Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
Für die Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahl
2026 werden als Kreiswahlleiter Herr Erster Kreisrat Ansgar Meyer und als
stellvertretende Kreiswahlleiterin Frau Kreisverwaltungsdirektorin Heike
Honscha berufen.
Sachverhalt:
Der Wahltag für
die nächsten Wahlen der Abgeordneten der kommunalen Vertretungen wurde durch
Verordnung vom 25.05.2025 -Nds. GVBl. 2025 Nr. 36 - von der Niedersächsischen Landesregierung auf
den 13. September 2026 festgelegt.
Mit Bestimmung des Tages der Hauptwahl macht der Landkreis nach
§ 7 Abs. 1 Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO) die Namen und Anschriften der
Kreiswahlleitung öffentlich bekannt.
Gem. § 9 Abs. 1 Nr. 3 Niedersächsisches
Kommunalwahlgesetz (NKWG) ist die Landrätin oder der Landrat kraft Amtes
Kreiswahlleitung. Die Vertretung (Kreistag) kann abweichend von dieser Regelung
nach § 9 Abs. 3 Ziffer 4 NKWG andere Beschäftigte des Landkreises für die
Kreiswahlleitung und die stellvertretende Kreiswahlleitung berufen.
Da Landrat Johann Wimberg auf das Amt des Kreiswahlleiters verzichten
möchte, wird dem Kreistag vorgeschlagen, für die Vorbereitung und Durchführung
der Kommunalwahl 2026 als Kreiswahlleiter seinen Vertreter im Amt Herrn Ersten
Kreisrat Ansgar Meyer zu berufen. Des Weiteren wird dem Kreistag vorgeschlagen,
Frau Kreisverwaltungsdirektorin Heike Honscha, Leiterin des Amtes für Zentrale
Aufgaben und Finanzen, die Funktion der stellvertretenden Kreiswahlleiterin zu
übertragen.
