Beschlussvorschlag:
Der
Schulausschuss empfiehlt dem Kreistag,
- dass das Raumprogramm der MKS als
Schulneubaumaßnahme auf dem neuen Standort in dem noch unbebauten Gebiet
zwischen Linderner Straße und Elberger Straße in der Nähe des
Schulzentrums umgesetzt werden soll (Variante 1).
- dass die Verwaltung beauftragt wird,
die weitere Planung zum Neubau der MKS auf Grundlage des neuen
Raumprogrammes (Anlage 2) vorzunehmen und umzusetzen.
- dass die im Rahmen der Baumaßnahme
erforderlichen Grundstücksankäufe und -verkäufe durch die Verwaltung in
die Wege geleitet werden.
Sachverhalt:
Entsprechend dem Kreistagsbeschluss vom 14.10.2021 (V-SCHUL/21/198) wurde die Verwaltung beauftragt, die weitere Planung für die Sanierung und Erweiterung bzw. den Neubau der Maximilian-Kolbe-Schule auf Grundlage des vorgestellten Raumprogrammes vorzunehmen. Mit Blick auf die weitere Entwicklung der Schülerzahlen wurde seinerzeit festgestellt, dass an der Maximilian-Kolbe-Schule insgesamt 16 GE-Klassen vorgehalten werden sollen. Daher wurden in dem am 14.10.2021 beschlossenen Raumprogramm insgesamt 16 GE-Räume eingeplant.
Im Rahmen einer
aktualisierten Überprüfung der Schülerzahlentwicklung wurde festgestellt, dass
an der Maximilian-Kolbe-Schule voraussichtlich ein höherer Bedarf an GE-Räumen
bestehen wird. Bereits im Schuljahr 2024/2025 werden an der Maximilian-Kolbe-Schule
insgesamt 17 GE-Klassen beschult.
Betrachtet man die
durchschnittliche Anzahl an Neuzugängen der letzten fünf Schuljahre (Schuljahr
2020/2021 bis 2024/2025), wurden im Durchschnitt 11 Schüler/innen pro Schuljahr
an der Maximilian-Kolbe-Schule aufgenommen.
Bei Anwendung der
durchschnittlichen Anzahl an Neuzugängen auf die künftigen Schuljahre
(Schuljahre 2025/2026 bis 2029/2030) wurde festgestellt, dass nach der
aktuellen Schülerzahlentwicklung voraussichtlich ab dem Jahr 2026/2027 bereits
19 GE-Klassen bei insgesamt 131 Schüler/innen an der Maximilian-Kolbe-Schule
gebildet werden müssten.
Im Schuljahr
2029/2030 würden voraussichtlich insgesamt 136 Schüler/innen in 19 GE-Klassen
beschult werden.
Nach § 4 Abs. 3 der
Verordnung für die Organisation der allgemein bildenden Schulen (SchOrgVO)
sowie dem Runderlass des MK vom 21.03.2019 (34-84001/3) gilt für die Bildung
von Klassen für Förderschulen im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung eine
Höchstzahl von 7 Schüler/innen pro Klasse.
Von den jährlichen
Schülerzahlen stammen durchschnittlich 34% aus dem Landkreis Emsland bzw.
Osnabrück. Diese wurden bei der Überprüfung der Schülerzahlentwicklung und des
daraus ergebenden Raumbedarfs mitberücksichtigt.
Somit ergibt sich
für die Maximilian-Kolbe-Schule ein erhöhter Bedarf von insgesamt 19
GE-Räumen.
Der erhöhte Bedarf
wird ebenfalls durch die generell steigende Tendenz der Schülerzahlentwicklung
an GE-Förderschulen in Deutschland und Niedersachsen sowie auch im Landkreis
Cloppenburg verstärkt (s. Anlage 1).
In enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit der Schulleitung konnte
jedoch bzgl. des Gesamtnutzungsflächenbedarfes erzielt werden, dass es
grundsätzlich zu keinem wesentlich erhöhten/veränderten Flächenbedarf kommt.
Anstelle der zuvor genannten und genehmigten Nutzungsflächen für die MKS von
4.732,50 qm werden nun 4.734,50 qm erforderlich. Alle Raumbedarfe wurden auf
ein Minimum reduziert, allerdings haben sich die Raumgrößen und -arten aufgrund
der nun geforderten 19 GE-Klassen verändert. Dies ist dem anliegenden
Raumprogramm (Anlage 2) zu entnehmen.
Ebenfalls sollte durch die Verwaltung im Rahmen einer
Wirtschaftlichkeitsberechnung geprüft werden, ob das erforderliche Raumprogramm
über eine Sanierung und Erweiterung oder einen Neubau an dem bisherigen
Standort oder über einen Neubau an einem neuen Standort umgesetzt werden kann.
Folgende Varianten stehen nunmehr zur Verfügung:
- Variante: Vorschlag der Stadt Löningen
zur Betrachtung eines neuen Standortes für die MKS in dem noch unbebauten
Gebiet zwischen Linderner Straße und Elberger Straße in der Nähe des
Schulzentrums
Hierzu wurde vorbereitend der Erwerb der entsprechenden Grundstücke in
diesem Bereich mit den Eigentümerinnen und Eigentümern über die Stadt Löningen
verhandelt. Sollte es nicht zu einem Standort der MKS dort kommen können, wird
die Stadt Löningen die Fläche anderweitig nutzen wollen.
Wenn der Standort der MKS an der Linderner Straße möglich ist, wird die
Stadt Löningen die Grundstücke spätestens zum Beginn der vorbereitenden
Maßnahmen oder Baubeginn an den Landkreis verkaufen bzw. die Kaufverträge mit
den Eigentümerinnen und Eigentümern vorbereiten, so dass der Landkreis direkt
die Grundstücke von den Eigentümerinnen und Eigentümern erwerben kann. Die
Kosten für den Erwerb der erforderlichen Flächen liegen bei ca. 620.000 EUR
(noch nicht alle Verträge notariell beurkundet- Die Grundstücksankäufe würden
dann dem Kreisausschuss – wie sonst üblich – gesondert vorgelegt).
Darüber hinaus möchte die Stadt Löningen den aktuellen Standort der MKS
erwerben und zwar
- die unbebauten Flächen zu einem
Kaufpreis, der dem Bodenrichtwert entspricht. Zum aktuellen Zeitpunkt
beträgt der Bodenrichtwert für diese Flächen 495.650,00 EUR.
- das bebaute Grundstück zu einem Kaufpreis
gemäß Verkehrswertgutachten.
Der beschlossene (vorläufige) Verkehrswert des Gutachterausschusses beläuft sich auf 1.325.000 EUR. Das endgültige, ausgearbeitete Gutachten wird voraussichtlich Ende August 2025 vorliegen.
Sollten im Rahmen der Baumaßnahme nicht alle der o.g. erworbenen sowie
im Eigentum des Landkreis stehenden Grundstücksflächen für einen möglichen
Neubau an der Linderner Straße erforderlich sein, so wird ebenso in Erwägung
gezogen, dass die nicht benötigten Flächen käuflich von der Stadt Löningen zum
dann gültigen Bodenrichtwert erworben werden können.
Weil der vorläufige Verkehrswert erst Anfang August vorlag sowie das offizielle
Gutachten frühestens Ende August 2025 vorliegen wird und damit die politischen
Beschlüsse bei der Stadt Löningen nicht bis zur Sitzung des Schulausschusses
beim Landkreis eingeholt werden konnten, hat die Stadt Löningen vorab bereits
eine Absichtserklärung eingereicht. Aus dieser geht hervor, dass es
Abstimmungen mit den politischen Fraktionen gegeben habe und Einigkeit darüber
bestünde, die Umsiedlung der MKS nach allen Möglichkeiten der Stadt zu
unterstützen. Die Stadt Löningen hat bekräftigt das jetzige Areal der MKS sowie
die eventuell vom Landkreis nicht benötigten Flächen an der Linderner Straße
vorbehaltlich der erforderlichen politischen Beschlüsse zu erwerben.
Weiterhin wurde von der Stadt Löningen mitgeteilt, dass ein
frühzeitiger Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan an der Linderner Straße in
den politischen Gremien der Stadt Löningen angestrebt werde.
Entsprechende städtebauliche Anforderungen an das zu beplanende
Grundstück werden als Vorgabe der Stadt Löningen der Auslobung zum
Architektenwettbewerb beigelegt.
Darüber hinaus hat die Stadt Löningen zugesagt, dass sie die
Bauleitplanung aufstellen wird, sobald die Grundlagen wie Gebäudekubatur und
Versiegelungsgrad nach dem Architektenwettbewerb hierfür vorliegen und
berücksichtigt werden können. Die Kosten für die Bauleitplanung würde die Stadt
Löningen tragen.
Durch die umliegende Verkehrsinfrastruktur (B213, Elberger Str.,
Linderner Str.) liegt eine Vorbelastung infolge des Verkehrslärms vor, sodass
passive Lärmschutzmaßnahmen am Gebäude erforderlich werden. Passive Maßnahmen
beinhalten erhöhte Anforderungen der Außenbauteile (Fenster, Außenwände, Dach) hinsichtlich
Schalldämmung zum Schutz gegen Außenlärm. Dies wird jedoch durch die heute
bereits durch die Wärmeschutzverordnung geforderten Fensterqualitäten erreicht.
Eine Zwangsbelüftung der Räume ist nicht zwingend erforderlich, da ein
Luftaustausch in den Unterrichtspausen möglich ist.
Ein evtl. aktiv erforderlicher Lärmschutz wie eine Schallschutzwand, - wall wird von der Stadt Löningen realisiert werden, um die Anforderungen der Orientierungswerte für den Verkehrslärm im Außenbereich bei den Freiflächen für die MKS einhalten zu können (erforderlich Lr, Tag(06.00-22.00 Uhr) = 57 dB(A)).
Auf der Grundlage des angepassten Gesamtnutzungsflächenbedarfs
entstehen voraussichtliche Gesamtkosten (Grundlage BKI Planungskosten
Förder- und Sonderschulen 1. Quartal 2025) von:
34.973.000,00 EUR (BKI Planungskosten)
+
620.000,00 EUR
(Grundstückskosten der Flurstücke am neuen Standort)
-
495.650,00 EUR (Grundstückskosten Hohes Ufer, unbebaute
Grundstücke)
-
1.325.000,00 EUR (Verkehrswertgutachten)
Gesamtsumme: 33.772.350,00 EUR
Der Neubau zwischen Lindener und Elberger Straße schafft durch die
unmittelbare Nähe und Anbindung an das Schulzentrum in Löningen viele
Synergieeffekte wie bspw. die Nutzung der Sport- und Schwimmhalle oder der
Außensportflächen. Zusätzlich lassen sich an dem Standort alle erforderlichen
Flächenansätze bezüglich Parkplatzanlage mit Hol- und Bringzone sowie
Aufenthaltsbereiche im Außenbereich realisieren.
Für die Bauphase sind keine Übergangslösungen zur Unterbringung der
Schülerinnen und Schüler erforderlich. Auf den Baugrundstücken ist kein
Altbestand an Gebäuden vorhanden, sodass keine Abbruchmaßnahmen erforderlich
sind. Die komplette Planung kann von Beginn an auf den Neubau optimiert werden.
Dies spart Kosten und beschleunigt die Abläufe. Störungen im Schulalltag sind
nicht vorhanden.
- Variante: Neubau, Teilabbruch und
Sanierung der MKS am Standort Hohes Ufer in mehreren Bauabschnitten sowie
der Demontage der vorhandenen Containeranlage mit 6 AUR und Aufstellung
auf der gegenüberliegenden Straßenseite.
(Voraussetzung: Genehmigungsfähigkeit der Aufstellung der Containeranlage auf den Flurstücken 310/2, 311/2, 312/2, 313/3)
Auf der Grundlage des angepassten Gesamtnutzungsflächenbedarfs
entstehen für einen drei- sowie einem zweigeschossigen Neubauanbau, dem Abbruch
des Haupttraktes (Baujahr: 1956) sowie der Schadstoffsanierung und
energetischen Komplettsanierung des Gebäudebestandes an der Ostseite (Baujahre:
Pausenhalle 1980, Verwaltungstrakt 1961 sowie Haupttrakt 1961) am bestehenden
Standort Hofes Ufer voraussichtliche Gesamtkosten (Grundlage BKI Planungskosten
Förder- und Sonderschulen 1. Quartal 2025)
Gesamtsumme: 33.875.000,00 EUR
Es wäre erforderlich vor der Bauphase die bestehende Containeranlage
mit 6 AUR als Übergangslösung auf die gegenüberliegende Straßenseite umzusetzen
und diese im Anschluss zu demontieren. Zusätzlich wäre auf der
gegenüberliegenden Straßenseite eine dauerhafte Parkplatzanlage zu schaffen
(Voraussetzung: Genehmigungsfähigkeit der Aufstellung der Containeranlage sowie
Herstellung einer Parkplatzanlage auf den Flurstücken 310/2, 311/2, 312/2,
313/3).
Der Anbau einzelner Bauabschnitte und der entsprechenden
Abbrucharbeiten müsste im laufenden Betrieb erfolgen. Dies würde zu starken
Störungen im Schulbetrieb führen.
Die unmittelbare Anbindung an das Schulzentrum in Löningen und bspw.
die Nutzung der Sport- und Schwimmhalle oder der Außensportflächen ist
fußläufig nicht möglich, sondern nur über Bustransfer zu organisieren.
Falls nur diese Lösung zu tragen kommt, hat die Stadt Löningen bereits
mündlich zugesagt, den B-Plan hierfür anzupassen zu wollen. Im Rahmen einer
Bauleitplanung wird ein Lärmgutachten erforderlich,
welches sowohl die Immissionen, die auf das Schulgebäude wirken, als
auch die Immissionen ausgehend von der Schulnutzung auf die angrenzende
Wohnbebauung untersucht. Daraus können sich ggf. erforderliche
Lärmschutzmaßnahmen ergeben.
- Variante: Neubau der MKS am Standort
Hohes Ufer mit der vorbereitenden Aufstellung von temporären
Ersatz-Containeranlagen für 10 GE Klassen und Gruppenräume sowie der
Demontage der 2 vorhandenen Containeranlagen und Aufstellung auf der
gegenüberliegenden Straßenseite.
(Voraussetzung:
Genehmigungsfähigkeit der Aufstellung der Containeranlage auf den Flurstücken
310/2, 311/2, 312/2, 313/3)
Auf der Grundlage des angepassten Gesamtnutzungsflächenbedarfs
entstehen für die Aufstellung von Ersatz-Containeranlagen und den Neubau in
einem Bauabschnitt am bestehenden Standort voraussichtliche Gesamtkosten
(Grundlage BKI Planungskosten Förder- und Sonderschulen 1. Quartal 2025)
Gesamtsumme:
38.850.000,00 EUR
Es wäre erforderlich vor der Bauphase Schulcontaineranlagen für die
gesamte Schülerzahl mit entsprechendem Außenbereich und verkehrlichen Anlagen
herzustellen sowie die bestehende Containeranlage mit 6 AUR als Übergangslösung
umzusetzen auf die gegenüberliegende Straßenseite und diese im Anschluss
insgesamt wieder zu demontieren. (Voraussetzung: Genehmigungsfähigkeit der
Aufstellung der Containeranlage auf den Flurstücken 310/2, 311/2, 312/2, 313/3)
Der Anbau eines neuen Ersatz-Containerstandortes würde zu starken
Einschränkungen sowohl bei den zur Verfügung gestellten Unterrichtsflächen wie
aber auch im Außenbereich führen.
Die unmittelbare Anbindung an das Schulzentrum in Löningen und bspw.
die Nutzung der Sport- und Schwimmhalle oder der Außensportflächen ist
fußläufig nicht möglich, sondern nur über Bustransfer zu organisieren.
Falls nur diese Lösung zu tragen kommt, hat die Stadt Löningen bereits
mündlich zugesagt, den B-Plan hierfür anzupassen zu wollen. Im Rahmen einer
Bauleitplanung wird ein Lärmgutachten erforderlich,
welches sowohl die Immissionen, die auf das Schulgebäude wirken, als
auch die Immissionen ausgehend von der Schulnutzung auf die angrenzende
Wohnbebauung untersucht. Daraus können sich ggf. erforderliche
Lärmschutzmaßnahmen ergeben.
- Variante: Neubau am Standort Hohes Ufer
in drei erforderlichen Bauabschnitten und den dazu erforderlichen
Abbruchabschnitten sowie der Demontage der vorhandenen Containeranlage mit
6 AUR und Aufstellung auf der gegenüberliegenden Straßenseite.
(Voraussetzung:
Genehmigungsfähigkeit der Aufstellung der Containeranlage auf den Flurstücken
310/2, 311/2, 312/2, 313/3)
Auf der Grundlage des angepassten Gesamtnutzungsflächenbedarfs
entstehen für einen Neubau in 3 Bauabschnitten am bestehenden Standort Hofes
Ufer voraussichtliche Gesamtkosten (Grundlage BKI Planungskosten Förder- und
Sonderschulen 1. Quartal 2025)
Gesamtsumme:
39.281.000,00 EUR
Es wäre erforderlich vor der Bauphase die bestehende Containeranlage
mit 6 AUR als Übergangslösung umzusetzen auf die gegenüberliegende Straßenseite
und diese im Anschluss zu demontieren. Zusätzlich wäre auf der
gegenüberliegenden Straßenseite eine temporäre Parkplatzanlage zu schaffen
(Voraussetzung: Genehmigungsfähigkeit der Aufstellung der Containeranlage sowie
Herstellung einer Parkplatzanlage auf den Flurstücken 310/2, 311/2, 312/2,
313/3).
Der Anbau einzelner Bauabschnitte und der entsprechenden
Abbrucharbeiten müsste im laufenden Betrieb erfolgen. Dies würde zu einer
längeren Bauzeit und starken Störungen im Schulbetrieb führen.
Falls nur diese Lösung zu tragen kommt, hat die Stadt Löningen bereits
mündlich zugesagt, den B-Plan hierfür anzupassen zu wollen. Im Rahmen einer
Bauleitplanung wird ein Lärmgutachten erforderlich,
welches sowohl die Immissionen, die auf das Schulgebäude wirken, als
auch die Immissionen ausgehend von der Schulnutzung auf die angrenzende
Wohnbebauung untersucht. Daraus können sich ggf. erforderliche
Lärmschutzmaßnahmen ergeben.
Die unmittelbare Anbindung an das Schulzentrum in Löningen und bspw.
die Nutzung der Sport- und Schwimmhalle oder der Außensportflächen ist
fußläufig nicht möglich, sondern nur über Bustransfer zu organisieren.
Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung hat ergeben, dass die Umsetzung des
erforderlichen Raumprogrammes über den Neubau an einem neuen Standort (Variante
1) erfolgen sollte.
In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass es sich bei der
Kostenermittlung und dem Vergleich der Varianten jeweils um BKI Planungswerte
handelt. Tatsächliche Kosten können erst nach einer Wettbewerbsplanung,
entsprechender Überarbeitung sowie Erstellung der Kostenberechnung genannt
werden.
Es wurden in den vergangenen Jahren Prioritäten für die Umsetzung der
kreiseigenen Hochbaumaßnahmen festgelegt. Das Bauvorhaben Neubau der MKS
befindet sich in Priorität 3. Nach Fertigstellung der Erweiterung der
Elisabethschule und des Copernicus-Gymnasiums sowie der Planung und aktuellen
Umsetzung der Erweiterung der BBS Technik soll nunmehr für den Neubau der MKS
der Architektenwettbewerb erfolgen.
Anlagenverzeichnis:
Schülerzahlentwicklung (Anlage 1)
Raumprogramm (Anlage 2)
