Betreff
Kommunalwahl am 13.09.2026 - Benennung der Kreiswahlleitung
Vorlage
V-KA/25/844
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

Für die Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahl 2026 werden als Kreiswahlleiter Herr Erster Kreisrat Ansgar Meyer und als stellvertretende Kreiswahlleiterin Frau Kreisverwaltungsdirektorin Heike Honscha berufen.


Sachverhalt:

Der Wahltag für die nächsten Wahlen der Abgeordneten der kommunalen Vertretungen wurde durch Verordnung vom 25.05.2025 -Nds. GVBl. 2025 Nr. 36 - von der Niedersächsischen Landesregierung auf den 13. September 2026 festgelegt.

Mit Bestimmung des Tages der Hauptwahl macht der Landkreis nach § 7 Abs. 1 Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO) die Namen und Anschriften der Kreiswahlleitung öffentlich bekannt.

Gem. § 9 Abs. 1 Nr. 3 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) ist die Landrätin oder der Landrat kraft Amtes Kreiswahlleitung. Die Vertretung (Kreistag) kann abweichend von dieser Regelung nach § 9 Abs. 3 Ziffer 4 NKWG andere Beschäftigte des Landkreises für die Kreiswahlleitung und die stellvertretende Kreiswahlleitung berufen.

Da Landrat Johann Wimberg auf das Amt des Kreiswahlleiters verzichten möchte, wird dem Kreistag vorgeschlagen, für die Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahl 2026 als Kreiswahlleiter seinen Vertreter im Amt Herrn Ersten Kreisrat Ansgar Meyer zu berufen. Des Weiteren wird dem Kreistag vorgeschlagen, Frau Kreisverwaltungsdirektorin Heike Honscha, Leiterin des Amtes für Zentrale Aufgaben und Finanzen, die Funktion der stellvertretenden Kreiswahlleiterin zu übertragen.