Beschlussvorschlag:
Die Erholungsgebiete Barßel-Saterland und Hasetal
erhalten ab dem Haushaltsjahr 2026 eine jährliche Zuwendung des Landkreises,
die sich jeweils aus einem Sockelbetrag in Höhe von je 55.000 € und 0,60 € je
Einwohner zusammensetzt. Zusätzlich
werden die Mitgliedsbeiträge der Erholungsgebiete Barßel-Saterland, Hasetal und
Thülsfelder Talsperre (derzeit jeweils rd. 6.500 €) für den Verbund Oldenburger
Münsterland durch den Landkreis Cloppenburg übernommen.
Sachverhalt:
Mit Beschluss des
Kreistages vom 25.10.2016 wurde festgelegt, dass die Erholungsgebiete Barßel
& Saterland und Hasetal ab dem Haushaltsjahr 2017 eine jährliche Zuwendung
aus einem Sockelbetrag in Höhe von 20.000 € sowie einem Zuschuss von 0,60 € pro
Einwohner erhalten.
Die Erholungsgebiete Barßel & Saterland und Hasetal beantragen nunmehr (s. Anlage) eine Erhöhung dieser Zuwendung, um die touristische Arbeit im Landkreis Cloppenburg nachhaltig weiterentwickeln zu können. Der Antrag wurde in enger Abstimmung mit dem Erholungsgebiet Thülsfelder Talsperre vorbereitet, das aufgrund seiner abweichenden Aufgaben- und Finanzierungsstruktur derzeit keine Änderungsnotwendigkeiten sieht, aber die grundsätzliche gemeinsame Zielrichtung unterstützt.
Zur Begründung wird
auf die hohe Bedeutung der Erholungsgebiete für die touristische Entwicklung,
die Standortqualität der Naherholung für die Bevölkerung und die lokale
Wirtschaft verwiesen. Sie tragen wesentlich zur Schaffung von Arbeitsplätzen,
zur Fachkräftesicherung sowie zur Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger
bei. Dies zeigt sich auch in den seit Jahren stetig steigenden
Übernachtungszahlen: Im Jahr 2024 wurde mit 493.703 Übernachtungen ein
Rekordergebnis im Landkreis erzielt.
Auch die Ergebnisse
der dwif-Wertschöpfungsanalyse für den Landkreis Cloppenburg (Deutsches
Wirtschaftswissenschaftliches Institut für Fremdenverkehr) verdeutlichen die
wachsende wirtschaftliche Relevanz des Tourismus. So wurde im Jahr 2022 im
Landkreis Cloppenburg in der Tourismusbranche ein Bruttoumsatz von 173,7 Mio. €
erzielt, was einem Zuwachs von 3,9 % gegenüber 2019 entspricht. Profiteure der
58,5 Mio. Übernachtungsgäste und 115,2 Mio. Tagesgäste sind zu 45 % das
Gastgewerbe, zu 34 % der Einzelhandel und zu 19 % der Dienstleistungssektor.
Hinzu kommen die
Einnahmeeffekte der Städte und Gemeinden aus den Steuereinnahmen (Mehrwert-,
Einkommen-, Grund-, Gewerbesteuern).
Der Tourismus
steuerte 2022 unmittelbar insgesamt 80,6 Mio. € zum Einkommensbeitrag bei
(2019: 76,2 Mio. €). In direkten touristischen Berufsfeldern arbeiteten 2022 im
Landkreis 3.110 Menschen.
Gleichzeitig zeigt
der Blick auf benachbarte Landkreise, dass die finanzielle Ausstattung im
Landkreis Cloppenburg vergleichsweise gering ist. Für rein touristische
Marketingmaßnahmen ohne Infrastrukturaufwand und somit auf vergleichbarer Basis
investieren die Nachbarlandkreise Emsland jährlich 642.400 € und Osnabrück
766.500 €, während der Landkreis Cloppenburg 267.000 € verausgabt.
Der Landkreis Vechta
gewährt ab 2026 dem Erholungsgebiet Dammer Berge und der Ausflugsregion Vechta
jeweils einen Sockelbetrag von 55.000 €, zusätzlich 0,60 € je Einwohner sowie
die Übernahme der Mitgliedsbeiträge an den Verbund Oldenburger Münsterland
(7.200 € bzw. 9.600 €). Diese deutlich höheren Ansätze führen zu
Wettbewerbsnachteilen für die touristische Arbeit im Landkreis Cloppenburg.
Zudem erschwert die ungleiche Finanzausstattung die gemeinsame Zielerreichung
aller fünf Erholungsgebiete im Oldenburger Münsterland.
Unabhängig vom
regionalen Vergleich zeigen sich zudem interne Herausforderungen, die mit den
bisherigen Mitteln nicht ausreichend zu bewältigen sind. Dazu zählen
insbesondere die personelle Ausstattung, die Weiterentwicklung und Vermarktung
der touristischen Angebote sowie Investitionen in weitere digitale Strukturen.
Darüber hinaus erfordert auch die Umsetzung des neuen Touristischen
Entwicklungskonzeptes Oldenburger Münsterland eine angemessene und
vergleichbare finanzielle Basis aller Erholungsgebiete.
Vor diesem Hintergrund
erscheint eine Erhöhung der Zuwendungen an die Erholungsgebiete im Landkreis
Cloppenburg erforderlich, um die positiven Entwicklungen der vergangenen Jahre
fortzuführen, die Wettbewerbsfähigkeit des Landkreises im touristischen Umfeld
zu sichern, die Angebote für Einheimische wie für Gäste auszubauen und zu
stärken und den gestiegenen Anforderungen an die touristische Arbeit gerecht zu
werden.
Finanzierung:
Die Haushaltsmittel werden unter P1.551000.200 eingeplant.
Anlagenverzeichnis:
Antrag der Erholungsgebiete Barßel & Saterland und
Hasetal auf Erhöhung des Zuschusses für touristische Maßnahmen
