Beschlussvorschlag:
Der
Sozialausschuss empfiehlt dem Kreistag, folgendes zu beschließen:
a)
Die
Schuldnerberatung im Landkreis Cloppenburg wird in den Haushaltsjahren 2026 bis
2028 durch pauschale Zuschüsse an die vier nachstehenden Wohlfahrtsverbände finanziert.
b) Den Schuldnerberatungsstellen werden die
Zuschüsse als jährliche Festbeträge entsprechend den vorliegenden Anträgen in
folgender Höhe bewilligt:
- der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Cloppenburg e.V.: 45.000 EUR,
- dem Diakonischen
Werk Oldenburg Münsterland: 70.830 EUR,
- dem Caritas-Sozialwerk
St. Elisabeth:
65.000 EUR mit Erweiterung in Löningen
oder alternativ: 55.000
EUR ohne Erweiterung in Löningen
- dem Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Cloppenburg e.V.: 55.000 EUR.
Sachverhalt:
Bezug: Beschluss des Kreistages vom 13.10.2022;
Vorlage: V-SOZ/22/153
Die
Schuldnerberatungsstellen der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Cloppenburg e.V.,
des Diakonischen Werkes Oldenburger Münsterland, des Caritas-Sozialwerkes St.
Elisabeth und des Deutschen Roten Kreuzes, Kreisverband Cloppenburg e.V werden
vom Landkreis Cloppenburg mit jährlichen pauschalen Zuschüssen unterstützt.
Die letzte
Zuschussgewährung umfasste die Jahre 2023 bis einschließlich 2025.
Die
Schuldnerberatungsstellen der vorgenannten Wohlfahrtsverbände beantragen nun
erneut einen Zuschuss für die kommenden 3 Jahre, um für diesen Zeitraum die
Erledigung der Aufgaben finanziell abzusichern und mittelfristige
Planungssicherheit zu erhalten.
Es liegen folgende Anträge vor:
- Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Cloppenburg
e.V.: 45.000 EUR
(bisher 40.000 EUR),
- Diakonisches Werk Oldenburg Münsterland: 70.830
EUR
(bisher 51.000 EUR)
- Caritas-Sozialwerk St. Elisabeth:
55.000
EUR ohne Erweiterung in Löningen
65.000 EUR mit Erweiterung
in Löningen
(bisher 45.000 EUR)
- Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband
Cloppenburg e.V.: 55.000 EUR
(bisher 45.000 EUR)
Die Anträge
summieren sich auf 225.830 EUR bzw. 235.830 EUR
(bisher 181.000 EUR)
Die gesetzliche
Notwendigkeit, eine Schuldnerberatung sowohl für Leistungsempfänger von
Sozialhilfe als auch von Bürgergeld vorzuhalten, ergibt sich aus § 16 a Nr. 2
SGB II und § 11 Abs. 4 SGB XII. Die Leistungsempfänger haben damit einen
gesetzlichen Anspruch auf eine entsprechende Beratung.
Zuständig sind
hierfür die Landkreise, die dieses Beratungsangebot zur Verfügung zu stellen
haben. Für den Bereich des SGB XII (Sozialhilfe) gilt diese Zuständigkeit
uneingeschränkt.
Im SGB II wurden die
sog. kommunalen Eingliederungsleistungen, zu denen auch die Schuldnerberatung
gehört, für Bürgergeldempfänger kraft Gesetzes auf die gemeinsame Einrichtung
(„Jobcenter“) übertragen. Die Trägerversammlung des Jobcenters hat die
Schuldnerberatung nach SGB II auf den Landkreis / die Wohlfahrtsverbände gem. §
44 b SGB II (zurück-)übertragen. Damit wird gewährleistet, dass für
Sozialhilfebezieher und auch Bürgergeld – Empfänger die Schuldnerberatung
einheitlich von den Wohlfahrtsverbänden durchgeführt wird.
Die Zusammenarbeit
der Schuldnerberatungsstellen mit dem Jobcenter wird durch eine
Kooperationsvereinbarung geregelt.
Grundsätzlich gilt,
dass der Landkreis Cloppenburg die Schuldnerberatung entweder mit eigenem
Personal sicherzustellen hat oder er diese Aufgabe von Dritten, z.B. den
Wohlfahrtsverbänden, wahrnehmen lassen kann, was seit vielen Jahren in bewährter
Form auch geschieht.
Die Entscheidung für
die freien Wohlfahrtsverbände geschah in den vergangenen Jahren im Bewusstsein,
dass Schuldnerberatung nicht allein die formelle Abwicklung der
Schuldenregulierung betrifft, sondern einen ganzheitlichen Ansatz umfasst, der
den Schuldner im Kontext seiner persönlichen, familiären, sozialen und
finanziellen Probleme betrachtet. Nur so kann z.B. das Ziel von Verhaltens- und
Einstellungsänderung des Schuldners langfristig erreicht werden.
Weitere Bausteine
der Schuldnerberatung sind Präventionsmaßnahmen, z.B. in Schulen oder anderen
Organisationen, die Zusammenarbeit mit Betreuern und sonstigen
Beratungsstellen.
Die
Schuldnerberatungsstellen haben bereits in 2013 gemeinsame „Qualitätsstandards“
für Schuldner- und Insolvenzberatung im Landkreis Cloppenburg aufgestellt, die
sich nach übereinstimmenden Mitteilungen der Wohlfahrtsverbände bewährt haben
und weiterhin Grundlage der Arbeit sind.
Auch wenn nicht alle
Beratungen eine gesetzliche Pflichtleistung des Landkreises sind, weil z.B. die
Klienten keine Sozialhilfe oder Bürgergeld beziehen, so ist davon auszugehen,
dass die Hilfen der Schuldnerberatung in vielen Fällen den Einstieg in den
Sozialleistungsbezug verhindern können. Deshalb ist auch die Prävention sowie
die Beratung hinsichtlich der Privatinsolvenz nach der Insolvenzordnung für den
Landkreis Cloppenburg – aus dem Gedanken der Daseinsfürsorge heraus und aus
finanzieller Sicht - von großer Bedeutung.
Die Kosten der
Schuldnerberatungsstellen trägt nicht allein der Landkreis. Aus den anliegenden
Wirtschaftsplänen ergibt sich, dass u.a. auch das Land und die jeweiligen
Träger sich finanziell an den Schuldnerberatungsstellen beteiligen.
Ergänzend zur
sozialen Schuldnerberatung in früheren Jahren haben die
Schuldnerberatungsstellen die InsO-Beratung („Verbraucherinsolvenz“) auf- und
ausgebaut. Deshalb tragen die Fallpauschalen des Landes für die InsO-Beratung
erheblich zu den Einnahmen bei.
Die
Wohlfahrtsverbände sind außerdem immer bemüht, Einnahmen von dritter Seite
einzuwerben. Wie in den früheren Jahren, ist aber festzustellen, dass eine
Steigerung der Einnahmen, z.B. durch die Beteiligung Dritter, Banken usw. kaum
möglich ist. Die bestehenden Fördermöglichkeiten (Landesförderung,
Sponsorengelder, Spenden, Sparkassen- und Giroverband usw.) werden bereits
ausgeschöpft. Dabei ist von Bedeutung, dass die Diakonie und AWO Zuwendungen
des Sparkassen- und Giroverbandes (in der Regel bis zu rd. 10.000 EUR)
erhalten, das CSW sowie das DRK hier aber keine Möglichkeit haben, in die
Förderung einbezogen zu werden.
In den vergangenen 3
Jahren sind die Anzahl der Beratungsfälle sowie der Beratungsumfang nochmals
deutlich gestiegen bzw. gleichbleibend hoch. Vor diesem Hintergrund und damit
verbundener Kostensteigerungen im Personal- und Sachkostenbereich ist eine
teilweise deutliche Erhöhung der Zuschüsse erforderlich, wenn der Umfang des
Angebotes nicht eingeschränkt werden soll.
Zu den Anträgen
der Schuldnerberatungsstellen:
a)
Beantragt werden von
der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Cloppenburg e.V. 45.000 EUR jeweils für die Jahre 2026 bis 2028 (Anlage A, Seite 1 – 3).
Der bisherige
Zuschuss betrug 40.000 EUR.
Die Beratungsfälle
haben sich in den vergangenen Jahren wie folgt entwickelt:
2022: 453 Fälle 2023: 472 Fälle 2024:
506 Fälle
Die Beratungsfälle
sowie weitere Angaben sind dem im Sozialamt vorliegenden Bericht zu entnehmen.
Die Beratungen
finden in der Geschäftsstelle der Arbeiterwohlfahrt in Barßel statt. Bei Bedarf
werden Hausbesuche angeboten.
Der Wirtschaftsplan weist eine geringe Sachkostensteigerung, dafür aber eine
Steigerung der Personalkosten von rd. 60.000 EUR in 2024 auf rd. 70.000 EUR in
2027 aus. Bei relativ gleichbleibenden Einnahmen aus der Insolvenzberatung, den
Landesmitteln und vom Sparkassen- und Giroverband, soll die Kostensteigerung
durch einen höheren Kreiszuschuss bzw. durch mehr Eigenmittel aufgefangen
werden.
Die Anhebung des
Kreiszuschusses um 5.000 EUR jährlich auf 45.000 EUR ist angemessen.
b)
Beantragt werden vom
Diakonischen Werk Oldenburger Münsterland (für die Beratung im Landkreis
Cloppenburg) 70.830 Euro jeweils für die Jahre 2026 bis 2028 (Anlage B, Seite 1 – 3).
Bislang wurde ein
jährlicher Zuschuss in Höhe von 51.000 Euro gezahlt.
Die Beratungsfälle
haben sich in den vergangenen Jahren wie folgt entwickelt:
2022: 525 Fälle 2023: 530 Fälle 2024: 515 Fälle.
Der Jahresbericht
2024 kann im Sozialamt eingesehen werden. Darin sind weitere Angaben zu den
Beratungsfällen sowie zur Beratungssituation enthalten.
Beratungen finden in
Cloppenburg sowie in der Außenstelle in Löningen statt.
Bei Bedarf werden
auch Hausbesuche durchgeführt.
Der Wirtschaftsplan
weist eine Steigerung der Personalkosten um jährlich 5 % von rd. 111.000 EUR
(in 2026) auf fast 123.000 EUR (in 2028) aus. Bei den Sachkosten wurde eine
Erhöhung um jährlich 3 % eingeplant. Demgegenüber stehen gleichbleibende
Einnahmen aus der Insolvenzberatung, den Landesmitteln und dem Sparkassen- und
Giroverband. Die Kostensteigerungen sind daher nur über eine Erhöhung des
Zuschusses vom Landkreis und der Eigenmittel möglich.
Die Diakonie
beantragt deshalb eine Erhöhung des bisherigen Zuschusses in Höhe von 51.000
EUR jährlich auf 70.830 EUR jährlich für die Jahre 2026 – 2028. Der Zuschuss
der Diakonie steigt damit um fast 20.000 EUR. Die Diakonie steht vor dem
besonderen Problem, dass im Verhältnis zu den anderen Beratungsstellen
wesentlich geringere Einnahmen aus den InsO-Gebühren des Landes erzielt werden.
Der Zuschuss der Sparkassen kann dieses Manko nicht ausgleichen.
Es ist den
Beratungsstellen nicht möglich, die Beratungsanfragen (also den Kreis der
Klienten) zu beeinflussen. Jeder Schuldner, der vorspricht, wird beraten,
gleichgültig ob es ein InsO-Fall mit der Möglichkeit der Landesabrechnung
werden könnte oder nicht. Die geringen InsO-Gebühren belegen, dass die Diakonie
einen hohen Anteil an allgemeiner und sozialer Schuldnerberatung für den
Bereich SGB II / SGB XII leistet.
Die Diakonie gleicht
neben der beantragten Erhöhung des Landkreiszuschusses ein erhebliches Defizit
durch einen hohen Eigenanteil aus. Dieser steigt in den Jahren 2026 – 2028 auf
über 12.000 EUR an.
Die Anhebung des
Kreiszuschusses für die Schuldnerberatung der Diakonie auf jährlich 70.830 EUR
ist auch im Vergleich mit den anderen Beratungsstellen gerechtfertigt und
angemessen.
c)
Vom Caritas-Sozialwerk
wird für die Jahre 2026 bis 2028
jeweils ein Zuschuss in Höhe von 65.000 EUR bzw. 55.000 EUR beantragt (Anlage C, Seite 1 – 3).
Bislang wurde ein
Zuschuss in Höhe von 45.000 Euro jährlich gewährt.
Die Beratungen
finden an den Standorten Friesoythe, Garrel, Cloppenburg und Löningen statt.
Die Beratungsfälle
haben sich in den vergangenen Jahren wie folgt entwickelt:
2022: 492 Fälle 2023: 499 Fälle 2024: 487 Fälle
Hierbei ist zu berücksichtigen,
dass eine Fachkraftstelle in 2024 monatelang nicht besetzt war und die
Fallzahlen in 2024 ansonsten deutlich höher gewesen wären.
Aus dem im Sozialamt
vorliegenden Jahresbericht 2024 sind die Beratungsfälle sowie weitere Angaben
zu entnehmen.
Für die bisher im
Südkreis am Standort Löningen ehrenamtlich durchgeführten Beratungen stehen
entsprechend dem Antrag des Caritas-Sozialwerks die bisherigen Ehrenamtlichen
nicht mehr zur Verfügung. Da dort weiterhin regelmäßig Anfragen bestehen, beantragt
das Caritas-Sozialwerk für den Zeitraum 2026 – 2028 zusätzliche 6 Std. für die
Beratungsfachkraft sowie 2 Std. für die Verwaltungskraft.
Das
Caritas-Sozialwerk beantragt entsprechend den vorgelegten Wirtschaftsplänen
unter Berücksichtigung der Stundenerhöhungen für den Standort Löningen einen
jährlichen Zuschuss für 2026 – 2028 in Höhe von 65.000 EUR, alternativ ohne die
Stundenerhöhungen einen jährlichen Zuschuss für 2026 – 2028 in Höhe von 55.000
EUR.
Der Wirtschaftspläne
weisen gegenüber den Vorjahren neben den Personalkostenerhöhungen auch eine
moderate Steigerung der Sachkosten aus.
Die Kalkulation geht
von einer weiteren Steigerung der Einnahmen aus der Insolvenzberatung aus,
plant dafür jedoch mit einen gleichbleibenden geringen Eigenanteil. Der
Eigenanteil erhöht sich dementsprechend bei fehlenden InsO-Gebühren.
Des Weiteren ist auf
der Einnahmeseite zu beachten, dass das CSW im Gegensatz zur Diakonie und AWO
nach wie vor keine Mittel vom Sparkassen- und Giroverbandes erhält.
Die Anhebung des
Kreiszuschusses ist angemessen.
d)
Vom Deutschen
Roten Kreuz Kreisverband Cloppenburg e.V. wird für die Jahre 2026 bis 2028 jeweils ein Zuschuss in Höhe von 55.000 Euro
beantragt (Anlage D, Seite
1 – 3).
Bislang wurde ein
Zuschuss in Höhe von 45.000 Euro jährlich gewährt.
Die Beratungsfälle
haben sich in den vergangenen Jahren wie folgt entwickelt:
2022: 479 Fälle 2023: 557 Fälle 2024: 669 Fälle
Das DRK begründet
seinen Antrag damit, dass die Soziale Schuldnerberatung und die
Insolvenzberatung in den vergangenen Jahren im immer stärkeren Maße angenommen
werden. Durch die ebenfalls im Hause des DRK angesiedelte Migrationsberatung
verzeichnet die Schuldnerberatung des DRK auch einen hohen Anteil von
Beratungen mit Migrationshintergrund.
Die Kostensituation
(Personal- und Sachkosten) ist mit der der anderen Beratungsstellen
vergleichbar.
Auf der
Einnahmeseite ist zu beachten, dass auch das DRK (wie das CSW) im Gegensatz zur
Diakonie und AWO keine Mittel des Sparkassen- und Giroverbandes erhält. Dies
wird durch hohe Eigenmittel ausgeglichen, zudem wurden höhere Einnahmen aus der
Insolvenzberatung eingeplant.
Die Anhebung des
Kreiszuschusses ist angemessen.
Zusammenfassend ist
festzustellen, dass das bisherige System der Schuldnerberatung durch die
Wohlfahrtsverbände, die eine Pflichtaufgabe des Landkreises übernehmen, und die
Finanzierung durch einen pauschalen Zuschuss sich aus Sicht der Kreisverwaltung
auch in den vergangenen drei Jahren überaus bewährt hat und eine Fortsetzung
befürwortet wird.
Die von AWO,
Diakonie, Caritas sowie DRK vorgelegten Finanzpläne sind nachvollziehbar. Die
vom Landkreis beantragten Zuschüsse sind angemessen und gerechtfertigt.
Die Beratungszahlen
waren in den letzten Jahren weiter steigend (insgesamt über 2.100 Fälle in
2024)
Alle
Beratungsstellen sind nach wie vor ausgelastet.
Bezogen auf die einzelnen Anträge ist zu
entscheiden, ob
a)
die
Schuldnerberatung im Landkreis Cloppenburg weiterhin durch pauschale Zuschüsse
an die Wohlfahrtsverbände finanziert werden soll,
b)
Zuschüsse
in der jeweils beantragten Höhe als Festbetrag und
c)
die
Zuschüsse für die Dauer von jeweils 3 Jahren gewährt werden sollen.
Finanzierung:
Die Mittel sind
eingeplant.
Anlagenverzeichnis:
1. Antrag AWO
2. Antrag Diakonie
3. Antrag CSW
4. Antrag DRK
