Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss empfiehlt dem Kreistag zu
beschließen, dass der Fachstelle Sucht und Suchtprävention der Stiftung St.
Vincenzhaus zur Förderung einer weiteren Vollzeitstelle im Bereich der
Suchtprävention für das Jahr 2026 ein zusätzlicher Zuschuss in Höhe von bis zu
87.445,50 EUR gewährt wird.
Sachverhalt:
Gemäß dem Niedersächsischen Gesetz über
Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG) ist u. a. die
Suchtkrankenhilfe eine Verpflichtung für den Landkreis Cloppenburg. Er kann
diese Verpflichtung selber übernehmen oder sie auf geeignete Dritte übertragen.
Der Landkreis Cloppenburg hat diese Aufgabe der
Fachstelle Sucht und Suchtprävention der Stiftung St. Vincenzhaus übertragen
und die damit zusammenhängende Aufgabe der Finanzierung übernommen. Die
Stiftung selbst erbringt zudem jährlich eine angemessene Eigenleistung. Neben
der Beratungsstelle in Cloppenburg unterhält sie je eine Außenstelle in
Friesoythe, Löningen und Barßel.
Der Zuschuss des Landkreises wurde vom Kreistag zuletzt am 10.10.2023 für die Haushaltsjahre 2024-2026 in einer Höhe von jährlich 498.885,48 EUR beschlossen.
Mit Schreiben vom 01.08.2025 hat die Fachstelle Sucht und Suchtprävention einen Antrag auf Förderung einer weiteren Vollzeitstelle im Bereich der Suchtprävention vor dem Hintergrund der (Teil-) Cannabislegalisierung gestellt.
Der
Antrag wird unter anderem damit begründet, dass von der Fachstelle Sucht und
Suchtprävention angebotene wirksame und evidenzbasierte Programme und Projekte
(insbesondere für die Substanz Cannabis) durch die Cannabislegalisierung immer
häufiger angefragt werden. Dasselbe gilt für Anfragen hinsichtlich
synthetischer Cannabinoide, Vapes und Produkte mit Cannabidiol (CBD). Um zu
gewährleisten, dass diese Präventionsangebote auch in Zukunft bestehen, ist
eine weitere Vollzeitstelle im Bereich der Suchtprävention zwingend
erforderlich. Nur mit zusätzlichen Personalressourcen können die gestiegenen
Anfragen und neu hinzugekommenen Arbeitsinhalte im Bereich der Medien adäquat
bearbeitet werden.
Da
davon ausgegangen wird, dass die neue
Stelle frühestens ab Januar 2026 besetzt werden kann, belaufen sich die
zusätzlichen Kosten für das Jahr 2026 auf bis zu 87.445,50 EUR. Es sollen
lediglich die tatsächlich anfallenden Kosten für diese Stelle übernommen
werden. Ist eine Besetzung der Stelle erst nach Januar 2026 möglich, wird der
gewährte Zuschuss entsprechend geringer ausfallen.
Es ist
beabsichtigt, die für diese neu geschaffene Vollzeitstelle erforderlichen
Personal- und Sachkosten bei zukünftigen Anträgen ab dem Jahr 2027 in die
Gesamtberechnung mit einfließen zu lassen und wieder in den gewohnten
Dreijahresrhythmus zurückzukehren.
Es ist zu beraten, ob
der Fachstelle Sucht und Suchtprävention der Stiftung St. Vincenzhaus zur
Förderung einer weiteren Vollzeitstelle im Bereich der Suchtprävention für das
Jahr 2026 ein zusätzlicher Zuschuss in Höhe von bis zu 87.445,50 EUR gewährt
werden soll.
Finanzierung:
In der Haushaltsplanung 2026 ist der von der Fachstelle Sucht und
Suchtprävention der Stiftung St. Vincenzhaus beantragte Zuschuss vorsorglich
bereits berücksichtigt worden.
P1.367500 Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen
Anlagenverzeichnis:
Antrag Fachstelle Sucht
und Suchtprävention der Stiftung St. Vincenzhaus vom
01.08.2025 samt Anlagen
