Betreff
Antrag auf Erhöhung der Tourismusfinanzierung im Landkreis Cloppenburg
Vorlage
V-PLA/25/438
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Erholungsgebiete Barßel-Saterland und Hasetal erhalten ab dem Haushaltsjahr 2026 eine jährliche Zuwendung des Landkreises, die sich jeweils aus einem Sockelbetrag in Höhe von je 55.000 € und 0,60 € je Einwohner zusammensetzt.  Zusätzlich werden die Mitgliedsbeiträge der Erholungsgebiete Barßel-Saterland, Hasetal und Thülsfelder Talsperre (derzeit jeweils rd. 6.500 €) für den Verbund Oldenburger Münsterland durch den Landkreis Cloppenburg übernommen.


Sachverhalt:

Mit Beschluss des Kreistages vom 25.10.2016 wurde festgelegt, dass die Erholungsgebiete Barßel & Saterland und Hasetal ab dem Haushaltsjahr 2017 eine jährliche Zuwendung aus einem Sockelbetrag in Höhe von 20.000 € sowie einem Zuschuss von 0,60 € pro Einwohner erhalten.

Die Erholungsgebiete Barßel & Saterland und Hasetal beantragen nunmehr (s. Anlage) eine Erhöhung dieser Zuwendung, um die touristische Arbeit im Landkreis Cloppenburg nachhaltig weiterentwickeln zu können. Der Antrag wurde in enger Abstimmung mit dem Erholungsgebiet Thülsfelder Talsperre vorbereitet, das aufgrund seiner abweichenden Aufgaben- und Finanzierungsstruktur derzeit keine Änderungsnotwendigkeiten sieht, aber die grundsätzliche gemeinsame Zielrichtung unterstützt.

Zur Begründung wird auf die hohe Bedeutung der Erholungsgebiete für die touristische Entwicklung, die Standortqualität der Naherholung für die Bevölkerung und die lokale Wirtschaft verwiesen. Sie tragen wesentlich zur Schaffung von Arbeitsplätzen, zur Fachkräftesicherung sowie zur Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger bei. Dies zeigt sich auch in den seit Jahren stetig steigenden Übernachtungszahlen: Im Jahr 2024 wurde mit 493.703 Übernachtungen ein Rekordergebnis im Landkreis erzielt.

Auch die Ergebnisse der dwif-Wertschöpfungsanalyse für den Landkreis Cloppenburg (Deutsches Wirtschaftswissenschaftliches Institut für Fremdenverkehr) verdeutlichen die wachsende wirtschaftliche Relevanz des Tourismus. So wurde im Jahr 2022 im Landkreis Cloppenburg in der Tourismusbranche ein Bruttoumsatz von 173,7 Mio. € erzielt, was einem Zuwachs von 3,9 % gegenüber 2019 entspricht. Profiteure der 58,5 Mio. Übernachtungsgäste und 115,2 Mio. Tagesgäste sind zu 45 % das Gastgewerbe, zu 34 % der Einzelhandel und zu 19 % der Dienstleistungssektor.

Hinzu kommen die Einnahmeeffekte der Städte und Gemeinden aus den Steuereinnahmen (Mehrwert-, Einkommen-, Grund-, Gewerbesteuern).

Der Tourismus steuerte 2022 unmittelbar insgesamt 80,6 Mio. € zum Einkommensbeitrag bei (2019: 76,2 Mio. €). In direkten touristischen Berufsfeldern arbeiteten 2022 im Landkreis 3.110 Menschen.

Gleichzeitig zeigt der Blick auf benachbarte Landkreise, dass die finanzielle Ausstattung im Landkreis Cloppenburg vergleichsweise gering ist. Für rein touristische Marketingmaßnahmen ohne Infrastrukturaufwand und somit auf vergleichbarer Basis investieren die Nachbarlandkreise Emsland jährlich 642.400 € und Osnabrück 766.500 €, während der Landkreis Cloppenburg 267.000 € verausgabt.

Der Landkreis Vechta gewährt ab 2026 dem Erholungsgebiet Dammer Berge und der Ausflugsregion Vechta jeweils einen Sockelbetrag von 55.000 €, zusätzlich 0,60 € je Einwohner sowie die Übernahme der Mitgliedsbeiträge an den Verbund Oldenburger Münsterland (7.200 € bzw. 9.600 €). Diese deutlich höheren Ansätze führen zu Wettbewerbsnachteilen für die touristische Arbeit im Landkreis Cloppenburg. Zudem erschwert die ungleiche Finanzausstattung die gemeinsame Zielerreichung aller fünf Erholungsgebiete im Oldenburger Münsterland.

Unabhängig vom regionalen Vergleich zeigen sich zudem interne Herausforderungen, die mit den bisherigen Mitteln nicht ausreichend zu bewältigen sind. Dazu zählen insbesondere die personelle Ausstattung, die Weiterentwicklung und Vermarktung der touristischen Angebote sowie Investitionen in weitere digitale Strukturen. Darüber hinaus erfordert auch die Umsetzung des neuen Touristischen Entwicklungskonzeptes Oldenburger Münsterland eine angemessene und vergleichbare finanzielle Basis aller Erholungsgebiete.

Vor diesem Hintergrund erscheint eine Erhöhung der Zuwendungen an die Erholungsgebiete im Landkreis Cloppenburg erforderlich, um die positiven Entwicklungen der vergangenen Jahre fortzuführen, die Wettbewerbsfähigkeit des Landkreises im touristischen Umfeld zu sichern, die Angebote für Einheimische wie für Gäste auszubauen und zu stärken und den gestiegenen Anforderungen an die touristische Arbeit gerecht zu werden.


Finanzierung:

Die Haushaltsmittel werden unter P1.551000.200 eingeplant.


Anlagenverzeichnis:

Antrag der Erholungsgebiete Barßel & Saterland und Hasetal auf Erhöhung des Zuschusses für touristische Maßnahmen