Betreff
Echtzeitinformationssystem
Vorlage
V-VERK/25/289
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

Der Kreistag stimmt der Einführung des Echtzeitinformationssystems zu.

Über eine Änderung der Antragsstandorte ist der Verkehrsausschuss zu informieren.

Entsprechende Haushaltsmittel sind einzuplanen.


Sachverhalt:

Der Nahverkehrsplan (NVP) des Landkreises Cloppenburg sieht unter 6. Maßnahmen und in der Auflistung unter M 15, M 51 und M 52 die Prüfung dynamischer Fahrgastinformationen bei der Organisation von Verkehrsangeboten und hinsichtlich ihrer Erhebungs- und Anzeigemöglichkeiten vor. Bereits im Verkehrsausschuss vom 18.02.2025 wurde darüber kurz berichtet.

Echtzeitinformationssysteme liefern für Fahrgäste verlässliche Informationen über tatsächliche Ankunfts- und Abfahrzeiten. Der Landkreis Cloppenburg hat durch das Unternehmen TP-Nord eine Bedarfsanalyse und Kostenvorermittlung vornehmen lassen. Diese ist angelehnt an die Fördervoraussetzungen des Landes Niedersachsen für ÖPNV-Echtzeitsysteme. Das Land Niedersachsen fordert hier eine angemessene fachtechnische Begleitung für die Beantragung und Umsetzung der Maßnahme. Damit scheidet eine Antragsstellung mit eigenem Personal aus.

Zu betrachtende Komponenten sind insbesondere

-          die technische Ausstattung in den Bussen

-          die eingesetzte Software der Unternehmen

-          die Zentrale Datendrehscheibe des Landes Niedersachsen

-          DFI (Dynamische Fahrgastinformation) Anzeiger und

-          die Hintergrundsysteme.

A.      DFI-Anzeigegeräte

DFI-Anzeigegeräte sind gem. den Vorgaben des Landes Niedersachsen zu ÖPNV-Echtzeitinformationssysteme förderfähig, sofern täglich mindestens 150 Einsteiger an einer Haltestelle vorhanden sind. Es wurde geprüft, an welchen Haltestellen des sogenannten „Jedermannverkehrs“ diese Voraussetzung erfüllt ist und welche Art der Ausführung bedarfsgerecht ist.

Standort

Ausführung DFI

Cloppenburg Bahnhof

1 x doppelseitig LED, 20 zeilig Übersichtsanzeiger mit Uhr

Cloppenburg ZOB

1 x doppelseitig LED, 20 zeilig Übersichtsanzeiger mit Uhr

Friesoythe Hansaplatz

1 x doppelseitig LED, 16 zeilig Übersichtsanzeiger mit Uhr

Cloppenburg Hook

1 x doppelseitig LED, 16 zeilig Übersichtsanzeiger mit Uhr

Friesoythe Ellerbrockstraße

1 x doppelseitig LED, 6 zeilig mit Uhr

Löningen Bahnhof

1 x doppelseitig LED, 6 zeilig mit Uhr

Garrel Kirche

1 x doppelseitig LED, 4 zeilig mit Uhr

Essen Bahnhof

1 x doppelseitig LED, Übersichtsanzeiger mit Uhr

Weitere Haltestellen des „Jedermannverkehrs“ in Cloppenburg erfüllen diese Voraussetzungen nicht. Im Herbst dieses Jahres ist eine Fahrgastbefragung geplant. Sollten aus den daraus gewonnenen Erkenntnissen weitere Haltestellen förderfähig werden, würden diese Standorte dem Verkehrsausschuss zur Kenntnis gegeben werden. Die notwendigen Haushaltsmittel würden sich dann entsprechend erhöhen.

Mit den jeweiligen Straßenbaulastträgern/Grundstückseigentümern wird das weitere Vorgehen nach entsprechender grundsätzlicher Beschlussfassung besprochen.

B.      Echtzeitsysteme bei den Verkehrsunternehmen

Die Lieferung von Echtzeitdaten erfordert ebenfalls bei den Verkehrsunternehmen Ertüchtigungen ihrer Systeme. Bisher liefern lediglich 3 der im Landkreis Cloppenburg konzessionierten Unternehmen an die zentrale Datendrehscheibe des Landes Niedersachsen Echtzeitdaten. Bei weiteren 6 Unternehmen wäre dies möglich und bei einem derzeit nicht umsetzbar.

Die Kosten für die Ertüchtigung der Technik und für die technischen Neuanschaffungen wären durch den Landkreis Cloppenburg zu tragen. Hierzu siehe die Kostenaufstellung unten.

C.      Hintergrundsystem/ moobil+

Das derzeitige Hintergrundsystem für moobil+ wurde im Rahmen der Analyse ebenfalls überprüft. Es wird hier dringender technischer Handlungsbedarf gesehen. Für eine grundlegende Erneuerung werden in der mittelfristigen Finanzplanung die dafür notwendigen Mittel eingeplant (siehe auch M 20 und M35 als Maßnahmen/Ziele des NVP). Eine Modernisierung soll im Rahmen der Einführung des Echtzeitinformationssystems erfolgen, um Synergien mit der möglichen Förderung des Landes Niedersachsen zu nutzen. Dies erscheint auch wirtschaftlichen Gesichtspunkten erstrebenswert.

D.      Eigene Auskunfts- und Ticketing APP

Seitens der beauftragten Firma wurde zudem eine eigene Auskunfts- und Ticketing APP als mögliche Option vorgeschlagen. Das Land Niedersachsen fördert jedoch keine lokalen Echtzeitinformationssysteme. Bereits bestehende Systeme in den Nachbarlandkreisen/Verkehrsverbänden sind dabei zudem zu integrieren. Gem. M 29 des Nahverkehrsplanes sollen sich die Aufgabenträger untereinander abstimmen. Zudem kann das Echtzeitinformationssystem auch modular aufgebaut werden.

Eine einheitliche APP mit den Nachbarlandkreisen, insbesondere für die einbrechenden und ausbrechenden Verkehre, sollte künftig angestrebt werden. Es wird vorgeschlagen, dieses Modul des Echtzeitinformationssystems vorerst zurückzustellen und einer späteren Beschlussfassung vorzubehalten. Hierbei ist auch zu bedenken, dass eine ordnungsgemäße Funktion für das gesamte Kreisgebiet auch erst in späteren Jahren sichergestellt werden könnte.

E.       Antragsstellung

Der jeweilige Antrag kann zum 31.05. eines Jahres gestellt werden. Das nächstmögliche Antragsjahr ist 2026. Eine Bescheidung würde durch das Land Niedersachsen voraussichtlich im Jahr 2027 erfolgen. Dann wären die entsprechenden Ausschreibungen vorzunehmen.

F.       Kostenaufstellung

Maßnahme

Invest Brutto (einmalig)

Folgekosten p.a.

DFI-Anzeiger

344.000,00 EUR

6.000,00 EUR

Ertüchtigung Echtzeit bei Verkehrsunternehmen

58.013,00 EUR

23.919,00 EUR

Hintergrundsystem

238.000,00 EUR

35.700,00 EUR

Es ergeben sich Gesamtkosten von 640.013,00 EUR und voraussichtliche Folgekosten (Stand heute) in Höhe von 65.619,00 EUR pro Jahr.

Die Kosten für das Hintergrundsystem wurde auf der Basis einer Kostenteilung zwischen den Landkreisen Cloppenburg und Vechta und ermittelt. Würde diese nicht angewendet werden, so würden 476.000,00 EUR einmalig und 71.400,00 EUR als laufenden Kosten p.a. anfallen. Eine gemeinsame Antragsstellung mit dem Landkreis Vechta ist angestrebt.

G.      Förderung

Die Förderung des Landes Niedersachsen beträgt bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Förderung wird für die Herstellung einer Maßnahme gewährt. Der spätere Betrieb (Folgekosten p.a.) wird nicht gefördert.


Finanzierung:

 

PSP-Element (Produkt)

P1.547000