Betreff
Antrag der SPD-Fraktion auf Förderung der Weiterbildung medizinischer Fachangestellter zu Physician Assistants
Vorlage
V-SOZ/25/195
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Sozialausschuss empfiehlt dem Kreistag, dass das im Antrag der SPD erwähnte Maßnahmenpaket zur „Förderung der Weiterbildung medizinischer Fachangestellter (MFA) zu Physician Assistants“ für ein Jahr zurückgestellt wird, weil zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden kann, wie sich der PA-Beruf im ambulanten Bereich entwickeln wird.

Stattdessen wird die Kreisverwaltung damit beauftragt die Entwicklungen im Bereich der Delegationsmodelle ärztlicher Leistungen weiterhin gut zu beobachten und zu gegebener Zeit hierüber im Sozialausschuss zu berichten.


Sachverhalt:

Der Physician Assistant (PA) ist in Deutschland ein „noch neuer“ medizinischer Assistenzberuf, der die Lücke zwischen medizinischen bzw. pflegerischen Fachberufen und Ärztinnen und Ärzten schließen und so für Arbeitsentlastung durch Übernahme weiterer delegierbarer ärztlicher Aufgaben sorgen soll. Angesichts der zunehmenden Komplexität der Versorgung aufgrund der medizinischen, medizinisch-technischen und demografischen Entwicklung, von Vernetzungserfordernissen und der hierfür notwendigen berufsübergreifenden Versorgungskonzepten soll der PA Ärzte stärker als bisher unterstützen und von Routinetätigkeiten entlasten. Der PA erwirbt im Studium die formalen Voraussetzungen, um weisungsgebunden delegierbare Tätigkeiten an Patientinnen und Patienten selbstständig, unter Berücksichtigung ethischer und betriebswirtschaftlicher Gesichtspunkte, auszuüben.

Doch aktuell gibt es noch keine bundeseinheitliche Regelung für das PA-Studium, daher haben die Bundesärztekammer (BÄK)[1] und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)[2] im Jahr 2017 ein Konzeptpapier[3] mit Lehrinhalten zusammengestellt, welches aber nicht verpflichtend ist. „Zielsetzung ist es, eine Vereinheitlichung der Studiengänge und ggf. eine Regelung auf Bundesebene hierfür zu bewirken.“[4]

Die Schwierigkeit einer einheitlichen Regulierung und Anerkennung des PA-Berufsbildes für die (ambulante) Versorgung wird noch einmal dadurch untermauert, dass die Novellierung des Positionspapiers im Jahr 2025[5] nicht von der KBV gegengezeichnet wurde[6]. Somit sind sich die großen Akteure auf Bundesebene nicht einig und dies erschwert viele Maßnahmen hier vor Ort. Beeinflussend kommt hinzu, dass aktuell die Kassenärztlichen Vereinigungen auf Länderebene ebenfalls unterschiedliche Ansichten vertreten und Möglichkeiten für einen PA-Einsatz schaffen.

Strittig ist auch weiterhin die Frage der Finanzierung, denn aktuell müssen Arztpraxen, die einen PA angestellt haben oder dies wollen, den PA aus dem eigenen Budget bezahlen. Entsprechend wird der Großteil der derzeit auf dem deutschen Arbeitsmarkt befindlichen PA fast ausschließlich im stationären Bereich, in Medizinischen Versorgungszentren oder größeren Facharztpraxen eingesetzt.

Doch welche Möglichkeiten der Delegation bestehen eigentlich zum jetzigen Zeitpunkt und sind auch von den Fachverbänden anerkannt?

Aktuell ist es so, dass eine Hausärztin oder ein Hausarzt anerkannte Delegationsmodelle umsetzen können, sofern sie weitergebildetes Personal besitzen. Hier gibt es momentan drei Möglichkeiten und diese sind auch vom Hausärzteverband Niedersachsen als Delegationsmodelle anerkannt:

-          Primary Care Management (PCM)[7]

-          nichtärztliche Praxisassistentinnen (NäPA)[8]

-          Versorgungsassistenz in der Hausarztpraxis (VERAH)[9]

Die o.g. Berufsbilder können die hausärztlichen Praxen in einem erheblichen Maß unterstützen und auch eine Vergütungsstruktur ist hier sichergestellt, weil entsprechende Ziffern im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM)[10] durch die Kassenärztliche Vereinigung für PCM, NäPÄ und VERAH existieren.

In der Gesamtschau des oben dargestellten Sachverhalts kommt die Kreisverwaltung zu der Haltung, dass ein reguläres Einsteigen in die Förderung des PA-Studiengangs zum jetzigen Zeitpunkt zu früh ist. Die Kreisverwaltung beobachtet die Entwicklungen im PA-Bereich sehr genau und wird auch die aktuell gestartete Studie „PAAM – Physician Assistants meet Allgemeinmedizin“ (01/2025-09/2028)[11], gefördert durch den Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss, genau verfolgen, um daraus Rückschlüsse für unseren Landkreis zu ziehen.

Da ein Großteil der Hausärztinnen und Hausärzte im Landkreis Cloppenburg den Einsatz von PAs in den hausärztlichen Praxen befürwortet, wird die Kreisverwaltung des Landkreises Cloppenburg alle zur Verfügung stehenden Kanäle nutzen, um politisch darauf hinzuwirken, dass das Berufsbild PA in der ambulanten Versorgung anerkannt und entsprechende Vergütungsstrukturen entwickelt werden.

Flankierend wird auf die Delegationsvereinbarung der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen verwiesen. Diese unterstützt hausärztliche Praxen die PA anstellen möchten. Gefördert werden landesweit bis zu 70 hausärztliche Praxen. Ermöglicht wird dies auch in den beiden Planungsbereichen im Landkreis Cloppenburg. Hausärztinnen und Hausärzte können sich hierüber einen PA-Anstellung modellhaft refinanzieren lassen (die Zeitprofilgrenze wird um 30 % erhöht).

 

Ergänzend unterstützen bereits jetzt einige der Städte und Gemeinden im Landkreis Cloppenburg Personen, die sich als PA weiterbilden möchten.



[1] BÄK: Die Bundesärztekammer ist die Spitzenorganisation der ärztlichen Selbstverwaltung. Sie vertritt die berufspolitischen Interessen der Ärztinnen und Ärzte in Deutschland.

[2] KBV: Sie organisiert die flächendeckende wohnortnahe ambulante Gesundheitsversorgung und vertritt die Interessen der Vertragsärztinnen und -ärzte sowie Vertragspsychotherapeutinnen und -therapeuten.

[3] BÄK und KBV: Physician Assistant – Ein neuer Beruf im deutschen Gesundheitswesen, 2017. Link: https://120daet.baek.de/attachments/1_Ib-08_Physician_Assistant_Anlage_PA-Papier.pdf?t=1750657333 [Stand: 19.08.2025]

[4] Ebd. S. 4

[5] BÄK: Physician Assistance – ein etabliertes Berufsbild im deutschen Gesundheitswesen, 2025. Link: https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Gesundheitsfachberufe/Physician_Assistance_Papier_.2025_.pdf []

[7] Der Bachelor-Studiengang „Primary Care Management“ vermittelt Ihnen fundierte medizinische und organisatorische Kompetenzen, um ärztlich delegierte Aufgaben in Hausarztpraxen zu übernehmen. Dazu zählen Basisuntersuchungen, eine zielgerichtete Anamnese, das Medikamentenmanagement und die Infektionsprävention. Zudem erweitern Sie Ihr Fachwissen in der Betreuung chronisch kranker Patientinnen und Patienten.

[8] NäPA unterstützen Hausärztinnen und Hausärzte bei der Betreuung der Patientinnen und Patienten. Sie führen Hausbesuche sowie Besuche in Alten- und Pflegeheimen durch. Das ärztliche Personal überwacht die Tätigkeit der NäPA und ist jederzeit für die NäPA erreichbar.

[9] VERAH entlasten Hausärztinnen und Hausärzte, indem sie delegierte Aufgaben übernehmen und so die Patientenversorgung aktiv mitgestalten. Die dafür nötigen Kernkompetenzen werden in acht praxisnahen Modulen vermittelt.

[10] Der Einheitliche Bewertungsmaßstab ist die verbindliche Abrechnungsgrundlage für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sowie Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten. Darin sind alle Leistungen jeweils mit einer Gebührenordnungsposition aufgeführt, die für gesetzlich Krankenversicherte abgerechnet werden können.


Finanzierung:


Anlagenverzeichnis:

Antrag der SPD nebst Anlage