Betreff
Antrag der Fachstelle Sucht und Suchtprävention der Stiftung St. Vincenzhaus auf Förderung einer weiteren Vollzeitstelle im Bereich der Suchtprävention
Vorlage
V-SOZ/25/194
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Sozialausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen, dass der Fachstelle Sucht und Suchtprävention der Stiftung St. Vincenzhaus zur Förderung einer weiteren Vollzeitstelle im Bereich der Suchtprävention für das Jahr 2026 ein zusätzlicher Zuschuss in Höhe von bis zu 87.445,50 EUR gewährt wird.


Sachverhalt:

Gemäß dem Niedersächsischen Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG) ist u. a. die Suchtkrankenhilfe eine Verpflichtung für den Landkreis Cloppenburg. Er kann diese Verpflichtung selber übernehmen oder sie auf geeignete Dritte übertragen.

Der Landkreis Cloppenburg hat diese Aufgabe der Fachstelle Sucht und Suchtprävention der Stiftung St. Vincenzhaus übertragen und die damit zusammenhängende Aufgabe der Finanzierung übernommen. Die Stiftung selbst erbringt zudem jährlich eine angemessene Eigenleistung. Neben der Beratungsstelle in Cloppenburg unterhält sie je eine Außenstelle in Friesoythe, Löningen und Barßel.

Der Zuschuss des Landkreises wurde vom Kreistag zuletzt am 10.10.2023 für die Haushaltsjahre 2024-2026 in einer Höhe von jährlich 498.885,48 EUR beschlossen.

Mit Schreiben vom 01.08.2025 hat die Fachstelle Sucht und Suchtprävention einen Antrag auf Förderung einer weiteren Vollzeitstelle im Bereich der Suchtprävention vor dem Hintergrund der (Teil-) Cannabislegalisierung gestellt.

Der Antrag wird unter anderem damit begründet, dass von der Fachstelle Sucht und Suchtprävention angebotene wirksame und evidenzbasierte Programme und Projekte (insbesondere für die Substanz Cannabis) durch die Cannabislegalisierung immer häufiger angefragt werden. Dasselbe gilt für Anfragen hinsichtlich synthetischer Cannabinoide, Vapes und Produkte mit Cannabidiol (CBD). Um zu gewährleisten, dass diese Präventionsangebote auch in Zukunft bestehen, ist eine weitere Vollzeitstelle im Bereich der Suchtprävention zwingend erforderlich. Nur mit zusätzlichen Personalressourcen können die gestiegenen Anfragen und neu hinzugekommenen Arbeitsinhalte im Bereich der Medien adäquat bearbeitet werden.

Da davon ausgegangen wird, dass die neue Stelle frühestens ab Januar 2026 besetzt werden kann, belaufen sich die zusätzlichen Kosten für das Jahr 2026 auf bis zu 87.445,50 EUR. Es sollen lediglich die tatsächlich anfallenden Kosten für diese Stelle übernommen werden. Ist eine Besetzung der Stelle erst nach Januar 2026 möglich, wird der gewährte Zuschuss entsprechend geringer ausfallen.

Es ist beabsichtigt, die für diese neu geschaffene Vollzeitstelle erforderlichen Personal- und Sachkosten bei zukünftigen Anträgen ab dem Jahr 2027 in die Gesamtberechnung mit einfließen zu lassen und wieder in den gewohnten Dreijahresrhythmus zurückzukehren.

Es ist zu beraten, ob der Fachstelle Sucht und Suchtprävention der Stiftung St. Vincenzhaus zur Förderung einer weiteren Vollzeitstelle im Bereich der Suchtprävention für das Jahr 2026 ein zusätzlicher Zuschuss in Höhe von bis zu 87.445,50 EUR gewährt werden soll.


Finanzierung:

In der Haushaltsplanung 2026 ist der von der Fachstelle Sucht und Suchtprävention der Stiftung St. Vincenzhaus beantragte Zuschuss vorsorglich bereits berücksichtigt worden.

P1.367500 Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen


Anlagenverzeichnis:

Antrag Fachstelle Sucht und Suchtprävention der Stiftung St. Vincenzhaus vom 01.08.2025 samt Anlagen