Betreff
Anträge des Diakonischen Werkes, der Arbeiterwohlfahrt, des Caritas-Sozialwerkes St. Elisabeth sowie des Deutschen Roten Kreuzes auf Zuschüsse zur Schuldnerberatung für die Jahre 2026 - 2028
Vorlage
V-SOZ/25/197
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Sozialausschuss empfiehlt dem Kreistag, folgendes zu beschließen:

a)      Die Schuldnerberatung im Landkreis Cloppenburg wird in den Haushaltsjahren 2026 bis 2028 durch pauschale Zuschüsse an die vier nachstehenden Wohlfahrtsverbände finanziert.

b)      Den Schuldnerberatungsstellen werden die Zuschüsse als jährliche Festbeträge entsprechend den vorliegenden Anträgen in folgender Höhe bewilligt:

- der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Cloppenburg e.V.: 45.000 EUR,

- dem Diakonischen Werk Oldenburg Münsterland: 70.830 EUR,

- dem
Caritas-Sozialwerk St. Elisabeth:       

65.000 EUR mit Erweiterung in Löningen

oder alternativ:               55.000 EUR ohne Erweiterung in Löningen

- dem Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Cloppenburg e.V.: 55.000 EUR.


Sachverhalt:

Bezug: Beschluss des Kreistages vom 13.10.2022; Vorlage: V-SOZ/22/153

Die Schuldnerberatungsstellen der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Cloppenburg e.V., des Diakonischen Werkes Oldenburger Münsterland, des Caritas-Sozialwerkes St. Elisabeth und des Deutschen Roten Kreuzes, Kreisverband Cloppenburg e.V werden vom Landkreis Cloppenburg mit jährlichen pauschalen Zuschüssen unterstützt.

Die letzte Zuschussgewährung umfasste die Jahre 2023 bis einschließlich 2025.

Die Schuldnerberatungsstellen der vorgenannten Wohlfahrtsverbände beantragen nun erneut einen Zuschuss für die kommenden 3 Jahre, um für diesen Zeitraum die Erledigung der Aufgaben finanziell abzusichern und mittelfristige Planungssicherheit zu erhalten.

Es liegen folgende Anträge vor:

- Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Cloppenburg e.V.:                    45.000 EUR

  (bisher 40.000 EUR),

- Diakonisches Werk Oldenburg Münsterland:                                 70.830 EUR
  (bisher 51.000 EUR)

- Caritas-Sozialwerk St. Elisabeth:          

55.000 EUR ohne Erweiterung in Löningen
               65.000 EUR mit Erweiterung in Löningen

  (bisher 45.000 EUR)

- Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Cloppenburg e.V.:          55.000 EUR       

  (bisher 45.000 EUR)

Die Anträge summieren sich auf               225.830 EUR bzw. 235.830 EUR               

(bisher 181.000 EUR)

Die gesetzliche Notwendigkeit, eine Schuldnerberatung sowohl für Leistungsempfänger von Sozialhilfe als auch von Bürgergeld vorzuhalten, ergibt sich aus § 16 a Nr. 2 SGB II und § 11 Abs. 4 SGB XII. Die Leistungsempfänger haben damit einen gesetzlichen Anspruch auf eine entsprechende Beratung.

Zuständig sind hierfür die Landkreise, die dieses Beratungsangebot zur Verfügung zu stellen haben. Für den Bereich des SGB XII (Sozialhilfe) gilt diese Zuständigkeit uneingeschränkt.

Im SGB II wurden die sog. kommunalen Eingliederungsleistungen, zu denen auch die Schuldnerberatung gehört, für Bürgergeldempfänger kraft Gesetzes auf die gemeinsame Einrichtung („Jobcenter“) übertragen. Die Trägerversammlung des Jobcenters hat die Schuldnerberatung nach SGB II auf den Landkreis / die Wohlfahrtsverbände gem. § 44 b SGB II (zurück-)übertragen. Damit wird gewährleistet, dass für Sozialhilfebezieher und auch Bürgergeld – Empfänger die Schuldnerberatung einheitlich von den Wohlfahrtsverbänden durchgeführt wird. 

Die Zusammenarbeit der Schuldnerberatungsstellen mit dem Jobcenter wird durch eine Kooperationsvereinbarung geregelt.

Grundsätzlich gilt, dass der Landkreis Cloppenburg die Schuldnerberatung entweder mit eigenem Personal sicherzustellen hat oder er diese Aufgabe von Dritten, z.B. den Wohlfahrtsverbänden, wahrnehmen lassen kann, was seit vielen Jahren in bewährter Form auch geschieht. 

Die Entscheidung für die freien Wohlfahrtsverbände geschah in den vergangenen Jahren im Bewusstsein, dass Schuldnerberatung nicht allein die formelle Abwicklung der Schuldenregulierung betrifft, sondern einen ganzheitlichen Ansatz umfasst, der den Schuldner im Kontext seiner persönlichen, familiären, sozialen und finanziellen Probleme betrachtet. Nur so kann z.B. das Ziel von Verhaltens- und Einstellungsänderung des Schuldners langfristig erreicht werden.

Weitere Bausteine der Schuldnerberatung sind Präventionsmaßnahmen, z.B. in Schulen oder anderen Organisationen, die Zusammenarbeit mit Betreuern und sonstigen Beratungsstellen.

Die Schuldnerberatungsstellen haben bereits in 2013 gemeinsame „Qualitätsstandards“ für Schuldner- und Insolvenzberatung im Landkreis Cloppenburg aufgestellt, die sich nach übereinstimmenden Mitteilungen der Wohlfahrtsverbände bewährt haben und weiterhin Grundlage der Arbeit sind. 

Auch wenn nicht alle Beratungen eine gesetzliche Pflichtleistung des Landkreises sind, weil z.B. die Klienten keine Sozialhilfe oder Bürgergeld beziehen, so ist davon auszugehen, dass die Hilfen der Schuldnerberatung in vielen Fällen den Einstieg in den Sozialleistungsbezug verhindern können. Deshalb ist auch die Prävention sowie die Beratung hinsichtlich der Privatinsolvenz nach der Insolvenzordnung für den Landkreis Cloppenburg – aus dem Gedanken der Daseinsfürsorge heraus und aus finanzieller Sicht - von großer Bedeutung.

Die Kosten der Schuldnerberatungsstellen trägt nicht allein der Landkreis. Aus den anliegenden Wirtschaftsplänen ergibt sich, dass u.a. auch das Land und die jeweiligen Träger sich finanziell an den Schuldnerberatungsstellen beteiligen.

Ergänzend zur sozialen Schuldnerberatung in früheren Jahren haben die Schuldnerberatungsstellen die InsO-Beratung („Verbraucherinsolvenz“) auf- und ausgebaut. Deshalb tragen die Fallpauschalen des Landes für die InsO-Beratung erheblich zu den Einnahmen bei.

Die Wohlfahrtsverbände sind außerdem immer bemüht, Einnahmen von dritter Seite einzuwerben. Wie in den früheren Jahren, ist aber festzustellen, dass eine Steigerung der Einnahmen, z.B. durch die Beteiligung Dritter, Banken usw. kaum möglich ist. Die bestehenden Fördermöglichkeiten (Landesförderung, Sponsorengelder, Spenden, Sparkassen- und Giroverband usw.) werden bereits ausgeschöpft. Dabei ist von Bedeutung, dass die Diakonie und AWO Zuwendungen des Sparkassen- und Giroverbandes (in der Regel bis zu rd. 10.000 EUR) erhalten, das CSW sowie das DRK hier aber keine Möglichkeit haben, in die Förderung einbezogen zu werden.

In den vergangenen 3 Jahren sind die Anzahl der Beratungsfälle sowie der Beratungsumfang nochmals deutlich gestiegen bzw. gleichbleibend hoch. Vor diesem Hintergrund und damit verbundener Kostensteigerungen im Personal- und Sachkostenbereich ist eine teilweise deutliche Erhöhung der Zuschüsse erforderlich, wenn der Umfang des Angebotes nicht eingeschränkt werden soll.

Zu den Anträgen der Schuldnerberatungsstellen:

a)

Beantragt werden von der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Cloppenburg e.V. 45.000 EUR jeweils für die Jahre 2026 bis 2028 (Anlage A, Seite 1 – 3).

Der bisherige Zuschuss betrug 40.000 EUR.

Die Beratungsfälle haben sich in den vergangenen Jahren wie folgt entwickelt:

2022:    453 Fälle                             2023:  472 Fälle                2024:   506 Fälle    

Die Beratungsfälle sowie weitere Angaben sind dem im Sozialamt vorliegenden Bericht zu entnehmen.

Die Beratungen finden in der Geschäftsstelle der Arbeiterwohlfahrt in Barßel statt. Bei Bedarf werden Hausbesuche angeboten.


Der Wirtschaftsplan weist eine geringe Sachkostensteigerung, dafür aber eine Steigerung der Personalkosten von rd. 60.000 EUR in 2024 auf rd. 70.000 EUR in 2027 aus. Bei relativ gleichbleibenden Einnahmen aus der Insolvenzberatung, den Landesmitteln und vom Sparkassen- und Giroverband, soll die Kostensteigerung durch einen höheren Kreiszuschuss bzw. durch mehr Eigenmittel aufgefangen werden.

Die Anhebung des Kreiszuschusses um 5.000 EUR jährlich auf 45.000 EUR ist angemessen.

b)

Beantragt werden vom Diakonischen Werk Oldenburger Münsterland (für die Beratung im Landkreis Cloppenburg) 70.830 Euro jeweils für die Jahre 2026 bis 2028 (Anlage B, Seite 1 – 3).

Bislang wurde ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 51.000 Euro gezahlt.

Die Beratungsfälle haben sich in den vergangenen Jahren wie folgt entwickelt:

2022: 525 Fälle                 2023: 530 Fälle                 2024: 515 Fälle.

Der Jahresbericht 2024 kann im Sozialamt eingesehen werden. Darin sind weitere Angaben zu den Beratungsfällen sowie zur Beratungssituation enthalten.

Beratungen finden in Cloppenburg sowie in der Außenstelle in Löningen statt.

Bei Bedarf werden auch Hausbesuche durchgeführt.

Der Wirtschaftsplan weist eine Steigerung der Personalkosten um jährlich 5 % von rd. 111.000 EUR (in 2026) auf fast 123.000 EUR (in 2028) aus. Bei den Sachkosten wurde eine Erhöhung um jährlich 3 % eingeplant. Demgegenüber stehen gleichbleibende Einnahmen aus der Insolvenzberatung, den Landesmitteln und dem Sparkassen- und Giroverband. Die Kostensteigerungen sind daher nur über eine Erhöhung des Zuschusses vom Landkreis und der Eigenmittel möglich.

Die Diakonie beantragt deshalb eine Erhöhung des bisherigen Zuschusses in Höhe von 51.000 EUR jährlich auf 70.830 EUR jährlich für die Jahre 2026 – 2028. Der Zuschuss der Diakonie steigt damit um fast 20.000 EUR. Die Diakonie steht vor dem besonderen Problem, dass im Verhältnis zu den anderen Beratungsstellen wesentlich geringere Einnahmen aus den InsO-Gebühren des Landes erzielt werden. Der Zuschuss der Sparkassen kann dieses Manko nicht ausgleichen.

Es ist den Beratungsstellen nicht möglich, die Beratungsanfragen (also den Kreis der Klienten) zu beeinflussen. Jeder Schuldner, der vorspricht, wird beraten, gleichgültig ob es ein InsO-Fall mit der Möglichkeit der Landesabrechnung werden könnte oder nicht. Die geringen InsO-Gebühren belegen, dass die Diakonie einen hohen Anteil an allgemeiner und sozialer Schuldnerberatung für den Bereich SGB II / SGB XII leistet.

Die Diakonie gleicht neben der beantragten Erhöhung des Landkreiszuschusses ein erhebliches Defizit durch einen hohen Eigenanteil aus. Dieser steigt in den Jahren 2026 – 2028 auf über 12.000 EUR an.

Die Anhebung des Kreiszuschusses für die Schuldnerberatung der Diakonie auf jährlich 70.830 EUR ist auch im Vergleich mit den anderen Beratungsstellen gerechtfertigt und angemessen.



c)

Vom Caritas-Sozialwerk wird für die Jahre 2026 bis 2028 jeweils ein Zuschuss in Höhe von 65.000 EUR bzw. 55.000 EUR beantragt (Anlage C, Seite 1 – 3).

Bislang wurde ein Zuschuss in Höhe von 45.000 Euro jährlich gewährt.

Die Beratungen finden an den Standorten Friesoythe, Garrel, Cloppenburg und Löningen statt.

Die Beratungsfälle haben sich in den vergangenen Jahren wie folgt entwickelt:

2022:  492 Fälle                                2023:  499 Fälle                2024: 487 Fälle    

Hierbei ist zu berücksichtigen, dass eine Fachkraftstelle in 2024 monatelang nicht besetzt war und die Fallzahlen in 2024 ansonsten deutlich höher gewesen wären.

Aus dem im Sozialamt vorliegenden Jahresbericht 2024 sind die Beratungsfälle sowie weitere Angaben zu entnehmen.

Für die bisher im Südkreis am Standort Löningen ehrenamtlich durchgeführten Beratungen stehen entsprechend dem Antrag des Caritas-Sozialwerks die bisherigen Ehrenamtlichen nicht mehr zur Verfügung. Da dort weiterhin regelmäßig Anfragen bestehen, beantragt das Caritas-Sozialwerk für den Zeitraum 2026 – 2028 zusätzliche 6 Std. für die Beratungsfachkraft sowie 2 Std. für die Verwaltungskraft.

Das Caritas-Sozialwerk beantragt entsprechend den vorgelegten Wirtschaftsplänen unter Berücksichtigung der Stundenerhöhungen für den Standort Löningen einen jährlichen Zuschuss für 2026 – 2028 in Höhe von 65.000 EUR, alternativ ohne die Stundenerhöhungen einen jährlichen Zuschuss für 2026 – 2028 in Höhe von 55.000 EUR.

Der Wirtschaftspläne weisen gegenüber den Vorjahren neben den Personalkostenerhöhungen auch eine moderate Steigerung der Sachkosten aus.

Die Kalkulation geht von einer weiteren Steigerung der Einnahmen aus der Insolvenzberatung aus, plant dafür jedoch mit einen gleichbleibenden geringen Eigenanteil. Der Eigenanteil erhöht sich dementsprechend bei fehlenden InsO-Gebühren.

Des Weiteren ist auf der Einnahmeseite zu beachten, dass das CSW im Gegensatz zur Diakonie und AWO nach wie vor keine Mittel vom Sparkassen- und Giroverbandes erhält.

Die Anhebung des Kreiszuschusses ist angemessen.

d)

Vom Deutschen Roten Kreuz Kreisverband Cloppenburg e.V. wird für die Jahre 2026 bis 2028 jeweils ein Zuschuss in Höhe von 55.000 Euro beantragt (Anlage D, Seite 1 – 3).

Bislang wurde ein Zuschuss in Höhe von 45.000 Euro jährlich gewährt.

Die Beratungsfälle haben sich in den vergangenen Jahren wie folgt entwickelt:

2022: 479 Fälle                 2023:  557 Fälle                               2024: 669 Fälle    

Das DRK begründet seinen Antrag damit, dass die Soziale Schuldnerberatung und die Insolvenzberatung in den vergangenen Jahren im immer stärkeren Maße angenommen werden. Durch die ebenfalls im Hause des DRK angesiedelte Migrationsberatung verzeichnet die Schuldnerberatung des DRK auch einen hohen Anteil von Beratungen mit Migrationshintergrund.

Die Kostensituation (Personal- und Sachkosten) ist mit der der anderen Beratungsstellen vergleichbar.

Auf der Einnahmeseite ist zu beachten, dass auch das DRK (wie das CSW) im Gegensatz zur Diakonie und AWO keine Mittel des Sparkassen- und Giroverbandes erhält. Dies wird durch hohe Eigenmittel ausgeglichen, zudem wurden höhere Einnahmen aus der Insolvenzberatung eingeplant.

Die Anhebung des Kreiszuschusses ist angemessen.



Zusammenfassend ist festzustellen, dass das bisherige System der Schuldnerberatung durch die Wohlfahrtsverbände, die eine Pflichtaufgabe des Landkreises übernehmen, und die Finanzierung durch einen pauschalen Zuschuss sich aus Sicht der Kreisverwaltung auch in den vergangenen drei Jahren überaus bewährt hat und eine Fortsetzung befürwortet wird.

Die von AWO, Diakonie, Caritas sowie DRK vorgelegten Finanzpläne sind nachvollziehbar. Die vom Landkreis beantragten Zuschüsse sind angemessen und gerechtfertigt.

Die Beratungszahlen waren in den letzten Jahren weiter steigend (insgesamt über 2.100 Fälle in 2024)

Alle Beratungsstellen sind nach wie vor ausgelastet.

Bezogen auf die einzelnen Anträge ist zu entscheiden, ob

a)      die Schuldnerberatung im Landkreis Cloppenburg weiterhin durch pauschale Zuschüsse an die Wohlfahrtsverbände finanziert werden soll,

b)      Zuschüsse in der jeweils beantragten Höhe als Festbetrag und

c)       die Zuschüsse für die Dauer von jeweils 3 Jahren gewährt werden sollen.


Finanzierung:

Die Mittel sind eingeplant.


Anlagenverzeichnis:

1. Antrag AWO

2. Antrag Diakonie

3. Antrag CSW

4. Antrag DRK