Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
Der Landkreis Cloppenburg gewährt der Musikschule des
Landkreises Cloppenburg e.V. einen Festbetragszuschuss in Höhe von 1.518.000,00
EUR für das Haushaltsjahr 2026.
Sachverhalt:
Die Musikschule des
Landkreises Cloppenburg e.V. beantragt beim Landkreis Cloppenburg mit Schreiben
vom 15.08.2025 die Gewährung eines erhöhten Festbetragszuschusses für das
Haushaltsjahr 2026 in Höhe von 1.518.000,00 EUR (siehe Anlage 1).
Der Kreistag des
Landkreises Cloppenburg beschloss zuletzt in seiner Sitzung am 19.12.2024
(V-KUL/24/323) der Kreismusikschule einen Zuschuss in Höhe von 1.400.700,00 EUR
als Festbetragszuschuss für das Jahr 2025 zu gewähren.
Die Kreismusikschule
beantragt aufgrund von Personalkostenerhöhungen einen erhöhten
Festbetragszuschuss für das Haushaltsjahr 2026.
Aufgrund von
Stufenerhöhungen, Stundenveränderungen, Neueinstellungen sowie einer
Tarifsteigerung um 3,0 % in 2025 und um weitere 2,8 % in 2026 ergibt sich eine
Erhöhung der Personalkosten um 146.000,00 EUR von 2.751.000,00 EUR auf
insgesamt 2.897.000,00 EUR.
Hinzu kommt eine
Erhöhung der Reisekosten um 12.000,00 EUR auf insgesamt 67.000,00 EUR.
Für das
Haushaltsjahr 2025 wurden Ausgaben für den Austausch der Ausstattung in den
Wartebereichen des Gebäudes eingeplant. Insbesondere aufgrund der
Berücksichtigung der besonderen Brandschutzbestimmungen für Fluchtwege ist die
Planung mit einem größeren Zeitaufwand verbunden, sodass die Neugestaltung des
Wartebereichs in 2025 nicht abgeschlossen werden kann. Aus diesem Grund ist die
Übertragung des größten Teils der vorhergesehenen Ausgaben in das nächste
Haushaltsjahr erforderlich.
Für das
Haushaltsjahr 2025 wurden zudem Ausgaben für die Nachbearbeitung der
Jahresabschlüsse 2014-2023 durch die awl Steuerberatungsgesellschaft
eingeplant. Da zum aktuellen Zeitpunkt lediglich der Jahresabschluss für 2014
fertiggestellt werden konnte, ist auch in diesem Fall die Übertragung des
größten Teils der vorgesehenen Ausgaben in das nächste Haushaltsjahr
erforderlich.
Die Städte und
Gemeinden tragen derzeit 31% und der Landkreis 69% der Gesamtzuschüsse. Daher
erhöht sich der Zuschuss für die Städte und Gemeinden insgesamt um 52.700,00
EUR auf 682.000,00 EUR und für den Landkreis Cloppenburg um 117.300,00 EUR
auf 1.518.000,00 EUR.
Weitere Einzelheiten
können den beigefügten Anlagen entnommen werden (siehe Anlage 1 und 2).
Finanzierung:
Entsprechende
Mittel sind im Haushalt 2026 eingeplant.
Anlagenverzeichnis:
Antrag der
Musikschule des Landkreises Cloppenburg e.V. vom 15.08.2025 (Anlage 1)
Haushaltsplan 2026 (Anlage
2)
