Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird
folgende Beschlussfassung empfohlen:
Der Kreistag stimmt
der Einführung des Echtzeitinformationssystems zu.
Über eine Änderung
der Antragsstandorte ist der Verkehrsausschuss zu informieren.
Entsprechende Haushaltsmittel
sind einzuplanen.
Sachverhalt:
Der Nahverkehrsplan (NVP) des Landkreises Cloppenburg sieht unter 6.
Maßnahmen und in der Auflistung unter M 15, M 51 und M 52 die Prüfung
dynamischer Fahrgastinformationen bei der Organisation von Verkehrsangeboten
und hinsichtlich ihrer Erhebungs- und Anzeigemöglichkeiten vor. Bereits im
Verkehrsausschuss vom 18.02.2025 wurde darüber kurz berichtet.
Echtzeitinformationssysteme liefern für Fahrgäste verlässliche
Informationen über tatsächliche Ankunfts- und Abfahrzeiten. Der Landkreis Cloppenburg
hat durch das Unternehmen TP-Nord eine Bedarfsanalyse und Kostenvorermittlung
vornehmen lassen. Diese ist angelehnt an die Fördervoraussetzungen des Landes
Niedersachsen für ÖPNV-Echtzeitsysteme. Das Land Niedersachsen fordert hier
eine angemessene fachtechnische
Begleitung für die Beantragung und Umsetzung der Maßnahme. Damit scheidet eine
Antragsstellung mit eigenem Personal aus.
Zu betrachtende Komponenten sind insbesondere
-
die
technische Ausstattung in den Bussen
-
die
eingesetzte Software der Unternehmen
-
die
Zentrale Datendrehscheibe des Landes Niedersachsen
-
DFI
(Dynamische Fahrgastinformation) Anzeiger und
-
die
Hintergrundsysteme.
A. DFI-Anzeigegeräte
DFI-Anzeigegeräte
sind gem. den Vorgaben des Landes Niedersachsen zu ÖPNV-Echtzeitinformationssysteme
förderfähig, sofern täglich mindestens 150 Einsteiger an einer Haltestelle
vorhanden sind. Es wurde geprüft, an welchen Haltestellen des sogenannten
„Jedermannverkehrs“ diese Voraussetzung erfüllt ist und welche Art der
Ausführung bedarfsgerecht ist.
|
Standort |
Ausführung DFI |
|
Cloppenburg
Bahnhof |
1 x doppelseitig
LED, 20 zeilig Übersichtsanzeiger mit Uhr |
|
Cloppenburg ZOB |
1 x doppelseitig
LED, 20 zeilig Übersichtsanzeiger mit Uhr |
|
Friesoythe
Hansaplatz |
1 x doppelseitig
LED, 16 zeilig Übersichtsanzeiger mit Uhr |
|
Cloppenburg Hook |
1 x doppelseitig
LED, 16 zeilig Übersichtsanzeiger mit Uhr |
|
Friesoythe
Ellerbrockstraße |
1 x doppelseitig
LED, 6 zeilig mit Uhr |
|
Löningen Bahnhof |
1 x doppelseitig
LED, 6 zeilig mit Uhr |
|
Garrel Kirche |
1 x doppelseitig
LED, 4 zeilig mit Uhr |
|
Essen Bahnhof |
1 x doppelseitig
LED, Übersichtsanzeiger mit Uhr |
Weitere Haltestellen des „Jedermannverkehrs“ in Cloppenburg erfüllen
diese Voraussetzungen nicht. Im Herbst dieses Jahres ist eine Fahrgastbefragung
geplant. Sollten aus den daraus gewonnenen Erkenntnissen weitere Haltestellen
förderfähig werden, würden diese Standorte dem Verkehrsausschuss zur Kenntnis
gegeben werden. Die notwendigen Haushaltsmittel würden sich dann entsprechend
erhöhen.
Mit den jeweiligen Straßenbaulastträgern/Grundstückseigentümern wird das
weitere Vorgehen nach entsprechender grundsätzlicher Beschlussfassung
besprochen.
B.
Echtzeitsysteme bei den Verkehrsunternehmen
Die Lieferung von Echtzeitdaten erfordert ebenfalls bei den
Verkehrsunternehmen Ertüchtigungen ihrer Systeme. Bisher liefern lediglich 3
der im Landkreis Cloppenburg konzessionierten Unternehmen an die zentrale
Datendrehscheibe des Landes Niedersachsen Echtzeitdaten. Bei weiteren 6
Unternehmen wäre dies möglich und bei einem derzeit nicht umsetzbar.
Die Kosten für die Ertüchtigung der Technik und für die technischen
Neuanschaffungen wären durch den Landkreis Cloppenburg zu tragen. Hierzu siehe
die Kostenaufstellung unten.
C.
Hintergrundsystem/ moobil+
Das derzeitige Hintergrundsystem für moobil+ wurde im Rahmen der Analyse
ebenfalls überprüft. Es wird hier dringender technischer Handlungsbedarf
gesehen. Für eine grundlegende Erneuerung werden in der mittelfristigen
Finanzplanung die dafür notwendigen Mittel eingeplant (siehe auch M 20 und M35
als Maßnahmen/Ziele des NVP). Eine Modernisierung soll im Rahmen der Einführung
des Echtzeitinformationssystems erfolgen, um Synergien mit der möglichen
Förderung des Landes Niedersachsen zu nutzen. Dies erscheint auch
wirtschaftlichen Gesichtspunkten erstrebenswert.
D.
Eigene Auskunfts- und Ticketing APP
Seitens der beauftragten Firma wurde zudem eine eigene Auskunfts- und
Ticketing APP als mögliche Option vorgeschlagen. Das Land Niedersachsen fördert
jedoch keine lokalen
Echtzeitinformationssysteme. Bereits bestehende Systeme in den
Nachbarlandkreisen/Verkehrsverbänden sind dabei zudem zu integrieren. Gem. M 29
des Nahverkehrsplanes sollen sich die Aufgabenträger untereinander abstimmen.
Zudem kann das Echtzeitinformationssystem auch modular aufgebaut werden.
Eine einheitliche APP mit den Nachbarlandkreisen, insbesondere für die
einbrechenden und ausbrechenden Verkehre, sollte künftig angestrebt werden. Es
wird vorgeschlagen, dieses Modul des Echtzeitinformationssystems vorerst
zurückzustellen und einer späteren Beschlussfassung vorzubehalten. Hierbei ist
auch zu bedenken, dass eine ordnungsgemäße Funktion für das gesamte Kreisgebiet
auch erst in späteren Jahren sichergestellt werden könnte.
E.
Antragsstellung
Der jeweilige Antrag kann zum 31.05. eines Jahres gestellt werden. Das
nächstmögliche Antragsjahr ist 2026. Eine Bescheidung würde durch das Land
Niedersachsen voraussichtlich im Jahr 2027 erfolgen. Dann wären die
entsprechenden Ausschreibungen vorzunehmen.
F.
Kostenaufstellung
|
Maßnahme |
Invest Brutto (einmalig) |
Folgekosten p.a. |
|
DFI-Anzeiger |
344.000,00 EUR |
6.000,00 EUR |
|
Ertüchtigung Echtzeit bei Verkehrsunternehmen |
58.013,00 EUR |
23.919,00 EUR |
|
Hintergrundsystem |
238.000,00 EUR |
35.700,00 EUR |
Es ergeben sich Gesamtkosten von 640.013,00 EUR und voraussichtliche
Folgekosten (Stand heute) in Höhe von 65.619,00 EUR pro Jahr.
Die Kosten für das Hintergrundsystem wurde auf der Basis einer
Kostenteilung zwischen den Landkreisen Cloppenburg und Vechta und ermittelt.
Würde diese nicht angewendet werden, so würden 476.000,00 EUR einmalig und
71.400,00 EUR als laufenden Kosten p.a. anfallen. Eine gemeinsame
Antragsstellung mit dem Landkreis Vechta ist angestrebt.
G.
Förderung
Die Förderung des
Landes Niedersachsen beträgt bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die
Förderung wird für die Herstellung einer Maßnahme gewährt. Der spätere Betrieb
(Folgekosten p.a.) wird nicht gefördert.
Finanzierung:
PSP-Element (Produkt)
P1.547000
