Betreff
Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für 2023
Vorlage
V-KA/25/855
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für

1.       Maßnahmen der Gesundheitspflege – Erstattungen an private Unternehmen in Höhe von 927.270,20 EUR

2.       Bauordnung und Bauaufsicht – Statikgebühren in Höhe von 822.800,12 EUR

3.       Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung – Zuführung zur Rückstellung aus anhängigen Gerichtsverfahren in Höhe von 115.845,04 EUR

4.       Sportschule Lastrup Naturrasenplätze – Zuwendung in Höhe von 180.930,09 EUR

5.       Albert-Schweizer Schule – Einrichtung Gebäude A+B+C in Höhe von 260.190,94 EUR

zuzustimmen.


Sach- und Rechtslage:

Es werden für folgende Maßnahmen noch Haushaltsermächtigungen benötigt, die sich aufgrund der Prüfung des Jahresabschlusses 2023 ergeben haben. Die Zahlungen sind bereits erfolgt.

1.       Maßnahmen der Gesundheitspflege – Erstattungen an private Unternehmen in Höhe von 927.270,20 EUR (P1.414000, SK 445700)

Die überplanmäßige Aufwendung in Höhe von 927.270,20 EUR war zeitlich und sachlich unabweisbar, weil aufgrund der Corona-Pandemie noch weitere Verdienstausfallentschädigungen an private Unternehmen gem. § 56 IFsG zu leisten waren.

Als Deckung wurde folgender Vorschlag gemacht:

PSP-Element /Kostenstelle

Sachkonto

Betrag

P1.363300.800

Heimerziehung

433200

927.270,20 EUR

2.       Bauordnung und Bauaufsicht – Statikgebühren in Höhe von 822.800,12 EUR

(P1.521000.200, SK 427100)

Die überplanmäßige Aufwendung in Höhe von 822.800,12 EUR war zeitlich und sachlich unabweisbar, weil die Prüfstatiker vermehrt Prüfabschlüsse aus 2022 in 2023 in Rechnung gestellt haben und das Bauamt in 2023 vermehrt Baugenehmigungen zu Vorhaben erteilt hat, die einer Statikprüfung bedurften. Dabei fiel besonders ins Gewicht, dass mit zwei Großverfahren besondere Kostenstellen angefallen waren.

Als Deckung wurde folgender Vorschlag gemacht:

PSP-Element /Kostenstelle

Sachkonto

Betrag

P1.531000

Elektrizitätsversorgung

365100

822.800,12 EUR

3.       Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung – Zuführung zur Rückstellung aus anhängigen Gerichtsverfahren in Höhe von 115.845,04 EUR (P1.122700, SK 444199)

Die überplanmäßige Aufwendung in Höhe von 115.845,04 EUR war zeitlich und sachlich unabweisbar, weil gem. § 45 KomHKVO i.V. m. § 123 Abs. 2 NKomVG Rückstellungen für Verpflichtungen zu bilden sind, die dem Grunde nach zu erwarten sind, deren Höhe oder Fälligkeit aber noch ungewiss ist. Zu diesen Rückstellungen gehören nach § 45 Abs. 1 Nr. 9 KomHKVO u. a. Verpflichtungen aus anhängigen Gerichtsverfahren, wenn eine Inanspruchnahme der Kommune zu erwarten ist.

Im Bereich „Tierschutz“ gab es ein Klageverfahren, für das ein Betrag von rund 150.000,00 EUR in die Rückstellung zu buchen war, da der Ausgang des Verfahrens noch nicht absehbar war.

Als Deckung wurde folgender Vorschlag gemacht:

PSP-Element /Kostenstelle

Sachkonto

Betrag

P1.531000

Elektrizitäsversorgung

365100

115.845,04 EUR

4.       Sportschule Lastrup Naturrasenplätze – Zuwendung in Höhe von 180.930,09 EUR (I1.200744.525.002, SK 781800)

Die außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 180.930,09 EUR war zeitlich und sachlich unabweisbar, weil der Kreistag am 10.10.2023 beschlossen hat, dass der Kreissportbund Cloppenburg e. V. für den Neubau von zwei Naturrasenplätzen als Folge des Erweiterungsbaus/Umbaus der Sportschule Lastrup einen freiwilligen Zuschuss in Form einer Defizitfinanzierung in Höhe von bis zu 180.390,09 EUR erhalten soll.

Als Deckung wurde folgender Vorschlag gemacht:

PSP-Element /Kostenstelle

Sachkonto

Betrag

I1.200744.500.002

Sportschule Lastrup Naturrasenplätze

787100

180.930,09 EUR

5.       Albert-Schweizer Schule – Einrichtung Gebäude A+B+C in Höhe von 260.190,94 EUR (I1.200754.510, SK 783110)

Die außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 260.190,94 EUR war zeitlich und sachlich unabweisbar, weil die Anschaffung der Einrichtungsgegenstände für die Albert-Schweizer Schule erforderlich war. Die Anschaffung der Einrichtungsgegenstände wurde konsumtiv als geringwertige Vermögensgegenstände eingeplant. Die Anschaffungen wurden richtigerweise investiv abgerechnet.

Als Deckung wurde folgender Vorschlag gemacht:

PSP-Element /Kostenstelle

Sachkonto

Betrag

I1.200744.500.002

Sportschule Lastrup Naturrasenplätze

787100

260.190,94 EUR