Betreff
Neufestsetzung der Gebühren für die Rechnungsprüfung bei den Städten und Gemeinden im Landkreis Cloppenburg ab 2026
Vorlage
V-KA/25/853
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

Die auf Grundlage des Jahresabschlusses 2024 ermittelten Personal- und Sachkosten für das Rechnungsprüfungsamt in Höhe von anteilig 437.219,67 € werden zur Hälfte auf Basis der bereinigten Gesamtausgaben der kreisangehörigen Gemeinden und Städte der jeweils letzten 3 vorliegenden Rechnungsjahre aufgeteilt. Die zweite Hälfte dieser Kosten wird nach den jeweils aktuellen Einwohnerzahlen auf die Städte und Gemeinden umgelegt.

Diese Gebührenaufteilung gilt ab dem 01.01.2026 mit einer Laufzeit von 5 Jahren und ist somit ab 2031 neu zu vereinbaren.

Die Gebühren werden aufgrund eines jährlich zu erlassenden Gebührenbescheides je zur Hälfte zum 15.02. und 15.08. jeden Jahres fällig.


Sachverhalt:

Nach § 153 Abs. 3 NKomVG obliegt die Rechnungsprüfung in Gemeinden, in denen ein Rechnungsprüfungsamt nicht besteht, dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises auf Kosten der Gemeinde.

Bis zum 31.12.2025 gilt gemäß Beschluss des Kreistages des Landkreises Cloppenburg vom 03.11.2020 folgende Kostenregelung:

„Die auf Grundlage der Jahresrechnung 2019 ermittelten Personal- und Sachkosten für das Rechnungsprüfungsamt in Höhe von anteilig 368.472,57 € werden zur Hälfte auf Basis der bereinigten Gesamtausgaben der kreisangehörigen Gemeinden und Städte der jeweils letzten 3 vorliegenden Rechnungsjahre aufgeteilt. Die zweite Hälfte dieser Kosten wird nach den jeweils aktuellen Einwohnerzahlen auf die Städte und Gemeinden umgelegt.

Diese Gebührenaufteilung gilt ab dem 01.01.2021 mit einer Laufzeit von 5 Jahren und ist somit ab 2026 neu zu vereinbaren.

Die Gebühren werden aufgrund eines jährlich zu erlassenden Gebührenbescheides je zur Hälfte zum 15.02. und 15.08. jeden Jahres fällig.“

Rückblickend auf die vergangenen fünf Jahre ist festzustellen, dass es im Bereich der Rechnungsprüfung keine grundlegenden strukturellen Veränderungen gegeben hat.

 

Auf die Kostensituation des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Cloppenburg ausgewirkt haben sich auch hier wie in der gesamten Verwaltung insbesondere die erheblichen Tariferhöhungen in den letzten Jahren.

Unter Berücksichtigung dieser Gesichtspunkte wird vorgeschlagen, die Gebührenfestsetzung künftig wie folgt zu regeln:

„Die auf Grundlage des Jahresabschlusses 2024 ermittelten Personal- und Sachkosten für das Rechnungsprüfungsamt in Höhe von anteilig 437.219,67 € werden zur Hälfte auf Basis der bereinigten Gesamtausgaben der kreisangehörigen Gemeinden und Städte der jeweils letzten 3 vorliegenden Rechnungsjahre aufgeteilt. Die zweite Hälfte dieser Kosten wird nach den jeweils aktuellen Einwohnerzahlen auf die Städte und Gemeinden umgelegt.

Diese Gebührenaufteilung gilt ab dem 01.01.2026 mit einer Laufzeit von 5 Jahren und ist somit ab 2031 neu zu vereinbaren.

Die Gebühren werden aufgrund eines jährlich zu erlassenden Gebührenbescheides je zur Hälfte zum 15.02. und 15.08. jeden Jahres fällig.“

Die Hauptverwaltungsbeamten der Städte und Gemeinden haben auf der Dienstbesprechung am 01.09.2025 der vorgeschlagenen Regelung zugestimmt.


Finanzierung:

P1.111600 - Rechnungsprüfung


Anlagenverzeichnis:

-          Berechnung der Gebühren für die Tätigkeit des Rechnungsprüfungsamtes ab dem Haushaltsjahr 2026

-          Übersicht über die Entwicklung der Einwohnerzahl und der bereinigten Ausgaben der Gesamthaushalte bei den Städten und Gemeinden und dem Landkreis in den Jahren 2021 bis 2023

-          Übersicht über die Personal- und Sachkosten 2024