetzung des Nahverkehrsplanes und dienen zur Finanzierung der dabei entstehenden Betriebskostendefizite.


Finanzierung:

PSP-Element (Produkt):

P1.241000.099 SK 431700