Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird folgende
Beschlussfassung empfohlen:
Die auf Grundlage des
Jahresabschlusses 2024 ermittelten Personal- und Sachkosten für das
Rechnungsprüfungsamt in Höhe von anteilig 437.219,67 € werden zur Hälfte auf
Basis der bereinigten Gesamtausgaben der kreisangehörigen Gemeinden und Städte
der jeweils letzten 3 vorliegenden Rechnungsjahre aufgeteilt. Die zweite Hälfte
dieser Kosten wird nach den jeweils aktuellen Einwohnerzahlen auf die Städte
und Gemeinden umgelegt.
Diese Gebührenaufteilung gilt ab
dem 01.01.2026 mit einer Laufzeit von 5 Jahren und ist somit ab 2031 neu zu
vereinbaren.
Die Gebühren werden aufgrund
eines jährlich zu erlassenden Gebührenbescheides je zur Hälfte zum 15.02. und
15.08. jeden Jahres fällig.
Sachverhalt:
Nach §
153 Abs. 3 NKomVG obliegt die Rechnungsprüfung in Gemeinden, in denen ein
Rechnungsprüfungsamt nicht besteht, dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises
auf Kosten der Gemeinde.
Bis zum
31.12.2025 gilt gemäß Beschluss des Kreistages des Landkreises Cloppenburg vom
03.11.2020 folgende Kostenregelung:
„Die
auf Grundlage der Jahresrechnung 2019 ermittelten Personal- und Sachkosten für
das Rechnungsprüfungsamt in Höhe von anteilig 368.472,57 € werden zur Hälfte
auf Basis der bereinigten Gesamtausgaben der kreisangehörigen Gemeinden und
Städte der jeweils letzten 3 vorliegenden Rechnungsjahre aufgeteilt. Die zweite
Hälfte dieser Kosten wird nach den jeweils aktuellen Einwohnerzahlen auf die
Städte und Gemeinden umgelegt.
Diese
Gebührenaufteilung gilt ab dem 01.01.2021 mit einer Laufzeit von 5 Jahren und
ist somit ab 2026 neu zu vereinbaren.
Die
Gebühren werden aufgrund eines jährlich zu erlassenden Gebührenbescheides je
zur Hälfte zum 15.02. und 15.08. jeden Jahres fällig.“
Rückblickend
auf die vergangenen fünf Jahre ist festzustellen, dass es im Bereich der
Rechnungsprüfung keine grundlegenden strukturellen Veränderungen gegeben hat.
Auf die
Kostensituation des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Cloppenburg
ausgewirkt haben sich auch hier wie in der gesamten Verwaltung insbesondere die
erheblichen Tariferhöhungen in den letzten Jahren.
Unter
Berücksichtigung dieser Gesichtspunkte wird vorgeschlagen, die
Gebührenfestsetzung künftig wie folgt zu regeln:
„Die
auf Grundlage des Jahresabschlusses 2024 ermittelten Personal- und Sachkosten
für das Rechnungsprüfungsamt in Höhe von anteilig 437.219,67 € werden zur
Hälfte auf Basis der bereinigten Gesamtausgaben der kreisangehörigen Gemeinden
und Städte der jeweils letzten 3 vorliegenden Rechnungsjahre aufgeteilt. Die
zweite Hälfte dieser Kosten wird nach den jeweils aktuellen Einwohnerzahlen auf
die Städte und Gemeinden umgelegt.
Diese
Gebührenaufteilung gilt ab dem 01.01.2026 mit einer Laufzeit von 5 Jahren und
ist somit ab 2031 neu zu vereinbaren.
Die
Gebühren werden aufgrund eines jährlich zu erlassenden Gebührenbescheides je
zur Hälfte zum 15.02. und 15.08. jeden Jahres fällig.“
Die
Hauptverwaltungsbeamten der Städte und Gemeinden haben auf der
Dienstbesprechung am 01.09.2025 der vorgeschlagenen Regelung zugestimmt.
Finanzierung:
P1.111600 - Rechnungsprüfung
Anlagenverzeichnis:
-
Berechnung der
Gebühren für die Tätigkeit des Rechnungsprüfungsamtes ab dem Haushaltsjahr 2026
-
Übersicht über die
Entwicklung der Einwohnerzahl und der bereinigten Ausgaben der Gesamthaushalte
bei den Städten und Gemeinden und dem Landkreis in den Jahren 2021 bis 2023
-
Übersicht über die
Personal- und Sachkosten 2024
